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Photovoltaik im Kanton Zürich 2026: Förderbeiträge, EWZ-Rücklieferung und die geplante Ausweitung der Solarpflicht

Photovoltaik im Kanton Zürich 2026: Förderbeiträge, EWZ-Rücklieferung und die geplante Ausweitung der Solarpflicht

Ivan Miric·

Zürich ist mit rund 1.59 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern der grösste Strommarkt der Schweiz, und 2026 ist das Jahr, in dem sich für Photovoltaik im Kanton vieles zugleich bewegt. Der Kanton zahlt für eine typische 10-kWp-Dachanlage zwischen CHF 1'500 und CHF 2'500 Einmalbeitrag, das EWZ vergütet Solarstrom in der Stadt mit durchschnittlich 12.91 Rp./kWh, und der Regierungsrat hat im Januar 2026 die Vernehmlassung zur Ausweitung der Solarpflicht auf Bestandsbauten eröffnet. Wer 2026 ein Dach besitzt, sollte rechnen, bevor andere es vorgeben.

Solarpflicht im Kanton Zürich: vom Neubau zum Bestand

Seit September 2022 gilt im Kanton Zürich eine Solarpflicht für Neubauten mit einer Energiebezugsfläche von mehr als 300 m². Bauherrschaften müssen auf dem Dach eine Anlage zur Eigenstromproduktion erstellen, in der Regel Photovoltaik, alternativ Solarthermie. Die Pflicht ist Teil der kantonalen Umsetzung der MuKEn 2014 und gilt für sämtliche bewilligungspflichtigen Neubauten dieser Grössenordnung.

Im Januar 2026 hat die Baudirektion (Vorsteher Martin Neukom) den Entwurf zur Anpassung des Energiegesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Der Regierungsrat plant, die Pflicht auf Bestandsbauten mit mehr als 300 m² Dachfläche auszuweiten, sobald eine umfassende Dachsanierung ansteht. Innert zehn Jahren nach Inkrafttreten sollen zudem Fassaden grosser Gebäude und Parkplätze ab einer bestimmten Grösse mit PV ausgerüstet werden. Eine Ausnahme bleibt: Wenn die Anlage über die Lebensdauer von rund 30 Jahren nicht wirtschaftlich betrieben werden kann, entfällt die Pflicht. Massstab ist eine Vollkostenrechnung inklusive Eigenverbrauch und Rückliefervergütung.

Die politische Debatte ist eröffnet, das Inkrafttreten wird frühestens 2027 erwartet. Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das: Wer 2026 eine Dachsanierung plant, sollte die PV-Frage gleich mitnehmen, statt sie später unter Zeitdruck nachzurüsten. Wer wartet, bis das Gesetz greift, verliert in der Regel den Förderbeitrag, weil pflichtige Anlagen vom kantonalen Förderprogramm ausgeschlossen sind.

Kantonale Förderbeiträge 2026: was wirklich auf dem Konto landet

Das kantonale Förderprogramm (zh.ch Energieförderung) zahlt 2026 Einmalbeiträge für freiwillig erstellte PV-Anlagen. Die Sätze sind so kalibriert, dass sich kleine und mittlere Anlagen rechnen, ohne die Bundesförderung (Einmalvergütung KLEIV/GREIV von Pronovo) zu doppeln. Konkret:

  • Photovoltaik bis 30 kWp: CHF 1'500 bis CHF 2'500 für eine typische 10-kWp-Anlage, gestaffelt nach Leistung und Anlagetyp
  • Batteriespeicher: CHF 1'000 bis CHF 2'000 Einmalbeitrag, abhängig von der nutzbaren Kapazität
  • Dachintegrierte (Indach-)Anlagen auf denkmalgeschützten Bauten: Aufschlag bis CHF 500 pro kWp, also bei einer 10-kWp-Anlage zusätzlich bis CHF 5'000
  • Solarthermie: Separat förderfähig, kombinierbar mit PV auf demselben Dach

Die Anträge laufen über das Online-Portal des Kantons. Wichtig: Der Förderantrag muss vor Baubeginn eingereicht und bewilligt sein. Wer die Anlage erst bestellt und dann den Antrag stellt, verliert den Anspruch. Das gilt parallel zur Einmalvergütung des Bundes, die separat bei Pronovo nach Inbetriebnahme abgerechnet wird.

Stadt Zürich: Förderung obendrauf

Die Stadt Zürich finanziert über den städtischen Energie-Fonds zusätzliche Beiträge, die mit der kantonalen Förderung kumuliert werden können. Das Programm umfasst 2026 unter anderem:

  • Zuschuss für Plug-and-Play-Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke) für Mieterhaushalte
  • Beiträge an Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern, oft in Kombination mit einer PV-Anlage
  • Beratungsgutscheine für Eigentümergemeinschaften zur Planung von Eigenverbrauchsgemeinschaften und Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)

Im Dezember 2025 hat die Stadt zusammen mit dem EWZ eine ausgebaute Solar-Strategie vorgestellt: mehr PV auf städtischen Liegenschaften, neue Quartierkonzepte und ein klarer Fahrplan für die Verdoppelung der städtischen Solarproduktion bis Anfang der 2030er-Jahre.

Rückliefervergütung 2026: EWZ und EKZ im Direktvergleich

Wer mehr Solarstrom produziert, als er gerade verbraucht, speist den Überschuss ins Netz und erhält dafür eine Vergütung. 2026 unterscheiden sich die beiden grossen Zürcher Versorger spürbar.

Das EWZ (Stadt Zürich) vergütet im Mittel 12.91 Rp./kWh. Die Zusammensetzung:

  • Wirkenergie HT: 8.5 Rp./kWh (Hochtarif)
  • Wirkenergie NT: 4.55 Rp./kWh (Niedertarif)
  • Herkunftsnachweis (HKN): 3 Rp./kWh
  • Solarbonus EWZ: 2 Rp./kWh on top

Das EKZ (Elektrizitätswerke des Kantons Zürich), zuständig für rund 90 Gemeinden ausserhalb der Stadt, vergütet 2026 rund 9 Rp./kWh inklusive Herkunftsnachweis. Das ist ein Unterschied von fast 4 Rp./kWh gegenüber dem EWZ. Bei einer 10-kWp-Anlage, die jährlich rund 9'500 kWh produziert und davon 60 % einspeist (also 5'700 kWh Rücklieferung), bedeutet das eine Differenz von rund CHF 220 pro Jahr oder über 25 Jahre kumuliert mehr als CHF 5'500.

Das EKZ führt 2026 zudem dynamische Wahltarife ein, bei denen Verbrauchs- und Rückliefertarife stärker mit dem Marktpreis schwanken. Für PV-Besitzer mit Batteriespeicher kann das attraktiv sein: Eigenverbrauch in Hochpreisstunden, Rücklieferung dann, wenn der Spotpreis hochläuft. Für Haushalte ohne Speicher und ohne flexible Verbraucher ist der fixe Tarif meist die ruhigere Wahl.

LEG und ewz.solarquartier: Quartierstrom statt Netzeinspeisung

Mit dem revidierten Stromversorgungsgesetz (Mantelerlass) gibt es ab 2025/2026 die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG): Solarstrom wird im Quartier verkauft, statt zu Rückliefertarifen ins Netz zu fliessen. Das EWZ bietet dafür das Modell ewz.solarquartier an, in dem Solarstrom innerhalb des Quartiers zu rund 14 Rp./kWh abgegeben wird. Das ist mehr als die klassische Rücklieferung und gleichzeitig günstiger als der reguläre Haushaltstarif. Pilotprojekte laufen in mehreren Zürcher Quartieren, Anschluss-Anfragen stiegen 2025 deutlich.

Strompreis 2026: warum Eigenverbrauch im EKZ-Gebiet besonders stark rechnet

Im EKZ-Versorgungsgebiet liegt der Tarif für ein typisches Einfamilienhaus (Profil H4) 2026 bei rund 27 Rp./kWh, knapp unter dem Schweizer Median von 27.7 Rp./kWh laut ElCom-Tarifübersicht. Wer eigenen Solarstrom direkt verbraucht, ersetzt damit Strom für 27 Rp./kWh. Wer ihn einspeist, erhält rund 9 Rp./kWh. Die Lücke von rund 18 Rp./kWh ist der eigentliche Hebel jeder Wirtschaftlichkeitsrechnung.

Ein konkretes Beispiel: 10-kWp-Anlage, jährliche Produktion 9'500 kWh, Eigenverbrauchsquote ohne Batterie typisch 30 %, mit 8-kWh-Speicher rund 60 %.

  • Ohne Speicher: 2'850 kWh Eigenverbrauch zu 27 Rp. (CHF 770) plus 6'650 kWh Rücklieferung zu 9 Rp. (CHF 600) ergeben rund CHF 1'370 Jahresertrag
  • Mit Speicher: 5'700 kWh Eigenverbrauch zu 27 Rp. (CHF 1'540) plus 3'800 kWh Rücklieferung zu 9 Rp. (CHF 340) ergeben rund CHF 1'880 Jahresertrag

Die Speicherinvestition (typisch CHF 8'000 bis CHF 12'000 für 8 kWh) wird durch den höheren Eigenverbrauch teilamortisiert. Mit dem kantonalen Speicher-Förderbeitrag von bis zu CHF 2'000 verkürzt sich die Amortisation spürbar.

Steuerabzug im Kanton Zürich: bis zu drei Steuerjahre

Das Zürcher Steuerbuch ZSTB 30.8 regelt den Abzug von Investitionen in Energiespareffekte und erneuerbare Energien bei bestehenden Liegenschaften. Wichtig:

  • Abzugsfähig sind PV-, Solarthermie- und Batterieanlagen auf Bestandsbauten, die seit mehr als einem Jahr bezogen sind. Bei Neubauten gilt der Abzug nicht.
  • Die Investition gilt steuerlich als Liegenschaftsunterhalt, nicht als Anlagekosten
  • Können die Kosten im Investitionsjahr nicht vollständig vom Einkommen abgezogen werden, dürfen sie auf bis zu drei aufeinanderfolgende Steuerperioden verteilt werden (Bund und Kanton)
  • Pronovo-Einmalvergütungen und kantonale Förderbeiträge werden von der abzugsfähigen Investitionssumme abgezogen

Konkretes Beispiel: 10-kWp-Anlage mit 8-kWh-Speicher, Investition CHF 28'000. Abzüglich Bundes-Einmalvergütung (rund CHF 3'400) und kantonalem Beitrag (rund CHF 2'000 PV plus CHF 1'500 Speicher) bleibt ein abzugsfähiger Nettoaufwand von rund CHF 21'100. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % (Bund, Kanton, Gemeinde zusammen) ergibt das eine Steuerersparnis von rund CHF 6'330, verteilbar auf bis zu drei Steuerjahre. Wer die Anlage Ende 2026 erstellt, kann Teile bereits in der Steuerperiode 2026 geltend machen, den Rest 2027 und 2028.

Bewilligung und Denkmalschutz: das Bundesgerichtsurteil zur Winterthurer Altstadt

Für die meisten PV-Anlagen genügt im Kanton Zürich das Meldeverfahren nach Art. 18a RPG: keine Baubewilligung, sofern die Anlage genügend angepasst und auf dem Dach montiert ist. Aufwendiger wird es in Schutzzonen.

Mit dem Urteil 1C_153/2025 vom Januar 2026 hat das Bundesgericht eine PV-Anlage auf einem Bürgerhaus in der Winterthurer Altstadt (Kernzone, ISOS-Aufnahmekategorie A) nicht bewilligt. Die Lehre: In ISOS-A-Altstädten und an klassierten Einzelobjekten bleibt der Denkmalschutz auch 2026 ein hartes Veto, selbst gegen die kantonale Solarpflicht. Für rund 95 % aller Zürcher Dächer ist das Urteil irrelevant; für Eigentümer in den geschützten Kernen von Winterthur, Stein am Rhein-ähnlichen Ortsbildern oder einzelnen ZH-Altstädten bedeutet es: Frühzeitig die Denkmalpflege einbeziehen, ggf. mit Indach-Lösung und Förder-Aufschlag von bis zu CHF 500/kWp arbeiten.

Fünf konkrete Schritte für Zürcher Eigentümerinnen und Eigentümer 2026

  • 1. Dachsanierung und PV bündeln. Wer das Dach 2026 oder 2027 sanieren will, plant die Anlage gleich mit. Ab Inkrafttreten der Pflicht-Ausweitung entfällt sonst die kantonale Förderung.
  • 2. Förderantrag vor Baubeginn stellen. Kantonaler Beitrag (zh.ch Energieförderung) plus, falls in der Stadt, EWZ/Stadt-Programm. Erst nach Zusage die Anlage bestellen.
  • 3. Speicher rechnen, nicht reflexhaft kaufen. Im EKZ-Gebiet mit 27 Rp./kWh und 9 Rp. Rücklieferung lohnt sich ein Speicher schneller als im EWZ-Gebiet mit 12.91 Rp. Rücklieferung. Vollkostenrechnung anfordern.
  • 4. LEG/ewz.solarquartier prüfen. In Mehrfamilienhäusern und dichten Quartieren bringt die LEG bis zu 5 Rp./kWh mehr als die Standard-Rücklieferung. Anschluss-Anfrage beim EWZ stellen.
  • 5. Steuerabzug strategisch verteilen. Investition möglichst auf zwei oder drei Steuerjahre stückeln, Grenzsteuersatz beachten. ZSTB 30.8 in der Steuererklärung sauber dokumentieren.

Fazit: 2026 ist das Vorzieh-Jahr

2026 ist im Kanton Zürich noch ein freiwilliges Solarjahr mit voller Förderung, aber das Fenster schliesst sich. Die Solarpflicht wird voraussichtlich 2027 oder 2028 auf Bestandsbauten ausgedehnt, der EWZ-Rückliefertarif bleibt im Schweizer Vergleich attraktiv, der EKZ-Strompreis macht Eigenverbrauch mit Speicher rentabel, und der Steuerabzug nach ZSTB 30.8 senkt die Nettoinvestition um ein Viertel bis ein Drittel. Wer rechnet, baut. Wer wartet, baut später ohne Förderung.

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Quellen: Kanton Zürich, Medienmitteilung Baudirektion vom Januar 2026 zur Vernehmlassung Energiegesetz; zh.ch Energieförderung 2026 (Beitragssätze PV und Speicher); EWZ Rückliefertarife 2026 und Produkt ewz.solarquartier; EKZ Tarifübersicht 2026 und Rückliefertarife; ElCom Tarifvergleich 2026; ZH-Steuerbuch ZSTB 30.8 (Liegenschaftsunterhalt, energetische Massnahmen); Bundesgerichtsurteil 1C_153/2025 vom Januar 2026 (Winterthurer Altstadt); Swissolar Marktumfrage 2025. Stand: Mai 2026. Angaben ohne Gewähr.