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Solaranlagen in der Schweiz 2026: Das ändert sich ab 1. Januar

Solaranlagen in der Schweiz 2026: Das ändert sich ab 1. Januar

Ivan Miric·

Am 1. Januar 2026 tritt der zweite Teil des Mantelerlasses zum Stromversorgungsgesetz in Kraft. Für Photovoltaik (PV) in der Schweiz ist es die grösste Reform seit Einführung der Einmalvergütung. Wir fassen zusammen, was sich für private Hauseigentümer, Vermieter und Unternehmen praktisch ändert, und wie Sie davon profitieren.

1. Schweizweite Minimalvergütung für Solarstrom

Bisher legte jeder Netzbetreiber die Rückliefervergütung selbst fest, mit Unterschieden von bis zu Faktor vier zwischen Gemeinden. Ab 2026 gilt eine nationale Untergrenze für Anlagen bis 150 kW:

  • Anlagen bis 30 kWDC: mindestens 6 Rp./kWh
  • Grössere Anlagen bis 150 kW: degressiv bis rund 1.2 Rp./kWh bei 149 kW

Die Vergütung orientiert sich am vierteljährlichen Referenzmarktpreis des Bundesamts für Energie. Liegt der Marktpreis darunter, schiebt die Minimalvergütung nach, ein Sicherheitsnetz, das die Amortisation Ihrer Anlage berechenbarer macht.

2. Die „70-Prozent-Regel" für netzdienliche Einspeisung

Netzbetreiber dürfen ab 2026 die Einspeiseleistung auf 70 % der installierten PV-Leistung begrenzen (Art. 19c StromVV). Klingt nach Einschränkung, ist in der Praxis aber harmlos: Realitätssimulationen zeigen einen Ertragsverlust von weniger als 3 % pro Jahr, weil Spitzenstunden selten sind.

Entscheidend: Eigenverbrauch und Batteriespeicher sind von der 70%-Grenze ausgenommen. Wer die Überschüsse in Warmwasser, Wärmepumpe, Elektroauto oder Batterie lenkt, verliert nichts. Ein Energiemanagementsystem macht den Unterschied.

3. Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG), neu ab 2026

Die wichtigste Neuerung: Mit der LEG kann Solarstrom erstmals über das öffentliche Verteilnetz geteilt werden, also auch zwischen Nachbargebäuden ohne Direktleitung.

  • Teilnehmer müssen in derselben Gemeinde, demselben Netzgebiet und auf derselben Netzebene liegen
  • 40 % Rabatt auf das Netznutzungsentgelt für LEG-intern gehandelten Strom (20 % bei Netzebenenwechsel)
  • Smart Meter sind Pflicht, die Netzbetreiber installieren auf Anfrage innert 3 Monaten

Für Immobilienportfolios, Quartiere und Gewerbecluster öffnet die LEG ganz neue Geschäftsmodelle.

4. Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)

Der klassische ZEV funktioniert nur hinter einem Netzanschluss. Mit dem vZEV dürfen nun auch Liegenschaften über mehrere Anschlüsse im gleichen Areal virtuell zusammengeschlossen werden, ohne teure Querverkabelung. Ideal für Überbauungen und Mehrfamilienhäuser mit separaten Hausanschlüssen.

5. Winterbonus ersetzt Höhenbonus

Der bisherige Höhenbonus für alpine Anlagen entfällt. Stattdessen gibt es einen Winterbonus für Anlagen ab 100 kW, die im Winterhalbjahr mehr als 500 kWh/kWp produzieren (Art. 30c EnFV). Das fördert steil aufgeständerte Module und Fassadenanlagen, unabhängig davon, ob sie in den Alpen stehen oder im Mittelland.

6. Batteriespeicher zahlen kein Netzentgelt mehr

Neu ab 1.1.2026 (Art. 18d StromVV): Für Strom, der ins Netz geht und später wieder ausgespeichert wird, können Speicherbetreiber das Netzentgelt zurückfordern. Voraussetzung ist eine geeignete Messung. Das macht Grossspeicher und Quartierspeicher deutlich wirtschaftlicher.

7. Einfachere Bewilligung für Fassadenanlagen

Fassaden-PV profitiert ab 2026 vom Meldeverfahren (Art. 32abis RPV), wenn die Anlage rechteckig-kompakt gestaltet ist und maximal 20 cm von der Fassade absteht. Kein Baugesuch, keine lange Warteschlaufe.

Was bedeutet das für Sie?

2026 ist ein gutes Jahr, um ein Solarprojekt zu starten:

  • Einfamilienhaus: Die Minimalvergütung reduziert das Risiko fallender Rücklieferpreise. Wer mit Speicher und Wärmepumpe plant, hebelt den Eigenverbrauch auf 70–80 %.
  • Mehrfamilienhaus: Mit vZEV und LEG holen Sie den Eigenverbrauch zum Netzentgelt-Rabatt aus mehreren Gebäuden, ohne teure Umbauten.
  • Gewerbe / Industrie: Grossspeicher werden durch die Rückerstattung der Netzentgelte deutlich attraktiver, und die LEG erlaubt, Nachbar­betriebe am Überschuss zu beteiligen.

Bei Free State AG begleiten wir Sie von der Standortanalyse bis zur Inbetriebnahme, mit festen Stromtarifen über 35 Jahre im SolarFree-Modell oder klassisch per SolarDirect. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Gespräch.

Quellen: Swissolar, VSE/strom.ch, Bundesamt für Energie, ElCom. Stand: April 2026. Angaben ohne Gewähr.