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3.9 statt 10.3 Rappen: Der Solarstrom-Preis stürzt im Sommer ab

3.9 statt 10.3 Rappen: Der Solarstrom-Preis stürzt im Sommer ab

Ivan Miric·

Das Bundesamt für Energie hat am 14. Juli 2026 die Referenz-Marktpreise für das zweite Quartal publiziert, und die Zahl hat es in sich: 3.9 Rp./kWh für Solarstrom, nach 10.27 Rp./kWh im ersten Quartal. Wer seinen Überschuss ohne eigene Vereinbarung mit dem Netzbetreiber einspeist, erhält für die Sommerproduktion also nur noch gut einen Drittel des Winterwerts. Fast zeitgleich, am 15. Juli, endete die Vernehmlassung zum grossen Verordnungspaket im Energiebereich, das auf den 1. Januar 2027 nochmals neue Regeln bringt. Kurze Antwort für Eilige: Die Minimalvergütung von 6 Rappen fängt kleine Anlagen auf, ab 2027 zählt jede einzelne Stunde, und wer viel Solarstrom selbst verbraucht, gewinnt in jedem Szenario.

Zwei Signale in einer Woche

Innerhalb von drei Tagen hat sich für Schweizer Solarbesitzer einiges verdichtet. Am 14. Juli publizierte das BFE die offiziellen Referenz-Marktpreise für das zweite Quartal 2026. Am 15. Juli lief die Frist der Vernehmlassung zum Verordnungspaket im Energiebereich ab, das der Bundesrat am 15. April 2026 eröffnet hatte. Und am 16. Juli legte der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) seine Stellungnahme dazu vor.

Das Paket umfasst sechs Verordnungen, darunter die Energieförderungsverordnung, die Energieverordnung und die Stromversorgungsverordnung. Es konkretisiert, wie das 2024 an der Urne angenommene Stromgesetz ab 2027 im Alltag funktioniert. Für Hausbesitzer sind drei Themen relevant: die Vergütung des eingespeisten Solarstroms, die Regeln für lokale Elektrizitätsgemeinschaften und der Umgang mit Herkunftsnachweisen. Wie das erste Halbjahr unter den neuen Vergütungsregeln verlaufen ist, haben wir in unserer ersten Bilanz zur Solarstrom-Vergütung 2026 aufgearbeitet.

Warum der Solarstrom-Preis abstürzt

Der Referenz-Marktpreis ist der Durchschnitt der Börsenpreise für das Marktgebiet Schweiz, gewichtet nach der tatsächlichen viertelstündlichen Einspeisung der Photovoltaik. Er wird vom BFE bis zum zehnten Arbeitstag nach Quartalsende publiziert und gilt seit dem 1. Januar 2026 als schweizweit harmonisierter Vergütungssatz, wenn sich Produzent und Netzbetreiber nicht auf einen eigenen Tarif einigen.

Die aktuellen Werte zeigen den Sommereffekt in voller Schärfe. Im ersten Quartal lag der Preis bei 10.27 Rp./kWh. Im zweiten Quartal waren es noch 3.9 Rp./kWh. Die Monatswerte dahinter: April 2.3 Rp./kWh, Mai 3.58 Rp./kWh, Juni 5.59 Rp./kWh. Gleichzeitig verdreifachte sich die eingespeiste Menge, von rund 684'000 MWh im ersten auf rund 2.05 Millionen MWh im zweiten Quartal.

Genau diese Kombination ist der Mechanismus: Die Schweizer Solaranlagen produzieren am meisten, wenn die Börsenpreise am tiefsten sind, nämlich um die Mittagszeit an sonnigen Tagen. Weil der Referenz-Marktpreis nach Einspeisung gewichtet wird, drücken die produktionsstarken Billigstunden den Durchschnitt überproportional. Zum Vergleich: Wasserkraft erzielte im gleichen zweiten Quartal 9.32 Rp./kWh, weil sie ihr Wasser flexibler in teure Stunden lenken kann. Die Zahl der Stunden mit sehr tiefen oder gar negativen Börsenpreisen nimmt seit Jahren zu, und mit jedem Zubau-Gigawatt verschärft sich der Effekt.

Die Minimalvergütung greift zum ersten Mal

Für kleine Anlagen hat der Gesetzgeber ein Sicherheitsnetz eingezogen. Seit dem 1. Januar 2026 gelten schweizweit einheitliche Minimalvergütungen: 6 Rp./kWh für alle Anlagen unter 30 kW, 6.2 Rp./kWh für Anlagen zwischen 30 und 150 kW ohne Eigenverbrauch. Bei Anlagen mit Eigenverbrauch zwischen 30 und 150 kW berechnet sich das Minimum nach der Formel 180 geteilt durch die Anlagenleistung, eine 60-kW-Anlage kommt so auf 3 Rp./kWh.

Mit dem Q2-Wert von 3.9 Rappen liegt der Referenz-Marktpreis nun zum ersten Mal seit Einführung dieser Regeln unter der Minimalvergütung. Für ein typisches Einfamilienhaus mit einer Anlage unter 30 kW heisst das konkret: Statt der 3.9 Rappen aus dem Markt gab es im zweiten Quartal die garantierten 6 Rp./kWh. Das Sicherheitsnetz hat seinen ersten Härtetest bestanden.

Wichtig zu wissen: Der harmonisierte Satz ist eine Rückfallregel. Viele der rund 600 Netzbetreiber publizieren eigene Rückliefertarife, teils direkt an den Referenz-Marktpreis gekoppelt, teils freiwillig darüber. Alle Werte verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Ein Blick auf das Preisblatt des eigenen Netzbetreibers lohnt sich deshalb doppelt.

Ab 2027 zählt jede Stunde

Das Parlament hat im Herbst 2025 eine Gesetzesänderung beschlossen, die das System ab dem 1. Januar 2027 nochmals grundlegend umbaut: Der vierteljährliche Referenz-Marktpreis wird durch den stündlichen Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung ersetzt. Netzbetreiber dürfen dann auch negative Preise an die Produzenten weitergeben. Wer an einem sonnigen Sonntagmittag einspeist, wenn die Börse ins Minus rutscht, zahlt im Extremfall drauf.

Als Schutz für Anlagen unter 150 kW ist eine Minimalvergütungsprämie vorgesehen. Sie entspricht der Differenz zwischen der Minimalvergütung und dem durchschnittlichen Ertrag einer Referenzanlage im Quartal und wird auf jede eingespeiste Kilowattstunde aufgeschlagen, auch in Stunden mit negativen Preisen. Verdient eine Referenzanlage im Schnitt 4 Rappen, die Minimalvergütung beträgt aber 6 Rappen, gibt es 2 Rappen Prämie auf alle Stunden. Das Verordnungspaket, dessen Vernehmlassung eben zu Ende ging, legt die Details dieses Mechanismus fest.

Die Stossrichtung ist klar: Einspeisen soll sich dann lohnen, wenn der Strom gebraucht wird, nicht wenn alle gleichzeitig liefern. Was der Wechsel zum Stundenpreis für einzelne Dachprofile bedeutet, haben wir im Beitrag Solarstrom-Vergütung 2027 im Detail durchgerechnet.

Was sonst noch im Verordnungspaket steckt

Neben der Vergütung regelt das Paket eine Reihe von Punkten, die Hausbesitzer indirekt betreffen. Bei den lokalen Elektrizitätsgemeinschaften sollen Anlagen, die noch im alten Einspeisevergütungssystem stecken, von der Teilnahme ausgeschlossen bleiben. Die Kosten der Verteilnetzbetreiber für virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch sollen als anrechenbare Netzkosten gelten, was die Abwicklung für Mehrfamilienhäuser vereinfachen dürfte.

Der VSE begrüsst in seiner Stellungnahme die gewonnene Klarheit und Rechtssicherheit, fordert aber pragmatische Anpassungen: praktikable Prozesse bei den Herkunftsnachweisen, ein sauber definiertes Standardstromprodukt in der Grundversorgung, eine funktionierende nationale Datenplattform und einen durchdachten Umgang mit negativen Marktpreisen, gerade auch im Winterhalbjahr. Der Bundesrat wertet die Vernehmlassung nun aus und entscheidet über die definitive Fassung. Am geplanten Inkrafttreten auf Anfang 2027 dürfte sich wenig ändern, an einzelnen Parametern womöglich schon.

Rechenbeispiel: Was eine 10-kWp-Anlage 2026 einspielt

Rechnen wir es an einem typischen Fall durch. Eine 10-kWp-Anlage im Mittelland produziert rund 950 kWh pro kWp und Jahr, also etwa 9'500 kWh. Ohne Speicher liegt der Eigenverbrauchsanteil eines Einfamilienhauses erfahrungsgemäss bei rund 30 Prozent. Das ergibt 2'850 kWh Eigenverbrauch und 6'650 kWh Einspeisung.

Der Eigenverbrauch ersetzt Netzstrom, der einen Medianhaushalt 2026 rund 28.6 Rp./kWh kostet: 2'850 kWh mal 28.6 Rappen ergibt CHF 815 vermiedene Stromkosten. Bei der Einspeisung nehmen wir an, dass zwei Drittel im Sommerhalbjahr anfallen und dort die Minimalvergütung von 6 Rappen greift, ein Drittel im Winterhalbjahr zu rund 10 Rappen: 4'433 kWh mal 6 Rappen ergibt CHF 266, dazu 2'217 kWh mal 10 Rappen gleich CHF 222. Macht zusammen CHF 488 Einspeiseerlös. Kommen Herkunftsnachweise zu 2 Rappen dazu, sind es weitere CHF 133, total also rund CHF 621 aus 6'650 kWh.

Die Rechnung zeigt das Kerngefälle des Jahres 2026: Die selbst verbrauchte Kilowattstunde ist mit 28.6 Rappen rund dreimal so viel wert wie die eingespeiste mit gut 9 Rappen inklusive Herkunftsnachweis. Jede Kilowattstunde, die Sie vom Einspeise- ins Eigenverbrauchskonto verschieben, bringt netto rund 20 Rappen. Genau deshalb rechnen sich Warmwasserboiler-Steuerungen, mittags ladende Elektroautos und zunehmend auch Batteriespeicher, bevor man überhaupt über Fördergelder spricht.

Herkunftsnachweise: die stillen 2 bis 3 Rappen

Der ökologische Mehrwert des Solarstroms wird separat vergütet, über die Herkunftsnachweise (HKN). Eine Abnahmepflicht gibt es hier nicht, die meisten Netzbetreiber kaufen die Nachweise aber freiwillig, und die Vergütung muss in der Regel aktiv beantragt werden. Wer das Formular nie ausgefüllt hat, verschenkt Geld.

Die Unterschiede zwischen den Versorgern sind beträchtlich. Die EKZ vergüten 2026 bis zu 3 Rp./kWh, Energie Thun zahlt 2.5 Rappen, die BKW 2 Rappen für naturemade-star-zertifizierte Anlagen, Repower je nach Quartal 0.2 bis 0.5 Rappen. Auf die 6'650 kWh aus unserem Rechenbeispiel macht allein diese Spannweite bis zu CHF 186 Unterschied pro Jahr. Es lohnt sich, beim eigenen Netzbetreiber nachzufragen, statt den Durchschnitt zu akzeptieren.

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften: Nachbarn statt Netz

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es einen dritten Weg zwischen Eigenverbrauch und Einspeisung: die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG). Dabei verkaufen Sie Ihren Überschuss direkt an Haushalte oder Betriebe in derselben Gemeinde und demselben Netzgebiet, zu einem frei vereinbarten Preis. Für den Strom, der innerhalb der Gemeinschaft fliesst, gewährt der Netzbetreiber einen Rabatt von 40 Prozent auf die Netznutzung, beziehungsweise 20 Prozent, wenn der Austausch über eine Transformationsebene läuft. Alle Beteiligten bleiben regulär Kunden ihres Netzbetreibers.

Ein Beispiel zur Grössenordnung: Vereinbaren Sie mit dem Nachbarn 15 Rappen pro Kilowattstunde, erhalten Sie mehr als das Doppelte der Minimalvergütung, während der Nachbar dank Netzrabatt trotzdem unter seinem regulären Tarif einkauft. Die Anmeldung läuft über den Netzbetreiber und braucht je nach Anbieter einige Monate Vorlauf. Swissolar fordert in der Vernehmlassung, den Rabatt auf bis zu 60 Prozent zu erhöhen, was LEG nochmals deutlich attraktiver machen würde. Gerade nach dem Q2-Preissignal ist die LEG für Anlagen mit grossem Überschuss die wohl am meisten unterschätzte Option.

Stromtarife 2027: die andere Seite der Rechnung

Während die Einspeiseerlöse sinken, wird auch der Netzbezug günstiger. Die jährliche Strompreisumfrage des VSE, an der 75 von 323 angeschriebenen Energieversorgern teilnahmen, zeigt für 2027 im Median eine Senkung um rund 6 Prozent für den klassischen Vierzimmer-Haushalt: von 28.6 auf 26.6 Rp./kWh bei den Versorgern, die bereits konkrete Zahlen nennen konnten. Grund sind die gesunkenen Beschaffungspreise am Strommarkt.

Für die Solarrechnung heisst das: Der Wert der selbst verbrauchten Kilowattstunde sinkt leicht, bleibt aber rund das Dreifache der Einspeisevergütung. An der Grundlogik ändert sich nichts. Interessanter wird die Kombination mit dynamischen Stromtarifen: Wer nachts günstig lädt und mittags den eigenen Solarstrom nutzt, spielt ab 2027 auf beiden Seiten des Stundenpreises.

Was Sie jetzt konkret tun können

Aus den Zahlen dieser Woche ergibt sich eine klare Prioritätenliste:

  • Eigenverbrauch verschieben: Boiler, Wärmepumpe, Geschirrspüler und Elektroauto in die Mittagsstunden legen. Jede verschobene Kilowattstunde bringt netto rund 20 Rappen.
  • HKN-Vergütung beantragen: Beim Netzbetreiber aktiv nachfragen. 2 bis 3 Rappen pro Kilowattstunde gibt es oft nur auf Antrag.
  • Rückliefertarif prüfen: Das Preisblatt des eigenen Netzbetreibers lesen. Manche zahlen freiwillig mehr als den harmonisierten Satz.
  • Speicher neu durchrechnen: Bei 20 Rappen Differenz zwischen Bezug und Einspeisung rechnen sich Batterien deutlich schneller als noch vor zwei Jahren, erst recht ab 2027 mit Stundenpreisen.
  • LEG abklären: Gibt es in der Gemeinde Abnehmer für den Überschuss? Der Netzbetreiber gibt Auskunft über Voraussetzungen und Vorlaufzeiten.
  • Bei Neuplanung auf Eigenverbrauch dimensionieren: Nicht die maximale Dachfläche zählt, sondern das eigene Verbrauchsprofil. Weitere Ideen für den Sommerüberschuss finden Sie in unserem Beitrag zu den 7 Wegen, PV-Überschuss zu nutzen.

Der Q2-Preis von 3.9 Rappen ist kein Grund, auf Solar zu verzichten. Er ist ein Grund, die Anlage richtig zu planen: auf Eigenverbrauch statt auf Einspeisung. Wir von Free State AG rechnen Ihre Anlage so durch, wie wir sie der eigenen Familie verkaufen würden, mit den echten Vergütungssätzen Ihres Netzbetreibers und Ihrem tatsächlichen Verbrauchsprofil. Wenn etwas nicht aufgeht, sagen wir Ihnen das. freestate.ch/de/contact

Quellen: Bundesamt für Energie BFE, Referenz-Marktpreise gemäss Art. 15 EnFV (14. Juli 2026); UVEK/admin.ch, Vernehmlassung zur Revision von Verordnungen im Energiebereich (April 2026); VSE, Stellungnahme zum Verordnungspaket (16. Juli 2026) und Strompreisumfrage 2027; BFE-Magazin energeiaplus zur Minimalvergütung; Swissolar, Neuregelungen für Photovoltaikanlagen 2026; EKZ, Rückliefertarife 2026; Stand: Juli 2026. Angaben ohne Gewähr.