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Solarstrom-Vergütung 2027: Was der Spotmarktpreis für Ihr Dach bedeutet

Solarstrom-Vergütung 2027: Was der Spotmarktpreis für Ihr Dach bedeutet

Ivan Miric·

Ab dem 1. Januar 2027 ändert sich, wie viel Geld Sie für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom erhalten. Das Parlament hat in der Herbstsession 2025 beschlossen, dass sich die Einspeisevergütung künftig nicht mehr nach einem vierteljährlichen Durchschnittspreis richtet, sondern nach dem stündlichen Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Kurze Antwort für Eigenheimbesitzer: Wer den eigenen Solarstrom selbst verbraucht, gewinnt. Wer auf hohe Einspeiseerlöse hofft, muss neu rechnen.

Was sich am 1. Januar 2027 ändert

Seit dem 1. Januar 2026 gilt schweizweit ein einheitliches Grundprinzip: Verteilnetzbetreiber vergüten eingespeisten Solarstrom nach dem Referenzmarktpreis, den das Bundesamt für Energie vierteljährlich berechnet und nach Quartalsende publiziert. Dieser Wert bildet den Durchschnitt der Day-Ahead-Börsenpreise ab, gewichtet nach dem tatsächlichen Einspeiseprofil der Photovoltaik. Ab 2027 wird dieser Quartalsdurchschnitt durch den stündlichen Spotmarktpreis ersetzt. Massgebend ist dann der Preis genau in der Stunde, in der Ihr Strom ins Netz fliesst.

Der Unterschied klingt technisch, hat aber handfeste Folgen. Ein Quartalsdurchschnitt glättet die Spitzen und Täler. Der stündliche Preis tut das nicht. An einem sonnigen Junimittag, wenn Tausende Anlagen gleichzeitig produzieren, fällt der Börsenpreis regelmässig gegen null. In den sonnenstarken Quartalen lag der Referenzmarktpreis zuletzt häufig unter 4 Rp./kWh, in den dunkleren Wintermonaten zwischen 6 und 10 Rp./kWh. Am Winterabend, wenn die Sonne weg und der Verbrauch hoch ist, steigt der Preis deutlich. Wer also dann einspeist, wenn alle einspeisen, erhält wenig. Wer Strom in teure Stunden verschieben kann, erhält mehr.

Der Weg vom Tarif-Wildwuchs zum harmonisierten Modell

Bis vor Kurzem war die Rücklieferung ein Flickenteppich. 2024 lagen die Rückliefertarife je nach Netzbetreiber zwischen 5 und 17 Rp./kWh. Zwei baugleiche Anlagen, ein paar Gemeindegrenzen auseinander, erzielten völlig unterschiedliche Erträge. Die Grundlage für die Vereinheitlichung legte der Mantelerlass, das neue Stromgesetz, das die Stimmbevölkerung am 9. Juni 2024 mit 68.7 Prozent Ja annahm.

Das Gesetz trat am 1. Januar 2025 in Kraft, das zweite Verordnungspaket folgte auf den 1. Januar 2026. Seither richtet sich die Basisvergütung nach dem nationalen Referenzmarktpreis statt nach dem Gutdünken des einzelnen Werks. Die Umstellung auf den stündlichen Spotpreis 2027 ist die konsequente Fortsetzung: mehr Markt, mehr Preissignal, weniger Quersubvention über alle Tarifkunden. Für grössere Volleinspeiseanlagen ab 150 kW gilt bereits seit 2025 die sogenannte gleitende Marktprämie, die die Differenz zwischen einem ausgeschriebenen Tarif und dem Marktwert ausgleicht. Wie stark der Tarifschock von 2026 die Erlöse gedrückt hat, haben wir im Beitrag zum Rückliefertarif 2026 aufgeschlüsselt.

Die Minimalvergütung bleibt Ihr Sicherheitsnetz

Die wichtigste Nachricht für Eigenheimbesitzer: Der freie Fall nach unten ist gedeckelt. Für Photovoltaikanlagen unter 150 kW garantiert der Bund eine Minimalvergütung, und diese gilt auch unter dem stündlichen Modell weiter. Für alle Anlagen mit weniger als 30 kW beträgt die garantierte Untergrenze 6 Rp./kWh, festgehalten in der Energieverordnung. Praktisch jedes Einfamilienhaus liegt in dieser Kategorie.

Für Anlagen ohne Eigenverbrauch zwischen 30 und 150 kW liegt die Minimalvergütung bei 6.2 Rp./kWh. Bei Anlagen mit Eigenverbrauch in dieser Grössenklasse berechnet sich die Untergrenze nach der Formel 180 geteilt durch die Leistung in kWp. Eine 50-kWp-Anlage kommt so auf rund 3.6 Rp./kWh. Dazu kommt die Vergütung für den Herkunftsnachweis (HKN), die separat beantragt werden muss und beispielsweise bei den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ) 2026 bis zu 3.00 Rp./kWh beträgt. Inklusive HKN garantieren die EKZ kleinen Anlagen bis 30 kW so 9 Rp./kWh. Über die letzten sieben Jahre lag der Referenzmarktpreis im Schnitt bei knapp 10 Rp./kWh, doch dieser Mittelwert verdeckt die starken saisonalen Ausschläge, gegen die nur die Untergrenze schützt.

Ein Rechenbeispiel: 10-kWp-Anlage mit und ohne Speicher

Nehmen wir ein typisches Einfamilienhaus im Mittelland mit einer 10-kWp-Anlage. Wir rechnen mit rund 9'500 kWh Jahresproduktion. Ohne Batteriespeicher verbraucht ein durchschnittlicher Haushalt etwa 30 Prozent des Solarstroms direkt selbst, also rund 2'850 kWh. Die übrigen 6'650 kWh fliessen ins Netz.

Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt Strom, den Sie sonst kaufen müssten. Beim mittleren Haushaltstarif von 27.7 Rp./kWh sparen die 2'850 kWh somit rund CHF 790 pro Jahr. Die eingespeisten 6'650 kWh bringen bei der garantierten Untergrenze von 6 Rp./kWh rund CHF 400. Macht zusammen etwa CHF 1'190 Nutzen im Jahr.

Jetzt dieselbe Anlage mit einem 10-kWh-Batteriespeicher. Der Eigenverbrauch steigt erfahrungsgemäss auf rund 65 Prozent, also etwa 6'175 kWh. Diese sparen beim selben Tarif rund CHF 1'710. Es bleiben noch 3'325 kWh für die Einspeisung, die rund CHF 200 bringen. Gesamtnutzen: etwa CHF 1'910 pro Jahr. Der Speicher bringt in diesem Beispiel also gut CHF 720 jährlichen Mehrwert, und zwar vor allem, weil er teuren Netzbezug ersetzt, nicht weil er die Einspeisung verbessert. Genau das ist der Punkt, den das stündliche Modell ab 2027 verschärft.

Warum der Eigenverbrauch immer wichtiger wird

Der entscheidende Hebel steckt im Unterschied zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Sie kaufen Strom für rund 27.7 Rp./kWh, verkaufen ihn aber je nach Stunde für 6 bis vielleicht 12 Rp./kWh. Diese Schere von über 20 Rappen verschwindet nicht, im Gegenteil: Mit dem stündlichen Modell sinkt der Erlös für Strom, der zur sonnenreichen Mittagszeit eingespeist wird, weiter ab. Eigenverbrauch ist deshalb fast immer drei- bis fünfmal so wertvoll wie Einspeisung.

Zur Einordnung die Zahlen der ElCom: Für 2026 weist sie einen mittleren Haushaltstarif von 27.7 Rp./kWh aus, rund 4 Prozent tiefer als 2025. Ein Medianhaushalt mit 4'500 kWh Jahresverbrauch zahlt damit etwa CHF 1'247 im Jahr. Jede Kilowattstunde, die Sie nicht beziehen, sondern selbst produzieren und sofort nutzen, ist diesen vollen Tarif wert. Wer seinen Verbrauch zudem in die richtigen Stunden legt, profitiert doppelt, sobald auch der Bezugstarif zeitvariabel wird. Wie dynamische Stromtarife in der Schweiz funktionieren, haben wir separat erklärt.

Speicher und Lastverschiebung neu rechnen

Batteriespeicher sind in den letzten Jahren deutlich günstiger geworden, die Preise haben sich seit 2020 etwa halbiert. 2026 liegen die Kosten je nach Grösse zwischen rund CHF 600 und CHF 1'000 pro Kilowattstunde nutzbarer Kapazität. Für ein Einfamilienhaus mit einer 10-kWp-Anlage passt ein Speicher von 8 bis 10 kWh, was inklusive Installation etwa CHF 6'000 bis CHF 10'000 kostet.

Unter dem stündlichen Modell gewinnt der Speicher eine zweite Funktion. Bisher diente er vor allem dazu, Mittagsstrom in den Abend zu verschieben und so teuren Netzbezug zu sparen. Neu kann er auch gezielt dann ins Netz einspeisen, wenn der Spotpreis hoch ist, typischerweise am frühen Abend. Der Zusatzerlös bleibt allerdings bescheiden, solange die Einspeisung nur wenige Rappen über der Minimalvergütung liegt. Die Wirtschaftlichkeit eines Speichers entscheidet sich weiterhin am eingesparten Netzbezug, nicht am Einspeisegeschäft. Amortisationszeiten von 8 bis 12 Jahren sind realistisch, in Kombination mit Wärmepumpe oder Elektroauto eher kürzer, weil der Eigenverbrauch steigt. Die vollständige Rechnung dazu steht im Beitrag Batteriespeicher 2026.

Wo Sie wohnen, zählt noch, aber weniger

Vor der Harmonisierung war der Wohnort fast entscheidend für den Einspeiseerlös. Mit der einheitlichen Basis auf dem Referenzmarktpreis, ab 2027 auf dem Spotpreis, schrumpft dieser Unterschied. Verschwunden ist er nicht. Netzbetreiber dürfen über die gesetzliche Untergrenze hinaus freiwillig mehr zahlen, und sie unterscheiden sich bei der HKN-Vergütung. Werke wie BKW, CKW, Groupe E oder Repower kommunizieren ihre Tarife und Aufschläge unterschiedlich, und genau diese freiwilligen Komponenten machen heute den Unterschied zwischen zwei Gemeinden aus.

Ein Detail lohnt die Aufmerksamkeit: Die HKN-Vergütung muss aktiv beantragt werden, sie kommt nicht automatisch aufs Konto. Zudem behalten sich einzelne Werke vor, die HKN-Vergütung zu kürzen, wenn Basisvergütung und HKN zusammen die anlagenspezifische Anrechenbarkeitsgrenze übersteigen. Wer das Maximum herausholen will, sollte den eigenen Netzbetreiber konkret nach Basistarif, HKN-Vergütung und allfälligen freiwilligen Aufschlägen fragen, statt sich auf eine nationale Faustregel zu verlassen.

ZEV und LEG: den Strom gar nicht erst verkaufen

Es gibt einen Weg, der Spotpreis-Logik teilweise auszuweichen: Solarstrom lokal nutzen, statt ihn über den Netzbetreiber zu verkaufen. Im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) teilen sich mehrere Parteien hinter einem gemeinsamen Anschluss den selbst produzierten Strom. Neu kommen die lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) dazu, die den Austausch über mehrere Liegenschaften im selben Netzgebiet erlauben.

Der Charme liegt auf der Hand: Strom, der im Quartier direkt genutzt wird, muss nicht zum tiefen Spotpreis ins Netz verkauft und teuer zurückgekauft werden. Gerade im Mehrfamilienhaus oder in der Nachbarschaft mit unterschiedlichen Verbrauchsprofilen, etwa Homeoffice neben Pendlerhaushalt, hebt das den gemeinsamen Eigenverbrauch deutlich. Swissolar fordert vom Bund und von den Netzbetreibern zudem offene Schnittstellen für die Marktdaten, damit Steuerungen Speicher und Verbraucher automatisch nach dem Stundenpreis ausrichten können. Wie sich ZEV, vZEV und LEG im Mehrfamilienhaus konkret aufsetzen lassen, zeigen wir im eigenen Beitrag.

Was Sie jetzt tun sollten

Die Umstellung kommt mit einer Übergangsfrist von rund einem Jahr, also Zeit, die eigene Anlage zu optimieren statt zu überstürzen. Für die meisten Eigenheimbesitzer ändert sich an der Grundrechnung wenig, weil die Minimalvergütung schützt und der Eigenverbrauch ohnehin den grössten Teil des Werts liefert. Die folgenden Schritte holen das Meiste heraus.

  • Eigenverbrauch vor Einspeisung: Verschieben Sie Waschmaschine, Geschirrspüler, Boiler und Ladevorgänge in die Sonnenstunden.
  • Speicher nüchtern rechnen: Ein Speicher lohnt sich über den eingesparten Netzbezug, nicht über die Einspeisung. Dimensionieren Sie ihn auf Ihren Abendverbrauch, nicht auf Maximalgrösse.
  • Anlage nicht für die Einspeisung übergrössen: Eine Anlage, die im Sommer riesige Überschüsse zu fast null Rappen einspeist, rechnet sich schlechter als eine, die zum Verbrauch passt.
  • HKN-Vergütung beantragen: Sie ist bares Geld, kommt aber nur auf Antrag.
  • Netzbetreiber konkret fragen: Basistarif, HKN und freiwillige Aufschläge unterscheiden sich von Werk zu Werk.
  • ZEV oder LEG prüfen: Im Mehrfamilienhaus oder in der Nachbarschaft kann lokaler Verbrauch mehr bringen als der Verkauf ins Netz.

Ob sich für Ihr Dach ein grösserer Speicher, ein ZEV oder schlicht ein klug gesteuerter Eigenverbrauch lohnt, hängt von Ihrem Verbrauchsprofil ab, nicht von einer Faustregel. Wir rechnen Ihre Anlage so durch, wie wir sie der eigenen Familie verkaufen würden. Wenn etwas nicht aufgeht, sagen wir Ihnen das. freestate.ch/de/contact

Quellen: Swissolar (Vergütungsmodell, Minimalvergütung); Bundesamt für Energie (Referenzmarktpreise, EnFV Art. 15); ElCom (Stromtarife 2026); EKZ (Rückliefertarife 2026, HKN); VSE; admin.ch (Stromgesetz, Abstimmung 9. Juni 2024). Stand: Mai 2026. Angaben ohne Gewähr.