
8 rote Flaggen in Solar-Offerten 2026: Wann Sie nicht unterschreiben sollten
Mit dem Solar-Boom 2024 und 2025 sind in der Schweiz Hunderte neuer Solar-Anbieter entstanden. Die Branche ist von rund 4'000 Beschäftigten 2019 auf über 10'000 angewachsen. Konkurrenz drückt Preise. Aber nicht alle Neuen wissen, was sie tun, und einige nutzen den Boom mit Methoden, die in seriösen Branchen längst geächtet sind: Drückerkolonnen, 70 Prozent Anzahlung, gefälschte Referenzen, vage Offerten mit Marketing-Begriffen statt Modellnummern.
2025 haben Konsumentenschutz und Branchenverband mehrfach vor unseriösen Anbietern gewarnt. Acht rote Flaggen, an denen Sie eine schlechte Offerte erkennen. Jeweils mit: Was Sie stattdessen tun.
1. Kaltakquise an der Haustür
Es klingelt am Samstagmorgen. Ein junger Mann im Polohemd, Tablet in der Hand, sagt, er sei gerade in der Nachbarschaft unterwegs, die Gemeinde fördere zurzeit Solaranlagen besonders günstig, er könne Ihnen in zehn Minuten ein unverbindliches Angebot rechnen. Bitte unterzeichnen Sie heute, der Sonderpreis gelte nur diese Woche.
Diese Masche, im Branchenjargon Door-to-Door, ist im Solar-Verkauf 2024 und 2025 stark angewachsen. Seriöse Schweizer Solar-Anbieter machen das nicht. Punkt. Die wenigen, die es tun, schicken meist Subunternehmen oder Vermittler-Agenturen, die pro abgeschlossenem Vertrag eine Provision von CHF 1'500 bis 3'000 erhalten. Diese Provision zahlen Sie am Ende, im Preis versteckt. Solarprofi-Label-Unternehmen der Swissolar verzichten gemäss Selbstdeklaration auf solche Methoden und verpflichten sich zu fairem Marktverhalten.
Was Sie stattdessen tun: Höflich, aber bestimmt ablehnen. Notieren Sie Firmenname und Namen des Verkäufers. Holen Sie aktiv eigene Offerten ein, zum Beispiel über das Verzeichnis auf solarprofis.ch oder über Empfehlungen aus Ihrem Umfeld. Mindestens zwei, besser drei Vergleichsofferten von lokal verankerten Firmen.
2. Kein Solarprofi-Label von Swissolar
Das Solarprofi-Label des Branchenverbands Swissolar ist kein Garant für absolute Top-Qualität, und es ist auch keine Pflicht. Aber es ist ein verlässlicher Mindeststandard. Zertifizierte Solarprofis müssen ihren Sitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein haben, nachweislich im Solarmarkt aktiv sein, regelmässig Aus- und Weiterbildungen absolvieren (inklusive Höhensicherheitskurs für Dacharbeiten), eine Selbstdeklaration zu fairem Marktverhalten unterzeichnen, und sie werden stichprobenartig auf die Qualität ihrer Installationen kontrolliert. Vor der Aufnahme wird eine bereits realisierte Anlage des Unternehmens vor Ort geprüft.
Anbieter ohne Solarprofi-Label können ebenfalls gut sein. Aber das Fehlen des Labels ist ein Hinweis: Entweder ist die Firma zu neu, oder sie wollte den Aufwand nicht, oder sie hat die Prüfung nicht bestanden. Fragen Sie nach.
Was Sie stattdessen tun: Prüfen Sie auf solarprofis.ch, ob Ihr Anbieter gelistet ist. Wenn nicht: Fragen Sie ihn, warum. Eine ehrliche Antwort sagt mehr als das Label selbst. Vergleichbare Labels sind die EIT.swiss-Konzession für Elektroarbeiten und Gütesiegel kantonaler Energiefachstellen.
3. Vage Offerte ohne Modul- und Wechselrichter-Modell
Eine Offerte sagt: 30 hochwertige Tier-1-Module, 11 kWp, deutscher Wechselrichter, alles inklusive, CHF 28'500. Klingt vernünftig. Ist aber wertlos. Tier 1 ist eine Bonitäts-Kategorie von Bloomberg, kein Qualitätsmerkmal. Deutscher Wechselrichter kann SMA sein (sehr gut) oder eine No-Name-Marke, die zufällig in Deutschland montiert wurde.
Bei einer 11-kWp-Anlage variiert die Wahl der Komponenten den Endpreis um bis zu CHF 4'000. Ein Meyer Burger Black 400 ist nicht dasselbe wie ein No-Name-Modul aus chinesischer Massenproduktion, auch wenn beide die gleiche Nennleistung in Watt-Peak haben. Effizienz, Degradation, Garantielaufzeit, Reparierbarkeit und Wiederverkaufswert unterscheiden sich erheblich.
Was Sie stattdessen tun: Verlangen Sie eine Offerte mit Hersteller und exakter Modellbezeichnung für Module, Wechselrichter, Montagesystem und Smart-Meter. Datenblatt als Anhang. Eine seriöse Firma stellt das innert zwei bis drei Arbeitstagen zur Verfügung. Wer sich weigert mit der Begründung, das hänge von der Lieferbarkeit ab: Akzeptabel, aber dann muss die Offerte Alternativen mit gleicher oder besserer Spezifikation nennen, ebenfalls schwarz auf weiss.
4. Anzahlung über 30 Prozent
Eine typische Solaranlage für ein Einfamilienhaus kostet zwischen CHF 18'000 und 35'000 inklusive Mehrwertsteuer. Eine Anzahlung von 30 Prozent entspricht CHF 5'400 bis 10'500. Das ist im Markt üblich, deckt die Materialbestellung des Installateurs und ist für Sie als Bauherr ein vertretbares Risiko.
Verlangt der Anbieter 50, 60 oder gar 70 Prozent Anzahlung, ist das ein deutliches Warnsignal. Mögliche Gründe: Die Firma hat Liquiditätsprobleme und finanziert mit Ihrer Anzahlung andere Baustellen, oder sie hat keine Kreditlinie bei ihrer Bank, oder sie plant gar nicht, die Arbeit auszuführen. Im Worst Case: Konkurs vor Materialanlieferung, Ihre Anzahlung ist verloren. Die Konkursquote für ungesicherte Forderungen liegt erfahrungsgemäss im einstelligen Prozentbereich.
Was Sie stattdessen tun: Anzahlung auf maximal 30 Prozent begrenzen, eine Zwischenzahlung von 30 bis 40 Prozent bei nachweislicher Anlieferung des Materials auf der Baustelle, und 30 bis 40 Prozent Schlusszahlung erst nach unterzeichnetem Abnahmeprotokoll. Wer höhere Anzahlung verlangt, kann eine Bankgarantie über den Anzahlungsbetrag stellen. Verweigert er auch das: Anbieter wechseln.
5. Druck und Sonderpreis-Tricks
Klassiker auf der Couch im Wohnzimmer: Der Verkäufer rechnet erst CHF 32'000, dann nur für heute einen Rabatt von 15 Prozent, dann noch eine angebliche Lager-Aktion, am Ende landen Sie bei CHF 24'500. Wenn Sie nicht heute unterschreiben, sei der Preis morgen wieder bei CHF 32'000.
Solche Inszenierungen sind Verkaufstaktik, nicht Mathematik. Eine seriöse Solar-Offerte gilt typisch 30 bis 90 Tage. Die Preise schwanken nicht im Stundentakt. Module und Wechselrichter werden in Jahresverträgen mit den Herstellern eingekauft, der Endpreis ist über Wochen stabil.
Der psychologische Effekt: Künstliche Knappheit erzeugt Druck. Druck schaltet das rationale Vergleichen aus. Genau das ist das Ziel.
Was Sie stattdessen tun: Schlafen Sie eine Nacht darüber. Sagen Sie freundlich: Ich überlege mir das, melde mich diese Woche. Wenn das Angebot dann nicht mehr verfügbar ist, war es ohnehin keines. Holen Sie eine Vergleichsofferte ein und prüfen Sie, ob der angebliche Rabatt am Endpreis überhaupt etwas ändert. In drei von vier Fällen liegt der Rabattpreis immer noch über dem üblichen Marktpreis.
6. Keine Referenzen in Ihrer Region
Eine Solaranlage zu installieren ist Handwerk. Erfahrung mit lokalen Dachformen (Ziegel, Eternit, Blech, Sandwich-Element), lokalen Wind- und Schneelasten, lokalen Bauvorschriften und lokalen Netzbetreibern macht den Unterschied zwischen einer Anlage, die 25 Jahre läuft, und einer, die im dritten Winter Probleme macht.
Bitten Sie um drei Referenzobjekte im Umkreis von 20 Kilometern, idealerweise mit Kontaktangaben der Bauherren (mit deren Einverständnis natürlich). Eine seriöse Firma hat solche Listen griffbereit. Bei einer Firma, die seit zwei Jahren im Geschäft ist und in Ihrer Region bereits 80 Anlagen gebaut hat, ist das kein Problem.
Wenn der Anbieter schweigt, ausweicht oder nur Referenzen aus 200 Kilometer Entfernung nennt, ist das die Antwort. Entweder gibt es die Anlagen nicht, oder die Bauherren wollen nicht als Referenz dienen. Beides ist ein Warnsignal.
Was Sie stattdessen tun: Rufen Sie ein bis zwei Referenz-Bauherren an. Drei Minuten reichen: Ist die Anlage termingerecht fertig geworden? Funktioniert sie? Wie war der Service danach? Würden Sie wieder mit dieser Firma bauen? Die Antworten sind ehrlicher als jede Marketing-Broschüre.
7. EIV-Anmeldung unklar geregelt
Die Einmalvergütung (EIV) der Pronovo AG ist Bundesgeld. Für eine typische Einfamilienhaus-Anlage mit zehn kWp liegt der Beitrag aktuell im Bereich von rund CHF 7'000 bis 9'000, abhängig von Anlagengrösse und Eigenverbrauchskategorie. Die Anmeldung erfolgt nach Inbetriebnahme online bei Pronovo, der Beitrag wird in der Regel innert drei bis zwölf Monaten ausbezahlt.
Steht in der Offerte oder im Vertrag eine Formulierung wie Wir kümmern uns um sämtliche Förderanträge und Anmeldungen, ohne dass präzisiert ist, in wessen Namen die Anmeldung läuft und auf wessen Konto die Auszahlung erfolgt, ist das ein Risiko. Es gab in der Schweiz dokumentierte Fälle, in denen Installateure die EIV in eigenem Namen einkassierten und nicht weiterleiteten.
Was Sie stattdessen tun: Verlangen Sie eine schriftliche Klausel: Die Anmeldung der Anlage bei Pronovo erfolgt im Namen des Bauherrn (Sie). Die Auszahlung erfolgt direkt auf das Konto des Bauherrn. Der Installateur stellt dem Bauherrn eine Kopie der Anmeldung und der Auszahlungsverfügung zur Verfügung. Wer das nicht akzeptiert, hat etwas zu verbergen.
8. Keine SUVA-Bestätigung für das Montageteam
Arbeiten auf einem Schweizer Schrägdach sind kein Hobby. Sie sind ein arbeitsschutzrechtlicher Hochrisikobereich. Die SUVA verlangt nach der Bauarbeitenverordnung (BauAV) bei Arbeiten auf Dächern mit einer Absturzhöhe von mehr als zwei Metern Schutzmassnahmen. Kollektivschutz wie Gerüste, Geländer oder Seitenschutz hat Vorrang vor Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Bei Dachneigungen ab 30 Grad sind zusätzliche Vorkehrungen wie Dachfangwände vorgeschrieben.
Trotzdem montieren auf Schweizer Dächern noch immer Teams ohne Gerüst, ohne Anschlagpunkte, ohne Schulung. 2025 sind mehrere Solarmonteure tödlich abgestürzt. Wenn auf Ihrer Baustelle ein Arbeiter abstürzt, weil keine Absturzsicherung montiert war, hat das nicht nur menschliche, sondern auch versicherungsrechtliche Folgen für Sie als Bauherr. Im schlimmsten Fall: Regress der SUVA gegen den Bauherrn.
Was Sie stattdessen tun: Lassen Sie sich im Vertrag oder als Anhang bestätigen, dass das Montageteam SUVA-konform arbeitet, eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz trägt, und dass bei Dachneigungen ab 30 Grad bzw. bei Arbeiten von mehr als zwei Personentagen ein Fassadengerüst gestellt wird. Eine kurze Klausel reicht: Der Unternehmer bestätigt, sämtliche Arbeiten gemäss BauAV und den Richtlinien der SUVA durchzuführen. Die Kosten für allfällige Gerüste und Anschlagpunkte sind im Werkpreis inbegriffen.
Was eine seriöse Offerte stattdessen enthält
Damit kein Zweifel bleibt: Eine seriöse Schweizer Solar-Offerte 2026 enthält folgende Elemente.
- Anbieter mit Schweizer Sitz, Handelsregistereintrag, idealerweise mit Solarprofi-Label.
- Exakte Spezifikation von Modulen, Wechselrichter, Montagesystem, Smart-Meter, mit Hersteller und Modell.
- Belegungsplan auf dem Dach, m² belegt, Anzahl Module pro String.
- Erwarteter Jahresertrag in kWh, mit Ertragsprognose (PVGIS oder gleichwertig).
- Festpreis inklusive Mehrwertsteuer, mit klarer Aufteilung.
- Zahlungsplan: 30 Prozent Anzahlung, 30 bis 40 Prozent bei Anlieferung, 30 bis 40 Prozent nach Abnahme.
- EIV-Anmeldung auf Bauherrennamen, Auszahlung auf Bauherrenkonto.
- Inbetriebnahmemeldung beim Netzbetreiber durch Installateur.
- Abnahmeprotokoll mit Messliste, fünf Jahre Werkvertragsgewährleistung nach OR Art. 371.
- SUVA-Bestätigung, Bauherrenhaftpflicht des Installateurs.
- Offerte gilt 30 bis 90 Tage, kein Heute-Druck.
- Drei lokale Referenzen, abrufbar.
Wir bei Free State AG
Wir klingeln nicht an Ihrer Haustür. Unsere Offerten gelten 60 Tage. Wir nennen Hersteller und Modell für jede Komponente. Anzahlung 30 Prozent, EIV auf Ihren Namen, Auszahlung auf Ihr Konto. SUVA-konformes Montageteam, Solarprofi-Label, lokale Referenzen. Wir unterschreiben mit Ihnen einen Werkvertrag, der diesen Standards entspricht. Wenn etwas unklar ist, fragen Sie. freestate.ch/de/contact
Quellen: Swissolar, Reglement Solarprofi-Label; Pronovo AG, Förderung Photovoltaik; SUVA, Solardächer und Absturzsicherung, Bauarbeitenverordnung BauAV; Schweizer Obligationenrecht Art. 371; Stand: Mai 2026. Angaben ohne Gewähr.