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Heizungsersatz 2026: Klimaprämie, kantonale Förderung und Solar zusammendenken

Heizungsersatz 2026: Klimaprämie, kantonale Förderung und Solar zusammendenken

Ivan Miric·

Die Schweiz tauscht ihre fossilen Heizungen aus. Rund 900'000 Öl- und Gasheizungen stehen noch in Kellern, und in vielen Kantonen ist der 1:1-Ersatz inzwischen nicht mehr erlaubt. Wer ohnehin investieren muss, hat 2026 zwei Hebel auf einmal.

Hebel 1: Klimaprämie des Bundes

Die schweizweite Klimaprämie fördert den Ersatz fossiler Heizungen mit CHF 1.80 pro eingespartem Liter Heizöl oder Kubikmeter Erdgas. Berechnet wird das anhand des bisherigen Jahresverbrauchs.

Wichtig: Die Prämie gilt nicht für Einfamilienhäuser. Sie zielt auf Mehrfamilienhäuser, Gewerbe und Liegenschaften mit grösserem Verbrauch. Auch Wärmepumpen unter 40 kW sind ausgeschlossen, ebenso der Ersatz von Elektroheizungen und Heizungen in Neubauten.

Hebel 2: Kantonales Gebäudeprogramm

Das Gebäudeprogramm der Kantone fördert den Heizungsersatz im Einfamilienhaus mit Beträgen, die je nach Kanton stark variieren. In mehreren Kantonen sind bis zu CHF 10'500 für eine Wärmepumpe drin, dazu kommen oft Beiträge für Gebäudehülle und Gesamtsanierung.

Eine zentrale Übersicht pflegt energiefranken.ch. Postleitzahl rein, alle aktuellen Programme raus.

Hebel 3: Solar liefert den Strom für die Wärmepumpe

Eine moderne Wärmepumpe mit JAZ 4 verbraucht für ein durchschnittliches Einfamilienhaus rund 3'000–4'500 kWh Strom pro Jahr. Eine 8-kWp-Solaranlage produziert in der Schweiz typischerweise 7'000–9'000 kWh, der Überschuss deckt einen relevanten Teil des Wärmepumpenstroms.

Mit einem Energiemanagementsystem läuft die Wärmepumpe in den Sonnenstunden, der Pufferspeicher gleicht aus. Der Eigenverbrauchsanteil steigt typischerweise von 30 % (nur Solar) auf 55–70 % (Solar + Wärmepumpe).

Was sich 2026 sonst geändert hat

  • 1:1-Ersatz fossiler Heizungen ist in vielen Kantonen nicht mehr ohne weiteres erlaubt. Wer eine alte Ölheizung tauscht, muss meist auf erneuerbare Energie wechseln oder den Bedarf um 10 % senken.
  • Steuerabzug: Heizungsersatz und energetische Sanierungen sind weiterhin als Liegenschaftsunterhalt voll abzugsfähig, auch über mehrere Jahre verteilt.
  • Pflicht zur Beratung in mehreren Kantonen: Vor dem Heizungsersatz braucht es einen GEAK-Bericht oder eine vergleichbare Energieberatung.

Praktischer Ablauf

Wer einen Heizungsersatz plant, geht 2026 typischerweise diesen Weg:

  1. Energieberatung / GEAK-Bericht (oft selbst gefördert)
  2. Förderanträge stellen (kantonal + ggf. Klimaprämie), vor dem Vertragsabschluss
  3. Wärmepumpe planen (Sole, Luft oder Wasser je nach Standort)
  4. Solar mitdenken: Auch ohne Speicher senkt PV den Wärmepumpen-Stromtarif
  5. Installieren, in Betrieb nehmen, Schlussabrechnung einreichen

Free State plant Wärmepumpe und Solar als ein System mit Viessmann als langjährigem Partner. Förderanträge bereiten wir vor; Sie unterzeichnen und der Betrag fliesst direkt vom Kanton oder Bund an Sie.

Lassen Sie uns Ihr Heizsystem rechnen.

Quellen: Energie Zukunft Schweiz (Klimaprämie), Gebäudeprogramm der Kantone, Energiefranken, Bundesamt für Energie. Stand: April 2026. Angaben ohne Gewähr.

Heizungsersatz 2026: Klimaprämie, kantonale Förderung und Solar zusammendenken | Free State AG