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70-Prozent-Einspeisebegrenzung ab 2026: Wie viel Solarstrom verlieren Sie wirklich?

70-Prozent-Einspeisebegrenzung ab 2026: Wie viel Solarstrom verlieren Sie wirklich?

Ivan Miric·

Der VSE (Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen) hat am 26. September 2025 die neue Branchenempfehlung zur netzverträglichen Regelung der Solarstrom-Einspeisung publiziert. Sie gilt ab 1. Januar 2026 für alle neu installierten Wechselrichter unter rund 1'200 m ü.M. und schreibt eine Einspeisebegrenzung am Hausanschluss von 70 Prozent der installierten DC-Modulleistung vor. Klingt nach einem happigen Eingriff in den Ertrag Ihrer Anlage. Kurze Antwort: Ist es nicht.

Wir haben für unsere Kundinnen und Kunden in den vergangenen Wochen Dutzende Anlagen neu durchgerechnet. Der typische jährliche Ertragsverlust liegt zwischen 1 und 3 Prozent. Bei einer durchschnittlichen 10-kWp-Anlage auf einem Einfamilienhaus im Mittelland sind das rund 25 bis 40 CHF pro Jahr. Wer die Sache richtig plant, landet bei null. Hier die Fakten, die Zahlen und der Reality-Check.

Was die VSE-Empfehlung konkret vorschreibt

Die Branchenempfehlung trägt den Titel "Regelung Einspeisung von Photovoltaikanlagen" und wurde gemeinsam mit Swissolar sowie weiteren Branchenverbänden erarbeitet. Sie ist keine bundesrechtliche Verordnung, sondern eine Leitlinie im Sinne der Stromversorgungsverordnung (StromVV). In der Praxis übernehmen die Verteilnetzbetreiber wie EKZ, BKW, EWZ, IWB oder Repower die Empfehlung jedoch direkt in ihre technischen Anschlussbedingungen. Wer ab 2026 eine neue PV-Anlage anmeldet, muss die Vorgabe erfüllen.

Konkret bedeutet die Regel: Eine Anlage mit 10 kWp DC-Modulleistung darf am Einspeisepunkt maximal 7 kW AC ins Netz schicken. Alles, was darüber hinaus produziert wird, wird gekappt ("Peak Shaving") oder soll, bevorzugt, im Haus selbst verbraucht oder zwischengespeichert werden. Der Hintergrund ist nüchtern: An sonnigen Sommertagen zwischen 11 und 14 Uhr produzieren in einzelnen Quartieren der Schweiz heute mehr PV-Anlagen Strom, als das lokale Niederspannungsnetz verträgt. Statt die Netze teuer auszubauen, was über die Netznutzungstarife alle Haushalte zahlen würden, gleicht eine moderate Kappung die Lastspitzen aus.

Der echte Ertragsverlust in Zahlen

Der VSE selbst beziffert den maximalen Produktionsverlust auf höchstens 3 Prozent des Jahresertrags. In den meisten Fällen liegt der reale Verlust laut Branchenempfehlung sogar unter 1 Prozent. Warum so wenig? Weil die volle DC-Spitzenleistung einer Anlage in der Schweiz nur an wenigen Stunden im Juni und Juli tatsächlich erreicht wird, dann nämlich, wenn Modultemperatur und Einstrahlung perfekt zusammenspielen. Den Rest des Jahres läuft die Anlage ohnehin unter der 70-Prozent-Grenze.

Rechnen wir es für ein konkretes Beispiel durch. Eine 10-kWp-Anlage auf einem Süddach im Kanton Zürich liefert jährlich rund 9'500 kWh. Bei einem realistischen Verlust von 2.5 Prozent gehen also 237 kWh pro Jahr verloren. Multipliziert mit der durchschnittlichen Einspeisevergütung in der Deutschschweiz von rund 10 Rp./kWh ergibt das einen wirtschaftlichen Schaden von 23.70 CHF pro Jahr. Über die 30-jährige Lebensdauer der Anlage sind das rund 710 CHF. Bei Anlagenkosten zwischen CHF 18'000 und CHF 24'000 bewegt sich der Effekt auf die Amortisation im Bereich von zwei bis drei Wochen.

Statisch oder dynamisch begrenzt: Der entscheidende Unterschied

Die Branchenempfehlung kennt zwei Umsetzungsvarianten. Bei der statischen Begrenzung wird der Wechselrichter fix auf 70 Prozent der DC-Leistung parametriert. Das ist die einfachste Lösung, aber auch die mit dem höchsten Ertragsverlust, weil immer gekappt wird, sobald die theoretische Schwelle überschritten wird, selbst wenn der Haushalt gerade Strom verbraucht.

Die dynamische Begrenzung berücksichtigt den aktuellen Hausverbrauch. Ein intelligentes Energiemanagementsystem misst, wie viel Strom Wärmepumpe, Boiler oder E-Auto gerade ziehen, und gibt dem Wechselrichter erst dann den Kapp-Befehl, wenn am Hausanschluss tatsächlich mehr als 70 Prozent ins Netz fliessen würden. Das senkt den Verlust in der Praxis nochmals deutlich, in vielen Fällen praktisch auf null. Voraussetzung ist ein moderner Hybrid-Wechselrichter mit Smart-Meter-Anbindung oder ein separates EMS. Mehrkosten: typischerweise CHF 400 bis CHF 1'200 gegenüber der statischen Lösung.

Wer ist ausgenommen und wer nicht

Die VSE-Empfehlung enthält klare Ausnahmen. Anlagen über 1'200 m ü.M. müssen nicht zwingend begrenzt werden, weil die Produktionsverluste in höheren Lagen wegen der höheren Einstrahlung im Winter und der kühleren Module die 3-Prozent-Schwelle schnell überschreiten. Wer im Engadin, im Wallis oder im Berner Oberland baut, ist also in der Regel raus. Auch Balkon-Solaranlagen unter 0.8 kW sind nicht betroffen.

Für Bestandsanlagen gilt: Sie geniessen grundsätzlich Bestandesschutz. Erst wenn ein Wechselrichter ohnehin ersetzt wird oder die Anlage erweitert wird, greift die neue Regel. Eine pauschale Nachrüstpflicht gibt es nicht, einzelne Verteilnetzbetreiber können bei stark belasteten Netzabschnitten allerdings Nachrüstungen verlangen. Hier lohnt sich ein Blick in die technischen Anschlussbedingungen Ihres EVU.

Speicher: Der eigentliche Game-Changer

Hier wird es interessant. Anlagen mit Batteriespeicher erfüllen die 70-Prozent-Regel praktisch ohne Ertragsverlust. Der Speicher fängt genau die Mittagsspitze auf, die ohne ihn gekappt würde, und gibt den Strom am Abend wieder ab, wenn die Haushalte ihn brauchen. Bei einem typischen 10-kWh-Speicher in Kombination mit einer 10-kWp-Anlage verschwindet der Kappungsverlust in der Regel komplett.

Das verändert die Wirtschaftlichkeitsrechnung für Speicher leicht. Bisher rechnete sich ein Speicher in der Schweiz vor allem über die Differenz zwischen Eigenverbrauchspreis (ca. 27 Rp./kWh) und Einspeisevergütung (ca. 10 Rp./kWh), also rund 17 Rp./kWh. Mit der Einspeisebegrenzung kommt ein zusätzlicher kleiner Effekt dazu: Strom, der sonst gekappt würde, lässt sich speichern und später nutzen. Das ist kein riesiger Hebel, aber bei der nächsten Generation dynamischer Stromtarife (siehe separater Artikel) summiert es sich.

Was Installateure ab 2026 ändern müssen

Für Sie als Bauherrin oder Bauherr ändert sich auf der sichtbaren Seite wenig. Der seriöse PV-Installateur konfiguriert Ihren Wechselrichter ab 2026 standardmässig mit aktivierter 70-Prozent-Begrenzung am Einspeisepunkt. Die Anlage wird beim Netzbetreiber so angemeldet und durchläuft die übliche Inbetriebnahme. Anders als in Deutschland (wo es zwischen 2012 und 2022 ähnliche Regeln gab) ist in der Schweiz keine separate behördliche Bewilligung nötig.

Worauf Sie achten sollten: Lassen Sie sich im Angebot ausweisen, ob statisch oder dynamisch begrenzt wird und ob ein Smart Meter am Hausanschluss bereits vorhanden ist. Letzteres ist die Voraussetzung für die dynamische Variante. Der Smart-Meter-Rollout läuft in der Schweiz noch (Ziel 80 Prozent bis Ende 2027 gemäss BFE), Stand Ende 2025 sind erst rund die Hälfte der Haushalte ausgerüstet. Falls Ihr EVU noch keinen Smart Meter gesetzt hat, übernimmt dieses die Kosten im Rahmen der Netzkosten.

Auswirkung auf die Amortisation

Wir haben drei typische Konfigurationen für ein Einfamilienhaus im Mittelland (Jahresverbrauch 4'500 kWh) durchgerechnet:

  • 10 kWp ohne Speicher, statische Begrenzung: Ertragsverlust ca. 2.5 Prozent, Amortisation verschiebt sich um rund 3 Monate, neuer Break-Even bei etwa 12.5 Jahren.
  • 10 kWp ohne Speicher, dynamische Begrenzung: Ertragsverlust ca. 0.8 Prozent, kaum spürbarer Effekt auf die Amortisation.
  • 10 kWp mit 10-kWh-Speicher: Ertragsverlust nahe null, Speicher kostet zwar CHF 8'000 bis CHF 12'000, refinanziert sich aber über Eigenverbrauchsoptimierung und ab 2026 zusätzlich über dynamische Tarife.

Unsere ehrliche Einschätzung: Die 70-Prozent-Regel ist kein Grund, eine PV-Anlage nicht zu bauen. Sie ist auch kein Grund, in Panik einen Speicher zu kaufen, der sich sonst nicht rechnen würde. Sie ist ein moderater regulatorischer Eingriff, der die Netze entlastet und die Energiewende günstiger macht für alle. Wer schlau plant, merkt davon nichts.

Fazit: Viel Lärm um wenig

Die 70-Prozent-Einspeisebegrenzung ist medial grösser gemacht worden, als sie ist. Reale Ertragsverluste liegen typischerweise bei 1 bis 3 Prozent, in CHF zwischen 15 und 40 Franken pro Jahr für eine durchschnittliche Hausdach-Anlage. Mit dynamischer Begrenzung oder Speicher geht der Effekt gegen null. Anlagen über 1'200 m ü.M. sind ohnehin ausgenommen. Wichtig ist allein, dass Ihr Installateur die Begrenzung sauber konfiguriert und im Angebot ehrlich ausweist, welche Variante umgesetzt wird.

Sie planen eine PV-Anlage und wollen die Zahlen ehrlich sehen?

Wir bei Free State AG rechnen Ihnen Ihre Anlage mit beiden Varianten durch, statisch und dynamisch begrenzt, mit und ohne Speicher. Sie sehen schwarz auf weiss, wo die 70-Prozent-Regel bei Ihrem Dach reinbeisst und wo nicht. Wenn die Anlage sich für Ihre Situation nicht rechnet, sagen wir Ihnen das auch. Termin für eine unverbindliche Auslegeordnung: freestate.ch/de/contact.

Quellen: VSE Branchenempfehlung "Regelung Einspeisung von Photovoltaikanlagen", strom.ch, 26.09.2025; EKZ Blue Wissen, "Netzdienliche Einspeiseregel für Solarstrom", ekz.ch; Swissolar, "2026: Was gilt neu für Photovoltaikanlagen?"; BKW, "Netzdienliche Einspeiseregelung", bkw.ch; BFE Smart-Meter-Statistik 2025. Stand: Mai 2026. Angaben ohne Gewähr.