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Wer darf Ihre Solaranlage steuern? Die neuen Flexibilitäts-Regeln

9 min de lectureIvan Miric
Wer darf Ihre Solaranlage steuern? Die neuen Flexibilitäts-Regeln

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen hat am 21. Juli 2026 neue Guidelines zur Flexibilitätsnutzung publiziert. Sie beschreiben, wie Netzbetreiber künftig auf steuerbare Anlagen in Schweizer Haushalten zugreifen, also auf Solaranlagen, Batteriespeicher, Wärmepumpen und Wallboxen. Wer darf was steuern, und wer wird dafür entschädigt? Kurze Antwort: Die Flexibilität gehört seit dem 1. Januar 2026 von Gesetzes wegen Ihnen. Der Netzbetreiber darf ohne Ihre Zustimmung nur wenig, und dieses Wenige ist eng begrenzt. Wer seine Flexibilität dagegen aktiv anbietet, kann daraus Ertrag machen. Dieser Beitrag ordnet die neuen Regeln ein und rechnet vor, was sie für ein Einfamilienhaus mit Solaranlage konkret bedeuten.

Flexibilität ist das neue Kapital im Stromsystem

Mit Flexibilität ist die Fähigkeit gemeint, Stromerzeugung oder Stromverbrauch zeitlich zu verschieben. Eine Solaranlage kann ihre Einspeisung drosseln, ein Batteriespeicher kann laden statt einspeisen, eine Wärmepumpe kann eine Stunde früher heizen, ein Elektroauto kann nachts statt am Mittag laden. Für das Stromnetz ist diese Verschiebbarkeit bares Geld wert, weil sie Lastspitzen glättet und teuren Netzausbau vermeidet.

Genau deshalb ist Flexibilität zum Politikum geworden. Die Energiestrategie 2050 setzt auf Hunderttausende dezentraler Anlagen, und deren Erzeugungsspitzen fallen alle auf denselben Moment, den sonnigen Sommermittag. Die Netzbetreiber wollen darum Zugriff auf die Steuerung dieser Anlagen. Die Eigentümer wollen für diesen Zugriff bezahlt werden. Das revidierte Stromversorgungsgesetz und die neuen VSE-Guidelines ziehen die Grenze zwischen diesen beiden Interessen.

Die Rechtslage seit dem 1. Januar 2026

Seit dem 1. Januar 2026 regelt das revidierte Stromversorgungsgesetz ausdrücklich, wem die Flexibilität gehört. Inhaber sind die Endverbraucher, Produzenten und Speicherbetreiber, nicht der Netzbetreiber. Wer eine Solaranlage, einen Speicher oder eine steuerbare Wärmepumpe besitzt, entscheidet grundsätzlich selbst, ob und wem er deren Steuerung überlässt.

Will ein Verteilnetzbetreiber diese Flexibilität netzdienlich nutzen, braucht er dafür einen Vertrag. Art. 17c StromVG verpflichtet ihn, diskriminierungsfreie Verträge anzubieten und die Nutzung grundsätzlich zu vergüten. Zusätzlich müssen Netzbetreiber transparente und diskriminierungsfreie Richtlinien publizieren, nach denen sie beim Einspeisemanagement vorgehen. Stillschweigendes Fernsteuern ohne Rechtsgrundlage ist nicht zulässig.

Neu ist der Grundsatz der Steuerung übrigens nicht. Viele Netzbetreiber schalten Boiler und Wärmepumpen seit Jahrzehnten über Rundsteuerung und gewähren dafür günstigere Tarife. Neu ist, dass die Flexibilität rechtlich den Anschlussnutzern zugeordnet ist und ihre Nutzung über die garantierten Fälle hinaus entschädigt werden muss.

Was der Netzbetreiber ohne Ihre Zustimmung darf

Das Gesetz kennt zwei sogenannte garantierte Nutzungen, für die der Netzbetreiber weder Zustimmung noch Vertrag braucht. Erstens darf er die Einspeisung am Anschlusspunkt abregeln, jedoch höchstens im Umfang von 3 Prozent der jährlich erzeugten Energie. Zweitens darf er bei einer unmittelbaren und erheblichen Gefährdung des sicheren Netzbetriebs eingreifen. Beide garantierten Nutzungen werden nicht vergütet.

Alles darüber hinaus ist vertrags- und entschädigungspflichtig. Regelt ein Netzbetreiber mehr ab als den garantierten Anteil, muss er die entgangene Vergütung ersetzen. Für bestehende Anlagen hat die ElCom im Dezember 2025 zudem klargestellt, dass die Kosten für das Nachrüsten der nötigen Steuerungstechnik nicht auf die Produzenten abgewälzt werden dürfen.

Die 70-Prozent-Regel bleibt der wichtigste Anwendungsfall

Konkret spürbar wird die neue Ordnung bei der Einspeisebegrenzung. Neuanlagen, wesentliche Erweiterungen und ersetzte Anlagen müssen seit dem 1. Januar 2026 so betrieben werden, dass am Anschlusspunkt höchstens 70 Prozent der installierten DC-Modulleistung ins Netz fliessen. Die Branchenempfehlung des VSE sieht vor, dass neue Wechselrichter in Lagen bis 1'200 Meter über Meer ab Installation entsprechend parametriert werden. Bestandsanlagen sind erst beim Ersatz des Wechselrichters betroffen.

Die Begrenzung kappt nur die höchsten Mittagsspitzen. Der Ertragsverlust liegt bei maximal 3 Prozent des Jahresertrags, bei den meisten Anlagen deutlich darunter. Eigenverbrauch und das Laden des eigenen Speichers bleiben jederzeit unbegrenzt möglich. Wie die Regel technisch umgesetzt wird und welche Anlagen betroffen sind, haben wir im Beitrag zur 70-Prozent-Einspeisebegrenzung im Detail beschrieben.

Was die neuen VSE-Guidelines festlegen

Die Guidelines vom 21. Juli 2026 richten sich an die Verteilnetzbetreiber und sollen verhindern, dass markt-, system- und netzdienliche Nutzung derselben Flexibilität in Konflikt geraten. Wenn ein Speicher gleichzeitig dem Netzbetreiber zur Entlastung des Quartiernetzes dienen soll, am Regelenergiemarkt vermarktet wird und den Eigenverbrauch der Familie optimiert, braucht es klare Vorfahrtsregeln. Genau diese liefern die Guidelines.

Die wichtigsten Grundsätze daraus für Hausbesitzer lassen sich in vier Punkten zusammenfassen:

  • Die marktliche Nutzung hat Vorrang, wo immer sie möglich ist. Netzdienliche Eingriffe sollen die Ausnahme bleiben.
  • Netzkapazität und Systemsicherheit müssen dabei jederzeit gewahrt bleiben.
  • Wer Flexibilität vermarktet, muss sie zum Abrufzeitpunkt vollständig verfügbar halten. Doppelvermarktung derselben Kilowattstunde ist ausgeschlossen.
  • Einspeise- und Bezugsleistung können vertraglich begrenzt werden, und alle Anbieter, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, erhalten diskriminierungsfreien Zugang.

Für Hausbesitzer heisst das: Die Produktlandschaft der Energieversorger wird sich in den kommenden Jahren deutlich verbreitern, von dynamischen Tarifen über Flexibilitätsverträge bis zu gebündelter Vermarktung ganzer Quartiere. Die Guidelines sorgen dafür, dass diese Produkte überall nach denselben Grundregeln funktionieren.

Rechenbeispiel für ein Einfamilienhaus mit 10 kWp

Rechnen wir durch, wie viel Geld bei der entschädigungslosen Abregelung tatsächlich auf dem Spiel steht. Eine typische Anlage im Mittelland liefert rund 950 kWh pro kWp und Jahr. Eine 10-kWp-Anlage produziert also etwa 9'500 kWh jährlich.

Der garantiert abregelbare Anteil beträgt maximal 3 Prozent davon, das sind 285 kWh pro Jahr. Für Anlagen bis 30 kW gilt 2026 eine minimale Vergütung von 6 Rp./kWh. Der maximale Verlust liegt damit bei 285 kWh mal 6 Rp., also bei CHF 17.10 pro Jahr. Das ist der schlechteste Fall. In der Praxis schöpfen die Netzbetreiber den Rahmen selten aus. Bei einer realistischen Abregelung von 1 Prozent sind es 95 kWh oder CHF 5.70 pro Jahr. Wer einen Speicher oder ein Energiemanagementsystem betreibt, verschiebt die gekappte Energie in den Eigenverbrauch und verliert praktisch nichts.

Zur Einordnung: Der Referenz-Marktpreis für Solarstrom lag im zweiten Quartal 2026 bei 3.896 Rp./kWh und damit unter der minimalen Vergütung. Kleinanlagen erhalten in solchen Quartalen automatisch die 6 Rp./kWh. Die Details dazu stehen in unserer Analyse zum Referenz-Marktpreis im Q2 2026. Die Abregelung ist für Hausbesitzer damit ein Randthema. Die eigentliche Musik spielt auf der anderen Seite der Rechnung.

Der Wert Ihrer Flexibilität: dynamische Tarife

Wer Verbrauch verschieben kann, wird dafür zunehmend belohnt. Die EKZ führen 2026 als eines der ersten Schweizer Energieversorgungsunternehmen einen dynamischen Netznutzungs- und Energietarif als Wahltarif ein. Der Energietarif kann sich dabei für jedes 15-Minuten-Intervall unterscheiden und wird jeweils bis 18 Uhr für den Folgetag publiziert. Voraussetzung sind ein kommunikativer Smart Meter und ein Energiemanagementsystem, das Verbraucher automatisch in günstige Stunden verlegt.

Die CKW in der Zentralschweiz bieten mit «Netz Home dynamic» ein vergleichbares Produkt an. Kundinnen und Kunden mit diesem Netztarif profitierten zwischen Januar und April 2026 von bis zu 40 Prozent tieferen Netztarifen, indem sie ihren Verbrauch gezielt in Zeiten geringer Netzbelastung verlagerten. Auch Groupe E in der Westschweiz hat dynamische Tarife im Angebot. Bei der Mehrheit der Schweizer Versorger sind solche Produkte allerdings noch nicht verfügbar. Wie dynamische Tarife funktionieren und für wen sie sich lohnen, zeigt unser Beitrag zu den dynamischen Stromtarifen.

Batteriespeicher machen Flexibilität handelbar

Ohne Speicher bleibt die Flexibilität eines Haushalts klein. Mit Speicher wird sie zum Vermögenswert. Der Markt hat das verstanden. Im Jahr 2025 wurden in der Schweiz 490 MWh Speicherkapazität neu installiert, 70 Prozent mehr als im Vorjahr. Ende 2025 waren über 93'000 Batteriespeichersysteme mit total 1'380 MWh in Betrieb, 42 Prozent mehr Systeme als Ende 2024. Diese Kapazität entspricht dem Tagesverbrauch von rund 140'000 Haushalten.

Rund jede zweite neue Solaranlage wird inzwischen mit Speicher installiert. Die Preise sind dabei deutlich gefallen. Ein 15-kWh-Heimspeicher kostete 2025 im Durchschnitt rund CHF 8'800 installiert. Für 2026 wird nochmals eine Verdoppelung der neu installierten Kapazität erwartet. Speicher ohne Endverbrauch sind seit 2025 zudem von den Netzentgelten befreit, was die Wirtschaftlichkeit weiter verbessert. Ob sich ein Speicher für Ihren Haushalt rechnet, haben wir in einer separaten Speicher-Rechnung aufgeschlüsselt.

Smart Meter sind der Flaschenhals

Damit Flexibilität abgerechnet werden kann, muss sie gemessen werden. Die gesetzliche Vorgabe verlangt, dass bis Ende 2027 mindestens 80 Prozent aller Zähler in jedem Netzgebiet intelligente Messsysteme sind. Der Stand der Umsetzung ist sehr unterschiedlich. Energie Wasser Bern hat den flächendeckenden Rollout mit rund 94'000 Smart Metern im Februar 2026 abgeschlossen. Die St.Galler Stadtwerke hatten im Frühjahr 2026 rund 40 Prozent der Zähler ersetzt, etwa 23'000 Geräte. Andere Netzgebiete liegen weiter zurück.

Für Hausbesitzer bedeutet das: Ohne Smart Meter kein dynamischer Tarif und keine saubere Vergütung der Flexibilität. Wer heute eine Solaranlage plant, sollte beim Netzbetreiber nachfragen, wann der eigene Anschluss einen intelligenten Zähler erhält, und das Energiemanagement gleich darauf auslegen.

Regionale Unterschiede bleiben gross

Die Grundsätze gelten schweizweit, die Umsetzung nicht. Jeder Verteilnetzbetreiber giesst die Vorgaben in eigene Produkte und Tarife. Dynamische Tarife gibt es bislang vor allem in den Versorgungsgebieten von EKZ, CKW und Groupe E. Die 70-Prozent-Parametrierung nach Branchenempfehlung gilt für Lagen bis 1'200 Meter über Meer. Höher gelegene Anlagen mit ihren wertvollen Wintererträgen sind davon ausgenommen.

Dazu kommen seit 2026 die lokalen Elektrizitätsgemeinschaften. Wer seinen Solarstrom innerhalb einer LEG an Nachbarn verkauft, erhält auf dem Netzentgelt einen Rabatt von 40 Prozent, bei Nutzung nur der Transformatorenebene von 20 Prozent. Auch das ist eine Form, die eigene Flexibilität zu Geld zu machen. Was ZEV, vZEV und LEG unterscheidet, erklärt unser Beitrag zu den Zusammenschluss-Modellen im Mehrfamilienhaus.

Was Hausbesitzer jetzt tun sollten

Aus den neuen Regeln ergibt sich eine klare Prioritätenliste:

  • Keine Angst vor der Abregelung. Der entschädigungslose Zugriff ist auf 3 Prozent der Jahresproduktion begrenzt und kostet ein Einfamilienhaus im schlechtesten Fall rund CHF 17 pro Jahr.
  • Verträge lesen. Jede Steuerung über die garantierten Fälle hinaus braucht Ihre Zustimmung und eine Entschädigung. Unterschreiben Sie keine Pauschalklauseln, die dem Netzbetreiber unentgeltlichen Zugriff einräumen.
  • Neue Anlagen mit Energiemanagement planen. Wer Überschüsse in Speicher, Boiler oder Elektroauto lenkt, macht die 70-Prozent-Begrenzung praktisch wirkungslos.
  • Beim Netzbetreiber nach dynamischen Tarifen und Smart-Meter-Terminen fragen. Beides entscheidet darüber, wann sich Ihre Flexibilität auszahlt.
  • Speicher durchrechnen. Bei rund CHF 8'800 für 15 kWh und wachsenden Flexibilitätserlösen verschiebt sich die Rechnung von Jahr zu Jahr zugunsten des Speichers.

Free State plant Solaranlagen von Anfang an auf die neue Flexibilitätswelt hin, mit Einspeisebegrenzung, Energiemanagement und Speicher aus einer Hand. Wir rechnen Ihre Anlage so durch, wie wir sie der eigenen Familie verkaufen würden. Wenn etwas nicht aufgeht, sagen wir Ihnen das. Für eine unverbindliche Einschätzung erreichen Sie uns über freestate.ch/de/contact.

Quellen: VSE (Guidelines zur Flexibilitätsnutzung, Branchenempfehlung netzverträgliche Einspeiseregelung), Swissolar (2026: Was gilt neu für Photovoltaikanlagen, Batteriemonitor Schweiz), BFE (Referenz-Marktpreise gemäss Art. 15 EnFV), ElCom, EKZ, CKW, Energie Wasser Bern. Stand: Juli 2026. Angaben ohne Gewähr.

IM

Ivan Miric

Free State AG

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