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Hagel auf der Solaranlage: Was die Gebäudeversicherung wirklich deckt

Hagel auf der Solaranlage: Was die Gebäudeversicherung wirklich deckt

Ivan Miric·

Am 28. Juni 2021 zog ein Hagelzug über die Kantone Luzern und Zug, mit Körnern von bis zu 10 cm Durchmesser. Allein dieses eine Ereignis kostete die kantonalen Gebäudeversicherungen mehrere hundert Millionen Franken. Über das ganze Jahr 2021 zahlten die kantonalen Gebäudeversicherungen über CHF 1 Milliarde für Gebäudeschäden aus, 60 bis 70 Prozent davon wegen Hagel. Kurze Antwort auf die Frage, die sich danach jeder Hausbesitzer mit Solaranlage stellt: Eine fest montierte Photovoltaik-Anlage ist über die Gebäudeversicherung gegen Hagel gedeckt, aber nur, wenn sie gemeldet wurde, und mehrere typische Schadenfälle fallen gar nicht in diese Deckung. Wer das verwechselt, zahlt im Ernstfall selbst.

Was die Gebäudeversicherung abdeckt, und was nicht

Die kantonale Gebäudeversicherung deckt zwei Gefahrengruppen ab: Feuer und Elementarschäden. Zu den Elementarschäden zählen Hagel, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Lawinen und Steinschlag. Eine Solaranlage, die fest mit dem Dach verbunden ist, gilt versicherungstechnisch als Bestandteil des Gebäudes. Beschädigt ein Hagelkorn das Glas eines Moduls oder reisst ein Sturm die Unterkonstruktion los, ist das ein klassischer Elementarschaden, den die Gebäudeversicherung trägt. Das gilt für Aufdach- wie für Indach-Anlagen, sofern sie baulich mit dem Gebäude verbunden sind.

Die Grenze verläuft aber genau dort, wo viele Hausbesitzer sie nicht vermuten. Nicht gedeckt sind Diebstahl der Module, Vandalismus, Tierschäden wie Marderbisse an der Verkabelung, elektrische Defekte wie Kurzschluss oder Überspannung, Bedienungsfehler, Fabrikationsfehler und der Ertragsausfall, also der entgangene Stromertrag, während die Anlage stillsteht. Genau diese Fälle machen in der Praxis einen erheblichen Teil der Schäden aus, und für sie braucht es eine separate Police.

KGV oder GUSTAVO: warum Ihr Wohnkanton die Police bestimmt

Die Schweiz kennt zwei Welten der Gebäudeversicherung. In 19 Kantonen besteht ein kantonales Versicherungsmonopol: Wer ein Gebäude besitzt, ist automatisch bei der kantonalen Gebäudeversicherung versichert, etwa der GVZ in Zürich, der GVB in Bern oder der AGV im Aargau. Daneben gibt es die sieben sogenannten GUSTAVO-Kantone. Das Kürzel steht für Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden. Hier gibt es keine kantonale Monopolversicherung, die Deckung läuft über private Versicherer.

Innerhalb der GUSTAVO-Kantone gilt es zu unterscheiden. In Uri, Schwyz und Obwalden ist eine Gebäudeversicherung obligatorisch, einfach über einen privaten Anbieter statt über den Kanton. In Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden und Wallis ist sie freiwillig. Wer in diesen vier Kantonen baut und auf eine Police verzichtet, steht im Hagelfall ohne Deckung da. Ein weiterer Unterschied betrifft Erdbeben: In den Monopolkantonen besteht ein Pool, der Erdbebenschäden ab Intensität VII mit bis zu CHF 2 Milliarden abfedert. Die GUSTAVO-Kantone sind nicht Teil dieses Pools, dort ist Erdbeben grundsätzlich nicht gedeckt.

Die Meldepflicht: der Fehler, der erst im Schadenfall auffällt

Eine Solaranlage erhöht den Wert des Gebäudes. Damit die Gebäudeversicherung den Schaden im Ernstfall auch ersetzt, muss dieser Mehrwert gemeldet und in der Versicherungssumme berücksichtigt sein. Die Gebäudeversicherungen der Kantone Zürich und Bern verlangen ausdrücklich eine Meldung der Anlage mit Angabe der Erstellungskosten. Fehlt diese Meldung, ist die Anlage im Gebäudewert nicht abgebildet, und im schlimmsten Fall besteht für sie kein Schutz oder es droht eine Kürzung wegen Unterversicherung.

Das ist der wohl häufigste und gleichzeitig vermeidbarste Fehler. Die Meldung kostet nichts ausser einem Brief oder einem Online-Formular, und sie ist die Voraussetzung dafür, dass die übrige Deckung überhaupt greift. Wer seine Anlage in den letzten Jahren installiert hat und sich nicht erinnert, eine solche Meldung gemacht zu haben, sollte das vor der nächsten Hagelsaison nachholen. Die Hagelsaison in der Schweiz läuft von Juni bis August, also genau in den Monaten, in denen die Anlage den meisten Strom liefert und ein Ausfall am teuersten ist.

Hagelwiderstandsklassen: warum HW2 nicht genügt

Jedes in der EU und der Schweiz verkaufte Solarmodul muss die Norm IEC 61215 erfüllen. Deren Hageltest beschiesst das Modul mit Eiskugeln von 25 mm Durchmesser und rund 7.53 g Masse, mit einer Geschwindigkeit von 23 m/s, also über 80 km/h. Das entspricht der Hagelwiderstandsklasse HW2 auf einer Skala von HW1 bis HW5. Die Zahl gibt den Korndurchmesser in Zentimetern an, dem ein Bauteil im Neuzustand ohne Schaden standhält: HW1 entspricht 1 cm, HW5 entspricht 5 cm.

Das Problem zeigt der Vergleich mit der Realität: Beim Hagelzug vom Juni 2021 traten Körner von bis zu 10 cm auf, und schon Körner ab 3 cm sind in den Schweizer Risikoregionen keine Seltenheit. Die EU-Minimalanforderung von 25 mm reicht hier nicht aus. Swissolar empfiehlt deshalb beim Neukauf wie beim Ersatz einzelner Module die Klasse HW3 oder höher. In der höchsten Klasse HW5, die Körnern von 5 cm standhält, gibt es bisher nur rund neun Produkte weltweit, davon drei vom Schweizer Hersteller 3S Swiss Solar Solutions. Ob ein konkretes Modul geprüft ist, lässt sich im Hagelregister nachschlagen, das die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen kostenlos unter hagelregister.ch führt. Photovoltaik-Module stehen dort in Gruppe 121, thermische Kollektoren in Gruppe 122. Ein höherwertiges Modul kostet im Einkauf etwas mehr, schützt aber genau dort, wo der teure Schaden entsteht.

Wo in der Schweiz der Hagel wirklich niedergeht

Hagel ist kein gleichmässig verteiltes Risiko. Über die gesamte Schweiz gerechnet zählt MeteoSchweiz im Sommerhalbjahr von April bis September im Schnitt 33 Hageltage. Verteilt sind sie aber sehr ungleich. Drei Regionen stechen heraus: der Jura, das Napfgebiet im Emmental und das Südtessin. In diesen Hotspots treten jährlich 2 bis 4 Hageltage pro Quadratkilometer auf. Im inneralpinen Raum ist die Wahrscheinlichkeit dagegen sehr gering.

Für die Wahl der Module heisst das: Wer in einem dieser Hotspots baut, sollte bei der Hagelwiderstandsklasse nicht sparen. Wie stark die eigene Parzelle gefährdet ist, zeigt der Naturgefahren-Check der kantonalen Gebäudeversicherungen, der auf die nationale Hagelgefährdungskarte zugreift. Die Karte beruht auf Radarmessungen seit 2002 und ist die beste verfügbare Grundlage, um das eigene Risiko einzuschätzen, bevor man eine Anlage plant. Dass Hitze und Wetterextreme die Leistung von Modulen weniger stark beeinträchtigen als oft behauptet, haben wir in einem separaten Beitrag zum Hitze-Mythos aufgeschlüsselt. Hagel dagegen ist ein reales mechanisches Risiko, das man bei der Standortwahl und beim Modulentscheid ernst nehmen sollte.

Die Lücke schliessen: wann sich eine Zusatzversicherung lohnt

Für alles, was die Gebäudeversicherung nicht abdeckt, gibt es die Photovoltaik- oder Allgefahrenversicherung. Sie versichert die gesamte Anlage, also Module, Wechselrichter, Batteriespeicher, Verkabelung, Unterkonstruktion und Monitoring, gegen Diebstahl, Vandalismus, Marderbiss, elektrische Defekte, Überspannung, Kurzschluss, Bedienungs- und Fabrikationsfehler. Die meisten grossen Schweizer Versicherer bieten solche Policen an, darunter Mobiliar, Helvetia, AXA, Allianz und Zurich, auf ähnlichem Prämienniveau.

Konkrete Zahlen helfen bei der Einordnung. Die Solaranlagenversicherung der GVB beginnt bei einer Mindestprämie von rund CHF 100 pro Jahr (genau CHF 99.75 inklusive Stempelabgabe), bei einem Selbstbehalt von CHF 300 pro Schadenfall. Eine Anlage im Wert von CHF 40'000 kostet in diesem Beispiel etwa CHF 100 jährlich. Mitversichert sind der Ertragsausfall bis zu 25 Prozent der Versicherungssumme über maximal zwei Jahre, die Kosten für Ersatzstrom sowie Zugangskosten wie Gerüst oder Kran. Andere Anbieter wie Helvetia schliessen den Ertragsausfall ohne Aufpreis in die Allgefahrenversicherung ein. Für eine Anlage, die über zwanzig Jahre Strom liefern soll, ist das eine überschaubare Absicherung gegen genau die Risiken, die die Gebäudeversicherung offenlässt.

Rechenbeispiel: zwei Nachbarn, ein Hagelzug

Zwei Einfamilienhäuser stehen nebeneinander, beide mit einer Aufdach-Anlage im Versicherungswert von CHF 40'000. Ein Sommergewitter beschädigt bei beiden mehrere Module, und bei beiden setzt eine Überspannung zusätzlich den Wechselrichter ausser Betrieb. Nehmen wir für das Beispiel an, der Sachverständige beziffert den Modulschaden auf CHF 6'000 und den Wechselrichter-Schaden auf CHF 2'500.

Hausbesitzer A hat nur die kantonale Gebäudeversicherung, seine Anlage aber korrekt gemeldet. Der Hagelschaden an den Modulen ist ein Elementarschaden und wird ersetzt, abzüglich des kantonalen Selbstbehalts von beispielsweise CHF 500. A erhält also rund CHF 5'500 für die Module. Der Wechselrichter dagegen fiel durch Überspannung aus, ein elektrischer Defekt, den die Gebäudeversicherung nicht deckt. Diese CHF 2'500 zahlt A vollständig selbst. Den entgangenen Stromertrag in den Wochen bis zur Reparatur trägt er ebenfalls allein.

Hausbesitzer B hat zusätzlich eine Allgefahrenversicherung für CHF 100 pro Jahr. Die Module laufen wie bei A über die Gebäudeversicherung. Den Wechselrichter aber übernimmt die Allgefahrenversicherung, abzüglich des Selbstbehalts von CHF 300, B zahlt also nur CHF 300 statt CHF 2'500. Und der Ertragsausfall ist bis zu 25 Prozent der Versicherungssumme gedeckt, hier also bis zu CHF 10'000. Unter dem Strich kostet B die Zusatzversicherung CHF 100 im Jahr und spart in diesem Schadenfall über CHF 2'000. Ob sich das lohnt, hängt von der eigenen Risikobereitschaft und der Hagelgefährdung des Standorts ab, aber die Rechnung liegt offen auf dem Tisch.

Nach dem Gewitter: die richtige Reihenfolge

Wenn ein heftiges Hagelgewitter durchgezogen ist, entscheidet das Vorgehen in den ersten Tagen darüber, wie reibungslos die Versicherung zahlt. Die Reihenfolge:

  • Sichtkontrolle durchführen. Nach jedem starken Hagelgewitter sollte die Anlage von blossem Auge und, wenn möglich, über die Monitoring-Daten geprüft werden. Ein Einbruch im Ertrag ist oft das erste Anzeichen für einen Schaden.
  • Schaden dokumentieren. Fotos der beschädigten Module, der Umgebung und, falls vorhanden, der Hagelkörner. Je sorgfältiger die Dokumentation, desto schneller die Abwicklung.
  • Rasch der Versicherung melden. Der Anlagenbesitzer ist für die Meldung zuständig, an die kantonale oder private Gebäudeversicherung. Bei grossen Ereignissen hilft eine frühe Meldung, Sofortmassnahmen auszulösen.
  • Fachperson beurteilen lassen. Auch unsichtbare Schäden, etwa feine Risse im Glas oder in den Zellen, können die Leistung mindern. Eine Fachperson beurteilt die Anlage und stimmt das weitere Vorgehen mit der Versicherung ab.
  • Beschädigte Module aufbewahren. Sie müssen behalten werden, bis der Fall abgeschlossen ist, da sie als Beweismittel dienen. Nicht vorschnell reparieren oder entsorgen.

Ein Detail, das gerne vergessen geht: Wird beim Ersatz die Modulleistung verändert, muss das Pronovo gemeldet werden, da sich dadurch die registrierte Anlagenleistung ändert. Beim Ersatz empfiehlt Swissolar ausserdem, lieber ein leistungsfähigeres als ein schwächeres Modul einzusetzen und darauf zu achten, dass das Ersatzmodul im Hagelregister steht. Wie regelmässige Kontrolle und Wartung die Anlage über die Jahre schützt, behandeln wir im Beitrag zu Wartung und Reinigung.

Balkonkraftwerk und mobile Anlagen: hier zahlt der Hausrat

Nicht jede Solaranlage ist fest mit dem Gebäude verbunden. Steckerfertige Balkonkraftwerke oder mobile Module gelten versicherungstechnisch nicht als Gebäudebestandteil, sondern als Hausrat. Hagel-, Sturm- und Feuerschäden an einer solchen Anlage übernimmt deshalb die Hausratversicherung, sofern Elementarschäden eingeschlossen sind, und nicht die Gebäudeversicherung. Wer ein Balkonkraftwerk betreibt, sollte das mit dem Hausratversicherer klären, statt sich auf die Gebäudepolice zu verlassen. Was bei Balkonanlagen sonst noch zu beachten ist, gerade in Mietverhältnissen und im Stockwerkeigentum, haben wir im Ratgeber zum Balkonkraftwerk zusammengestellt.

Garantie ist keine Versicherung

Ein häufiges Missverständnis: Die Herstellergarantie auf Module und Wechselrichter ersetzt keine Versicherung. Eine Garantie deckt Material- und Leistungsmängel ab, also etwa wenn ein Modul vorzeitig zu stark an Leistung verliert oder ein Wechselrichter aus eigenem Defekt ausfällt. Sie zahlt aber nicht, wenn Hagel das Glas zerschlägt oder ein Marder das Kabel durchbeisst. Das sind äussere Einwirkungen, die in den Bereich der Versicherung fallen. Garantie und Versicherung ergänzen sich, sie ersetzen einander nicht. Wer eine Offerte oder einen Werkvertrag prüft, sollte beide Themen getrennt behandeln und sich nicht von langen Garantieversprechen über fehlenden Versicherungsschutz hinwegtäuschen lassen. Worauf es im Vertrag sonst noch ankommt, zeigt unsere Anleitung zum Werkvertrag.

Was das für Ihre Anlage heisst

Die Faustregel ist einfach: fest montierte Anlage bei der Gebäudeversicherung melden, Hagelwiderstandsklasse mindestens HW3 wählen, Standortrisiko über den Naturgefahren-Check prüfen und für alles ausserhalb von Feuer und Elementar eine Zusatzversicherung rechnen. Bei Free State AG planen wir jede Anlage so durch, wie wir sie der eigenen Familie verkaufen würden, inklusive der Frage, welche Module zum Hagelrisiko Ihres Standorts passen und welche Police am Ende wirklich nötig ist. Wenn eine Zusatzversicherung an Ihrem Standort kaum etwas bringt, sagen wir Ihnen das auch. Schreiben Sie uns über freestate.ch/de/contact, wir rechnen es gemeinsam mit Ihnen durch.

Quellen: Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG), Medienmitteilung zum Schadenjahr 2021 und Hagelregister; Swissolar, Merkblatt und Empfehlungen zu Hagelschäden an Solaranlagen; MeteoSchweiz und NCCS, Hagelklima Schweiz; GVB Privatversicherungen, Produkt Solaranlagenversicherung; Helvetia und Mobiliar, Photovoltaik-Versicherung; hausinfo.ch, Versicherung von Photovoltaikanlagen. Stand: Juni 2026. Angaben ohne Gewähr.

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