
Stromabkommen Schweiz-EU 2026: Was sich für Solar-Besitzer wirklich ändert
Am 2. März 2026 haben Bundespräsident Guy Parmelin und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Brüssel das Paket Schweiz-EU unterzeichnet, samt dem lange erwarteten Stromabkommen. Für Hausbesitzer mit Photovoltaik-Anlage stellt sich die Frage: Was ändert sich kurzfristig, was mittelfristig? Kurze Antwort: Kurzfristig nichts. Mittelfristig drei Dinge, die alle zugunsten von Speichern und gegen statische Rückliefertarife sprechen. Inkrafttreten frühestens 2029, eine Volksabstimmung wird laut bisheriger Planung des Bundesrats für 2028 erwartet. Bis dahin gilt der Status quo des Mantelerlasses.
Was wurde am 2. März 2026 unterzeichnet
Das Paket Schweiz-EU umfasst mehrere Abkommen: die Modernisierung der bestehenden bilateralen Marktzugangs-Verträge, ein Gesundheitsabkommen, ein Lebensmittelsicherheits-Abkommen und das neue Stromabkommen. Federführung schweizerseits hatten WBF (Parmelin) und EDA (Cassis), die Unterzeichnung erfolgte in Brüssel. Für den Energiebereich ist der entscheidende Punkt die Einbindung der Schweiz in den EU-Strombinnenmarkt, konkret in die gekoppelten Day-Ahead- und Intraday-Märkte.
Der Zeitplan: warum vor 2029 wenig passiert
Nach der Unterzeichnung beginnt ein mehrstufiger Prozess. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für Herbst 2026 angekündigt, die parlamentarische Beratung wird 2027 erwartet. Spätestens beim Stromabkommen ist mit einem fakultativen Referendum zu rechnen. Eine Volksabstimmung dürfte realistisch im Frühjahr 2028 stattfinden. Selbst bei einem Ja müsste die EU-Seite (Rat, Parlament) ratifizieren und es bräuchte Umsetzungs-Verordnungen. Inkrafttreten: frühestens 2029, eher 2030.
Das bedeutet konkret: Wer 2026 eine Anlage installiert, fährt mindestens die ersten drei bis vier Betriebsjahre noch komplett im aktuellen Schweizer Regime mit Mantelerlass-Mindestvergütung und quartalsweisem Referenz-Marktpreis. Erst danach könnte sich die Spielwelt ändern.
Was sich für PV-Besitzer ab Inkrafttreten ändert
Erstens: mehr Preisvolatilität durch Day-Ahead-Kopplung
Mit der Marktkopplung werden die Schweizer Day-Ahead-Preise enger an die Preise der EU-Nachbarn (Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich) gebunden. Bei viel EU-Solar und Wind im Sommer fallen die Preise tagsüber in den negativen Bereich, wie es heute in Deutschland an vielen Sonntagen üblich ist. Im Jahr 2025 verzeichnete der deutsche Day-Ahead-Markt rund 450 Stunden mit negativen Preisen. Sobald die Schweiz integriert ist, schlagen solche Phasen direkter auf die hiesigen Marktpreise und damit auch auf den Pronovo-Referenz-Marktpreis durch.
Für PV-Besitzer heisst das: Im Sommer-Mittag, wenn die eigene Anlage am meisten ins Netz drückt, ist der Marktwert dieses Stroms voraussichtlich noch tiefer als heute. Die Mindestvergütung von 6 Rp./kWh bleibt zwar als Untergrenze, aber sie wäre dann öfter bindend, statt nur in einzelnen Quartalen.
Zweitens: dynamische Rückliefertarife rücken näher
Heute zahlt EKZ einen quartalsweisen Mischpreis von rund 10 Rp./kWh, unabhängig davon, ob Sie um 13 Uhr (Markt tief) oder um 19 Uhr (Markt hoch) einspeisen. Das ist betriebswirtschaftlich unsauber und wird sich ändern. Mit der EU-Marktintegration kommen zeitvariable Vergütungen, die den effektiven Spotpreis abbilden. Wer dann tagsüber einspeist, bekommt vielleicht 3 Rp., wer abends nach Sonnenuntergang aus dem Speicher liefern kann, vielleicht 18 Rp. Die ElCom hat in ihrer Tarifmitteilung 2026 bereits angekündigt, dass dynamische Modelle und neue Tarifelemente kommen.
Das ist eine massive Aufwertung für Batteriespeicher und ein Argument für Hardware mit dynamischer Marktanbindung. Wer heute eine Anlage installiert, sollte mindestens den Wechselrichter und das Energiemanagementsystem so wählen, dass sie diese Logik in fünf bis sieben Jahren bedienen können.
Drittens: günstiger EU-Solarstrom im Sommer drückt zusätzlich
Mit offenen Grenzen fliesst im Sommer EU-Solarstrom günstiger in die Schweiz. Spanien, Italien und Süddeutschland produzieren PV in Mengen, die die nationalen Märkte phasenweise überlasten. Heute schützt die Engpassbewirtschaftung an der Schweizer Grenze unsere Erzeuger teilweise vor diesen Tiefstpreisen. Mit dem Stromabkommen fällt dieser Schutz weitgehend weg. Konsequenz: Sommer-Tagespreise in der Schweiz dürften weiter unter Druck geraten.
Im Winter dreht sich die Logik um. Die Schweiz ist im Winterhalbjahr Netto-Importeur. Mit besserer Marktkopplung sinkt das Risiko der Versorgungs-Engpässe, was wiederum die Notwendigkeit teurer Reservekraftwerke reduziert. Davon profitiert die ganze Schweizer Stromrechnung, nicht nur PV-Besitzer.
Was die grossen EVU bereits jetzt vorbereiten
EKZ, BKW und EWZ haben in den vergangenen Monaten dynamische Tarifprodukte für Endkunden lanciert oder angekündigt. EKZ bietet ab 2026 ein optionales Modell mit stundenscharfen Bezugspreisen, das technisch bereits die Infrastruktur abbildet, die nach einem Stromabkommen breitenwirksam würde. BKW hat das Produkt "Smart Energy" mit zeitvariablen Anreizen ausgerollt. EWZ in der Stadt Zürich arbeitet an einem Modell für PV-Eigentümer, das saisonal differenzierte Einspeisevergütungen erlaubt, im Sommer tiefer, im Winter höher. Diese Bewegung läuft unabhängig vom Stromabkommen, würde aber durch dessen Inkrafttreten massiv beschleunigt.
Was bleibt: Schweizer Sonderregeln
Das Stromabkommen ist keine vollständige Liberalisierung. Wichtige Schweizer Eigenheiten bleiben bestehen: Die Grundversorgung für Haushalte und kleine KMU bis 100 MWh/Jahr bleibt geschützt, der Bundesrat hat in seinen Eckwerten klargestellt, dass keine Zwangs-Marktöffnung für Endkunden kommt. Auch die Versorgungssicherheits-Reserven (Wasserkraftreserve, Reservekraftwerke) bleiben als nationale Instrumente erhalten. Die Mindestvergütung für PV bis 150 kWp aus dem Mantelerlass ist EU-rechtlich nicht angefochten und bleibt voraussichtlich bestehen, Swissolar fordert explizit deren Beibehaltung.
Vor und nach dem Abkommen: die wichtigsten Unterschiede
Heute, im Jahr 2026: Statischer Quartalspreis für Einspeisung, Mantelerlass-Mindestvergütung 6 Rp./kWh, geschützte Grundversorgung für Endkunden, begrenzte grenzüberschreitende Markteffekte. Nach Inkrafttreten, frühestens 2029/2030: Dynamische Stundenpreise möglich, Mindestvergütung bleibt als Sicherheitsnetz, Grundversorgung bleibt für Haushalte, Sommer-Marktpreise stärker EU-getrieben (tendenziell tiefer), Versorgungssicherheit im Winter besser, Speicher rechnen deutlich attraktiver.
Der Winter-Effekt: warum Versorgungssicherheit kein Marketing-Wort ist
Die Schweiz hat im Winterhalbjahr ein strukturelles Defizit. Wir importieren rund 4 bis 6 TWh aus Deutschland und Frankreich, weil unsere Wasserkraft im Januar und Februar nicht ausreicht und der Atompark schrumpft. Heute steht dieser Import auf wackligen Beinen: Ohne Stromabkommen ist die Schweiz formal nicht Teil des EU-Engpassmanagements. Im Krisenfall, etwa wenn ein französisches AKW ausfällt und gleichzeitig in Süddeutschland die Industrie auf Volllast läuft, kann die Schweiz nicht mehr verlässlich kalkulieren, wie viel sie importieren darf. Mit dem Abkommen wäre die Schweiz diskriminierungsfrei in das Netz integriert. Für PV-Besitzer heisst das indirekt: weniger Notwendigkeit für extrem teure nationale Reserve-Massnahmen, die heute über die Netzgebühren mitfinanziert werden.
Die ehrliche Hedge: das Abkommen kann scheitern
Wir wären keine seriösen Berater, wenn wir den möglichen Volks-Nein nicht ansprechen würden. Das Paket Schweiz-EU ist politisch umstritten. SVP und Gewerkschaften haben bereits Widerstand angekündigt, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Eine Volksabstimmung 2028 ist offen. Bei einem Nein bleibt der heutige Zustand: bilaterale Stromhandelsabkommen ad hoc, Schweiz formal ausserhalb der gekoppelten Märkte, höhere Reserve-Kosten, statische Rückliefertarife in der heutigen Form.
Für die Solar-Wirtschaftlichkeit eines konkreten Hausbesitzers heisst das: Rechnen Sie nicht mit dem Abkommen. Wer heute eine Anlage installiert, sollte die Amortisation mit dem aktuellen Mantelerlass-Regime kalkulieren. Wenn die Anlage mit 9 Rp./kWh Einspeisung und einem realistischen Eigenverbrauchsanteil rechnet, dann rechnet sie unabhängig davon, was 2028 in der Urne passiert. Wenn sie nur mit zukünftigen dynamischen Tarifen aufgeht, sollten Sie das Projekt überdenken.
Was Sie heute schon konkret tun können
Drei sehr handfeste Vorbereitungen, falls Sie 2026 eine Anlage planen oder bereits betreiben:
- Wechselrichter mit offener Schnittstelle wählen. SunSpec/Modbus-fähig, EEBus-ready, mit Update-Pfad für dynamische Tarifsteuerung. Praktisch alle Premium-Geräte von Fronius, SMA, Huawei, Solaredge und Kostal liefern das, manche Billiganbieter nicht.
- Energiemanagement-System einbauen, nicht einen Stand-alone-Speicher. Ein EMS, das Wärmepumpe, Wallbox und PV koordiniert, ist heute ein Komfort-Argument und wird in fünf Jahren das wirtschaftliche Argument.
- Vertragslaufzeiten realistisch wählen. Lange Festpreis-Einspeiseverträge über 15 Jahre sind im aktuellen Umfeld eine Wette. Kürzere Verträge oder Marktpreis-orientierte Modelle erlauben es, später auf dynamische Tarife umzustellen.
Sie planen eine Anlage und wissen nicht, wie viel Zukunft Sie einplanen sollen?
Wir bei Free State AG rechnen Anlagen unter Annahmen, die auch ohne Stromabkommen aufgehen. Wenn Sie 2026 bauen, soll die Anlage mit der heutigen Rückliefertarif-Realität rechnen, nicht mit politischen Versprechen. Wir bauen Hardware ein, die für die kommenden Tarifregime offen bleibt, ohne dass Sie dafür Premium-Aufschläge zahlen. Wenn ein bestimmter Speicher oder ein bestimmtes EMS für Sie nicht sinnvoll ist, sagen wir Ihnen das. Kontakt: freestate.ch/de/contact.
Quellen: admin.ch / EDA-Mitteilung zur Unterzeichnung Paket Schweiz-EU vom 2. März 2026; BFE FAQ zum Stromabkommen Schweiz-EU; SRF-Erklärstück "Was Parmelins Unterschrift genau bedeutet"; Swissolar-Aktionsplan und Stellungnahme zum Stromabkommen; ElCom-Tarifmitteilung 10. September 2025; VESE-Positionspapier zur Investitionssicherheit PV; Stand: Mai 2026. Angaben ohne Gewähr.