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Förderdschungel Solar 2026: Welche der 13 Förderungen Ihr Dach betrifft

10 Min. LesezeitIvan Miric
Förderdschungel Solar 2026: Welche der 13 Förderungen Ihr Dach betrifft

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) hat am 7. September 2026 die Förderlandschaft für erneuerbaren Strom öffentlich als Dschungel bezeichnet. Der Verband zählt 13 Kürzel auf, von KLEIV über LEG bis RMP, dazu versteckte Förderungen in den Netztarifen, und fordert einen radikalen Umbau bis 2035, wenn die meisten Instrumente auslaufen. Für Hauseigentümer stellt sich eine einfachere Frage: Welche dieser Förderungen betreffen ein Einfamilienhaus mit 10 kWp auf dem Dach überhaupt? Kurze Antwort: fünf. Die Einmalvergütung KLEIV, die gesetzliche Mindestvergütung, die lokale Elektrizitätsgemeinschaft, der Steuerabzug und, je nach Wohnort, ein kommunales Programm. Die übrigen acht Kürzel sind für Grossanlagen, Wasserkraft oder Netzbetreiber gedacht.

Was der VSE kritisiert

Der Beitrag stammt von Jan Flückiger, seit November 2025 Leiter Public Affairs beim VSE. Seine Diagnose: Bund, Kantone und Gemeinden haben Instrument um Instrument angebaut, ohne das Gesamtsystem zu bereinigen. Neben den direkten Beiträgen wie Einmalvergütungen, gleitender Marktprämie und Investitionsbeiträgen nennt der VSE auch indirekte Förderungen, die auf keiner Förderliste stehen: Rabatte auf den Netzkosten und kostenbasierte Produktionstarife in der Grundversorgung.

Finanziert wird der Grossteil davon über den Netzzuschlag von 2.3 Rp./kWh, den jeder Stromkunde seit 2018 mit der Stromrechnung bezahlt. Jährlich fliessen damit rund 1.3 bis 1.5 Milliarden Franken in den Netzzuschlagsfonds. Der Massstab, an dem der VSE das System misst, ist das Stromgesetz: Es wurde am 9. Juni 2024 angenommen, ist seit Anfang 2025 in Kraft und verlangt bis 2035 mindestens 35'000 GWh und bis 2050 mindestens 45'000 GWh Strom aus erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft. Zum Vergleich: 2022 lag diese Produktion bei rund 6'019 GWh, das Ziel für 2035 entspricht also etwa dem Sechsfachen.

Die 13 Kürzel entschlüsselt

Der VSE listet KLEIV, GREIV, HEIV, LEG, ZEV, IB, gMP, EP, EV, BKB, MP, PB und RMP. Für ein Hausdach lassen sie sich in drei Gruppen teilen.

  • Betrifft Ihr Dach direkt: KLEIV (kleine Einmalvergütung unter 100 kW), LEG (lokale Elektrizitätsgemeinschaft mit Netzrabatt) und ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch im Mehrfamilienhaus).
  • Betrifft Sie über den Tarif: RMP (Referenz-Marktpreis, an dem sich die Vergütung für eingespeisten Strom orientiert) und EV (Einspeisevergütung, das alte KEV-System, für Neuanlagen geschlossen).
  • Betrifft Sie nicht: GREIV und HEIV (grosse und hohe Einmalvergütung), gMP (gleitende Marktprämie ab 150 kW), IB und PB (Investitions- und Projektierungsbeiträge für Wasserkraft, Wind und Biomasse), MP (Marktprämie für Grosswasserkraft) und BKB (Betriebskostenbeiträge).

Dazu kommen zwei Förderungen, die im VSE-Beitrag nur als Nebensatz erscheinen: der Steuerabzug und die Programme von Gemeinden und Stadtwerken. Was KLEIV, GREIV und HEIV im Detail unterscheidet, haben wir in einem eigenen Beitrag erklärt.

KLEIV: die Förderung, die fast jedes Dach bekommt

Die kleine Einmalvergütung (KLEIV) gilt für alle Photovoltaikanlagen von 2 bis unter 100 kW. Sie besteht ausschliesslich aus einem Leistungsbeitrag pro installiertes Kilowatt, einen separaten Grundbeitrag gibt es nicht mehr. Für angebaute und freistehende Anlagen beträgt er CHF 360 pro kW für die ersten 30 kW und CHF 300 pro kW für den Teil darüber. Integrierte Anlagen, also Indach-Systeme, erhalten rund 10 Prozent mehr, in der Praxis CHF 400 pro kW. Nach oben ist die Förderung bei 30 Prozent der Investitionskosten einer Referenzanlage gedeckelt. Die Ansätze wurden für 2026 nicht verändert.

Drei Regeln: Das Gesuch wird nach der Inbetriebnahme bei der Pronovo AG eingereicht, nicht vorher. Die Auszahlung folgt in der Regel 4 bis 6 Monate nach dem vollständigen Gesuch. Und wer die Förderung annimmt, verpflichtet sich seit 2025 zu einer Mindestbetriebsdauer von 20 Jahren. Fassadenmodule mit einem Neigungswinkel von mindestens 75 Grad erhalten zusätzlich CHF 200 pro kW, integrierte CHF 400 pro kW.

Rechenbeispiel: 10 kWp auf einem Einfamilienhaus in Schaffhausen

Eine schlüsselfertige 10-kWp-Aufdachanlage kostet 2026 in der Schweiz zwischen CHF 25'000 und 29'000, also CHF 2'400 bis 3'200 pro kWp. Wir rechnen mit CHF 27'000 ohne Speicher.

Die KLEIV bringt 10 kW mal CHF 360, also CHF 3'600. Das entspricht 13 Prozent der Investition und liegt klar unter dem 30-Prozent-Deckel. Netto bleiben CHF 23'400. Wer die Anlage 2026 oder 2027 bezahlt, kann den Betrag bei Bund und Kanton als Energiesparmassnahme vom steuerbaren Einkommen abziehen. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 25 Prozent sind das rund CHF 5'850 weniger Steuern, effektiv also CHF 17'550 Eigenkapital. Der Steuersatz ist eine Annahme, Ihr Wert hängt von Einkommen, Kanton und Gemeinde ab.

Auf der Ertragsseite rechnen wir mit rund 9'500 kWh Jahresproduktion, ein typischer Wert im Mittelland. Bei 30 Prozent Eigenverbrauch ersetzen 2'850 kWh Netzstrom zu 27.7 Rp./kWh, dem Medianpreis für einen Schweizer Haushalt 2026, das sind CHF 789. Die übrigen 6'650 kWh gehen ins Netz. Im zweiten Quartal 2026 lag der Referenz-Marktpreis bei 3.9 Rp./kWh, die gesetzliche Mindestvergütung von 6 Rp./kWh greift also, das sind CHF 399. Zusammen CHF 1'188 pro Jahr. Ohne Steuerabzug amortisiert sich die Anlage in knapp 20 Jahren, mit Steuerabzug in rund 15 Jahren.

Das ist ehrlich gerechnet ein knappes Resultat. Es kippt erst, wenn der Eigenverbrauch steigt. Mit Wärmepumpe oder Elektroauto sind 50 Prozent realistisch: 4'750 kWh zu 27.7 Rp. sind CHF 1'316, dazu 4'750 kWh zu 6 Rp. sind CHF 285, zusammen CHF 1'601 pro Jahr. Die Amortisation sinkt auf 11 Jahre mit Steuerabzug. Die Förderung macht die Anlage also nicht rentabel, der Eigenverbrauch tut es.

Die versteckte Förderung: Mindestvergütung und Referenz-Marktpreis

Seit dem 1. Januar 2026 orientiert sich die Vergütung für eingespeisten Solarstrom am vierteljährlichen Referenz-Marktpreis, den das Bundesamt für Energie (BFE) jeweils bis zum zehnten Arbeitstag nach Quartalsende publiziert. Er entspricht dem Durchschnitt der Day-ahead-Börsenpreise für die Schweiz, gewichtet nach der Einspeisung der Solaranlagen. Im ersten Quartal 2026 lag er bei 10.27 Rp./kWh, im zweiten Quartal bei 3.9 Rp./kWh. Die Zahlen für das dritte Quartal folgen am 14. Oktober 2026. Was der Absturz im Frühling bedeutet, haben wir im Beitrag zum Referenz-Marktpreis Q2 2026 ausgerechnet.

Damit kleine Anlagen in Sommermonaten nicht leer ausgehen, gilt für Anlagen bis 30 kW eine Mindestvergütung von 6 Rp./kWh. Sie sinkt mit der Anlagengrösse bis auf 1.2 Rp./kWh bei 149 kW. Liegt der Referenz-Marktpreis unter dem Minimum, zahlt der Netzbetreiber am Quartalsende eine Mindestvergütungsprämie in der Höhe der Differenz. Diese Prämie ist eine Förderung, auch wenn sie so nicht heisst, und genau das meint der VSE mit versteckten Instrumenten. Ab 1. Januar 2027 wird die Vergütung dynamisch und folgt dem stündlichen Spotpreis, sofern Produzent und Netzbetreiber nichts anderes vereinbaren.

LEG und ZEV: Netzrabatt statt Beitrag

Die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist seit Januar 2026 möglich und funktioniert ohne Geld vom Bund. Wer Solarstrom innerhalb der Gemeinschaft an Nachbarn verkauft, erhält auf den lokal gehandelten Strom einen Rabatt auf das Netznutzungsentgelt: 40 Prozent, wenn der Strom im selben Trafokreis bleibt, 20 Prozent, wenn er über mehrere Netzebenen fliesst. Das Gesetz erlaubt bis zu 60 Prozent. Bedingung ist, dass die Produktion in der LEG mindestens 5 Prozent der Anschlussleistung aller beteiligten Verbraucher erreicht. Im ersten Halbjahr 2026 wurden rund 1'800 LEG gegründet. Ob sich das für ein Quartier rechnet, zeigt unsere LEG-Zwischenbilanz.

Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist das ältere Modell für Mehrfamilienhäuser: Alle Wohnungen teilen den Solarstrom hinter einem Netzanschluss, der intern verbrauchte Strom trägt weder Netzentgelt noch Abgaben. Für Vermieter ist das oft mehr wert als jede Einmalvergütung.

Der Steuerabzug läuft Ende 2028 aus

Am 28. September 2025 hat das Stimmvolk die Abschaffung des Eigenmietwerts angenommen. Der Bundesrat hat am 1. April 2026 beschlossen, den Systemwechsel auf den 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen. Mit dem Eigenmietwert fallen bei der direkten Bundessteuer auch die Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen weg, und damit die Möglichkeit, eine Solaranlage auf dem selbst bewohnten Haus vom Einkommen abzuziehen. Die Kantone dürfen energetische Abzüge weiterhin zulassen, müssen es aber nicht.

Für die Planung heisst das: Anlagen, die bis Ende 2028 in Betrieb gehen und bezahlt werden, profitieren noch vom vollen Abzug bei Bund und Kanton. Im Rechenbeispiel oben ist der Steuerabzug mit CHF 5'850 grösser als die KLEIV mit CHF 3'600. Er ist, ohne je so genannt zu werden, die grösste Solarförderung für Einfamilienhäuser. Wie Sie den Abzug geltend machen, steht im Beitrag zum Steuerabzug bis 2028.

Kantone und Gemeinden: von null bis CHF 9'500

Hier ist der Dschungel am dichtesten, weil jede Gemeinde ihr eigenes Reglement hat. Vier Beispiele aus unserem Einzugsgebiet zeigen die Spannweite.

  • Kanton Zürich: Keine kantonale Zusatzförderung für Photovoltaik. Die Stadt Zürich zahlt seit 1. August 2026 über ewz einen Grundbeitrag von CHF 5'000 plus CHF 450 pro kWp bis 30 kWp (CHF 350 ab 30 kWp, CHF 310 ab 100 kWp). Die Ansätze verstehen sich inklusive Bundesbeitrag: Pronovo zahlt die KLEIV, die Stadt ergänzt bis zum städtischen Ansatz. Eine 10-kWp-Anlage erhält so CHF 9'500 statt CHF 3'600. Die übrigen Zürcher Gemeinden stehen im Beitrag zur Förderung im Kanton Zürich.
  • Kanton Schaffhausen: Kein Beitrag an die Solaranlage selbst, aber seit Februar 2026 ein Pauschalbeitrag von CHF 1'000 für stationäre Batteriespeicher ab 8 kWh nutzbarer Kapazität in Kombination mit einer Photovoltaikanlage, begrenzt auf 25 Prozent der anrechenbaren Kosten.
  • Kanton Thurgau: Ebenfalls CHF 1'000 Pauschale für Batteriespeicher in Kombination mit einer netzgekoppelten Anlage, keine kantonale Zusatzförderung für die Module.
  • Basel-Stadt: Das grosszügigste kantonale Programm der Schweiz mit CHF 140 pro Quadratmeter für Fassadenanlagen, aber ohne Beitrag an Speicher. Details in unserem Beitrag zur Solaroffensive Basel-Stadt.

Der Standort entscheidet also über mehrere tausend Franken, und die Programme werden laufend angepasst, meist mit Stichtag Inbetriebnahme oder Gesuchseingang. Das Reglement gehört vor die Unterschrift, nicht danach. Die Übersicht aller Programme führt EnergieSchweiz auf energiefranken.ch.

Was für Hausdächer nicht gilt: HEIV und Auktionen

Die hohe Einmalvergütung (HEIV) deckt bis zu 60 Prozent der Referenzkosten und lag zuletzt bei CHF 450 pro kW. Der Preis dafür ist hoch: Die Anlage muss 20 Jahre lang ohne jeden Eigenverbrauch betrieben werden. Für ein bewohntes Haus ist das ein schlechter Tausch, weil der Eigenverbrauch, wie das Rechenbeispiel zeigt, mehr wert ist als der höhere Beitrag. Ab 150 kW wird die HEIV per Auktion vergeben, alternativ zur gleitenden Marktprämie mit festem Vergütungssatz über 20 Jahre. In der ersten Auktionsrunde lag der Durchschnittszuschlag bei CHF 516.20 pro kW.

Was bis 2035 passieren könnte

Der VSE fordert, die Förderlandschaft bis 2035 grundlegend neu zu ordnen, weil dann die meisten Instrumente auslaufen oder neu verhandelt werden müssen. Für Hauseigentümer ist die Richtung dennoch klar: Die heutigen Beiträge sind befristet und tendenziell sinkend, nicht steigend. Der Steuerabzug endet 2028, die Referenz-Marktpreise im Sommer sind auf die Mindestvergütung zurückgefallen, und ab 2027 wird die Einspeisung stündlich abgerechnet.

Gleichzeitig ist der Markt abgekühlt. 2025 wurden in der Schweiz 1'333 MW Photovoltaik zugebaut, 26 Prozent weniger als im Rekordjahr 2024. Ende 2025 waren 338'270 Anlagen mit 9'498.6 MW installiert, Solarstrom deckte 13.71 Prozent des Schweizer Stromverbrauchs. Swissolar begründet den Rückgang mit den gesunkenen Rückliefertarifen und der Unsicherheit in der Bundespolitik. Wer auf ein besseres Förderregime wartet, wartet auf etwas, das niemand versprochen hat.

Checkliste: was Sie diese Woche prüfen können

  • KLEIV berechnen: Anlagengrösse in kW mal CHF 360, bei Indach mal CHF 400. Prüfen, ob der Betrag in der Offerte ausgewiesen und nicht bereits abgezogen ist.
  • Gemeindeprogramm abfragen: Auf energiefranken.ch die Postleitzahl eingeben und das Reglement lesen. Auf Stichtag und Gesuchszeitpunkt achten.
  • Steuerabzug einplanen: Inbetriebnahme und Bezahlung bis Ende 2028 sicherstellen, Rechnung in die Steuererklärung des Zahlungsjahres.
  • Eigenverbrauch zuerst: Wärmepumpe, Boiler oder Elektroauto in die Planung nehmen. Der Sprung von 30 auf 50 Prozent Eigenverbrauch ist mehr wert als jede Förderung.

Wir rechnen Ihre Anlage so durch, wie wir sie der eigenen Familie verkaufen würden: mit der KLEIV, mit dem Gemeindeprogramm Ihres Wohnorts, mit dem Steuerabzug im richtigen Jahr und mit einem ehrlichen Eigenverbrauch. Wenn etwas nicht aufgeht, sagen wir Ihnen das. Melden Sie sich unter freestate.ch/de/contact.

Quellen: VSE, Den Förderdschungel lichten (7. September 2026); Bundesamt für Energie, Faktenblatt Einmalvergütung, gleitende Marktprämie und Boni sowie Referenz-Marktpreise gemäss Art. 15 EnFV (14. Juli 2026); Pronovo AG, Häufige Fragen zur Einmalvergütung und Auktionsergebnisse 2026; Swissolar, Statistik Sonnenenergie 2025 und 2026: Was gilt neu für Photovoltaikanlagen; ElCom, Medienmitteilung Strompreise 2026; Bundesrat, Inkraftsetzung Abschaffung Eigenmietwert (1. April 2026); ewz und Stadt Zürich, Förderbeiträge ab 1. August 2026; Energiestiftung, Das Stromgesetz konkret. Stand: September 2026. Angaben ohne Gewähr.

IM

Ivan Miric

Free State AG

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