Ende 2025 standen in der Schweiz 338'270 Photovoltaik-Anlagen mit zusammen 9'498.6 Megawatt Leistung. Der Zubau überschritt 2011 erstmals die Schwelle von 100 Megawatt. Die erste grosse Welle Schweizer Hausdächer ist damit vierzehn bis sechzehn Jahre alt, und die Besitzer stehen zum ersten Mal vor der Wahl: ersetzen, erweitern oder weiterlaufen lassen. Kurze Antwort: Der Vollersatz ist meist das schlechteste der drei Szenarien, und bei einer laufenden KEV ist er ein teurer Fehler. Woran das liegt und wo die Ausnahmen sind, steht unten.
Warum jetzt eine ganze Generation Anlagen zur Entscheidung ansteht
Der Schweizer Solarausbau der Jahre 2010 bis 2015 lief über die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Die Vergütungssätze für angebaute Anlagen unter 10 Kilowatt lagen damals auf einem Niveau, das heute unvorstellbar ist: 61.5 Rp./kWh im Jahr 2010, 48.3 Rp./kWh 2011, ab 1. März 2012 noch 39.9 Rp./kWh, danach 36.1 Rp./kWh 2013 und 33.2 Rp./kWh 2014. Zum Vergleich: Der Medianhaushalt bezahlt 2026 für den Strombezug 27.7 Rp./kWh.
Entscheidend für die Restlaufzeit ist das Datum des positiven Bescheids. Bei einem Bescheid bis und mit 2013 läuft die Vergütung 25 Jahre ab Inbetriebnahme, ab 2014 noch 20 Jahre. Jahre auf der Warteliste wurden nicht vergütet und verkürzen die Dauer. Ab 2018 sank sie auf 15 Jahre, neue Anmeldungen waren nur bis Ende 2022 möglich.
Eine Anlage, die 2012 in Betrieb ging und einen Bescheid aus dem Jahr 2012 hat, kassiert also bis 2037 ihre 39.9 Rp./kWh. Das ist die wichtigste einzelne Zahl der ganzen Rechnung. Wer diesen Vertrag antastet, verschenkt Geld.
Was an einer zwölf Jahre alten Anlage wirklich altert
Die Vorstellung, Solarmodule seien nach zwölf Jahren «durch», hält der Messung nicht stand. Die Degradation liegt bei modernen kristallinen Modulen bei 0.3 bis 0.7 Prozent pro Jahr, als Industriestandard gilt 0.5 Prozent. Das Fraunhofer ISE hat an 44 grösseren, qualitätsgeprüften Aufdach-Anlagen im Mittel sogar nur 0.15 Prozent Leistungsverlust pro Jahr gemessen. Glas-Glas-Module liegen bei rund 0.25 Prozent.
Auf zwölf Jahre gerechnet bedeutet 0.5 Prozent pro Jahr einen Rückgang von rund sechs Prozent. Eine Anlage, die mit 4 Kilowatt Peak startete, liefert nach zwölf Jahren also etwa 3'760 Watt statt 4'000. Die Standardgarantien bestätigen das Bild: üblich sind 90 Prozent Restleistung nach zehn Jahren und 80 bis 85 Prozent nach 25 Jahren. Premium-Serien von Meyer Burger, Aiko, Trina oder LONGi garantieren 30 Jahre bei mindestens 87.4 Prozent.
Module sind damit fast nie der Grund für ein Repowering. Was altert, sind die Peripherie und die Auslegung: der Wechselrichter, die Klemmen, die Kabelführung und vor allem die Tatsache, dass die Anlage für einen Haushalt geplant wurde, den es so nicht mehr gibt.
Der Wechselrichter ist meistens der Auslöser
Der Wechselrichter ist die einzige Komponente, die keine Lebenserwartung von 25 bis 30 Jahren hat. Realistisch sind zehn bis fünfzehn Jahre. Die Herstellergarantien liegen bei fünf bis zehn Jahren und lassen sich gegen Aufpreis auf bis zu 20 Jahre verlängern. Genau diese Spanne trifft jetzt den Bestand von 2010 bis 2015.
Ein Ersatz kostet je nach Modell CHF 1'500 bis 3'000. Für eine Anlage um 10 Kilowatt Peak liegen die Gerätekosten bei CHF 1'700 bis 2'000. Als Faustregel macht der Wechselrichter 10 bis 15 Prozent der Gesamtkosten aus. Die Unterschiede zwischen String-, Hybrid- und Modulwechselrichtern stehen im Beitrag Wechselrichter im Vergleich.
Der Wechselrichterdefekt ist der richtige Zeitpunkt für die Grundsatzfrage. Wer ohnehin CHF 2'000 in ein neues Gerät steckt, sollte es gleich für eine grössere Anlage auslegen lassen. Ein zweites Mal öffnet sich dieses Fenster erst in zehn bis fünfzehn Jahren.
Der grosse Hebel heisst Fläche, nicht Alter
Zwischen 2012 und 2026 hat sich die Modultechnik verdoppelt. Ein typisches Modul von 2012 leistete rund 250 Watt bei etwa 15 Prozent Wirkungsgrad, heutige Module liegen bei 420 bis 460 Watt und 20 bis 22 Prozent. Auf derselben Dachfläche entsteht damit fast die doppelte Leistung.
Dazu kommt die Auslegung. Anlagen aus der KEV-Ära wurden klein gehalten, weil die Vergütung hoch und der Eigenverbrauch nebensächlich war. Die durchschnittliche Anlage auf einem Schweizer Einfamilienhaus liegt heute bei rund 9.8 Kilowatt Peak. Eine 4-kWp-Anlage von 2012 belegt oft nur ein Drittel bis die Hälfte der nutzbaren Fläche.
Gleichzeitig hat sich der Verbrauch verändert. Wärmepumpe, Elektroauto und Klimagerät standen 2012 auf kaum einem Schweizer Dachplan. Genau diese drei entscheiden heute darüber, ob sich eine Erweiterung rechnet, weil sie den Eigenverbrauch anheben. Und der ist inzwischen die einzige Ertragsquelle, die wirklich trägt.
Die KEV-Falle: Erweiterung hinter demselben Zähler
Hier liegt der teuerste Fehler, den Besitzer einer KEV-Anlage machen können. Als Erweiterung gilt bei Pronovo «eine Steigerung der elektrischen Leistung einer bestehenden Anlage». Erweitern darf man im Einspeisevergütungssystem unbegrenzt, aber «eine Erweiterung hat jedoch immer eine Absenkung des Vergütungssatzes zur Folge».
Konkret wird es bei Photovoltaik brutal. Wird der neue Anlagenteil hinter denselben Messpunkt gehängt wie die Ursprungsanlage, erhält die zusätzliche Produktion 0 Rp./kWh. Der neue Satz ist die nach Produktion gewichtete Mischung aus beidem. Wer eine 4-kWp-Anlage mit 39.9 Rp./kWh um 6 kWp erweitert und dabei denselben Zähler nutzt, drückt seinen Satz auf rund 15 Rp./kWh für alles. Der Schaden liegt im vier- bis fünfstelligen Bereich.
Der richtige Weg steht in Artikel 31 der Energieförderungsverordnung, revidiert per 1. Januar 2021. Wer eine PV-Anlage im Einspeisevergütungssystem betreibt und sie «nach dem 31. Dezember 2017 mit einem separaten gemessenen Anlagenteil erweitert», hat für diesen Teil Anspruch auf einen Leistungsbeitrag, also auf die Einmalvergütung. Umgekehrt gilt: «Erweiterungen von PV-Anlagen im EVS, die vor dem 1. Januar 2018 in Betrieb genommen wurden, haben keinen Anspruch auf einen Leistungsbeitrag.»
Drei Bedingungen müssen zusammenkommen: Der neue Anlagenteil wird separat gemessen, die Erweiterung bringt mindestens 2 Kilowatt zusätzliche Leistung und ist an die Grundanlage angeschlossen, und sie wurde nach dem 31. Dezember 2017 realisiert. Hat die Grundanlage vor dem 1. Januar 2018 bereits eine Einmalvergütung erhalten, entfällt zudem die Karenzfrist von 15 Jahren, die sonst eine zweite Förderung derselben Anlage blockiert.
Der separate Zähler kostet ein paar hundert Franken Mehraufwand. Er ist der Unterschied zwischen einer geförderten Erweiterung und einem selbst verursachten Vergütungsschaden.
Rechenbeispiel: 4 kWp von 2012, zwei Wege
Ausgangslage: Einfamilienhaus im Mittelland, Süddach, Anlage von 2012 mit 4 kWp, KEV-Bescheid von 2012, Satz 39.9 Rp./kWh, Laufzeit bis 2037. Rund die Hälfte des Dachs ist frei.
Bei 950 kWh pro kWp produzierte die Anlage anfangs 3'800 kWh, nach dreizehn Jahren Degradation noch rund 3'550 kWh. Das ergibt einen Jahresertrag von rund CHF 1'420 und über die verbleibenden elf Jahre bis 2037 rund CHF 15'620, die ohne Zusatzaufwand fliessen.
Weg 1, Erweiterung um 6 kWp mit separatem Zähler. Bei rund CHF 2'500 pro kWp kostet der neue Anlagenteil etwa CHF 15'000. Die Einmalvergütung beträgt 6 mal CHF 360, also CHF 2'160. Netto bleiben CHF 12'840. Der neue Teil produziert 5'700 kWh im Jahr. Bei einem Eigenverbrauch von 30 Prozent sind das 1'710 kWh zu 27.7 Rp., also CHF 474, plus 3'990 kWh Einspeisung zum gesetzlichen Minimum von 6 Rp./kWh, also CHF 239. Jahresertrag rund CHF 713, Amortisation 18 Jahre. Das ist ehrlich gesagt dünn.
Mit Wärmepumpe und Elektroauto steigt der Eigenverbrauch auf 50 Prozent. Dann sind es 2'850 kWh zu 27.7 Rp. gleich CHF 789 plus 2'850 kWh zu 6 Rp. gleich CHF 171, zusammen rund CHF 960 im Jahr und eine Amortisation von 13.4 Jahren. Die Erweiterung rechnet sich also nicht über die Anlage, sondern über den Verbrauch dahinter.
Weg 2, Vollersatz durch 11 kWp. Auf derselben Fläche plus der freien Hälfte sind mit heutigen Modulen rund 11 kWp möglich. Bei rund CHF 2'150 pro kWp kostet das CHF 23'650, abzüglich CHF 3'960 Einmalvergütung bleiben CHF 19'690, dazu kommt die Demontage der alten Anlage. Die neue Anlage produziert 10'450 kWh und bringt bei 50 Prozent Eigenverbrauch rund CHF 1'761 im Jahr. Klingt gut, bis man gegenrechnet: Die alte Anlage bringt heute schon CHF 1'420 aus der KEV. Der Mehrertrag beträgt also rund CHF 341 pro Jahr bei einer Investition von knapp CHF 20'000. Das amortisiert sich nie.
Dieselbe Anlage ohne KEV. Wer 2015 gebaut und statt der Warteliste die Einmalvergütung genommen hat, besitzt heute 4 kWp ohne laufenden Vertrag. Diese Anlage bringt bei 30 Prozent Eigenverbrauch rund CHF 295 aus Eigenverbrauch und CHF 149 aus Einspeisung, zusammen rund CHF 444. Gegen die 11-kWp-Anlage mit CHF 1'761 ergibt das einen Mehrertrag von rund CHF 1'317 pro Jahr auf CHF 19'690 netto, also gut 15 Jahre. Auch das ist kein Selbstläufer, aber es ist eine Rechnung, die man führen kann.
Wann sich Repowering nicht lohnt
Es gibt Fälle, in denen die ehrliche Antwort «nichts tun» lautet. Eine laufende KEV über 30 Rp./kWh ist der deutlichste. Solange dieser Vertrag läuft, ist jede eingespeiste Kilowattstunde mehr wert als jede selbst verbrauchte, weil 39.9 Rp. über den 27.7 Rp. liegen, die man beim Bezug spart. Diese Anlage soll möglichst viel einspeisen und möglichst lange laufen.
Ebenso wenig lohnt sich ein Austausch, wenn die Dachfläche voll belegt ist und der Verbrauch gleich bleibt. Dann tauscht man funktionierende Module gegen etwas mehr Nennleistung, ohne dass sich am Eigenverbrauch etwas ändert. Derselbe Betrag bringt in einem Batteriespeicher oder in der Steuerung von Wärmepumpe und Ladestation mehr.
Und schliesslich: Ein Ertragsrückgang von 30 oder 40 Prozent ist kein Altersproblem, sondern ein Defekt. Gewachsene Bäume, ein ausgefallener String, ein korrodierter Steckverbinder, eine verschmutzte Modulreihe. Das gehört gemessen, bevor jemand eine Offerte für eine neue Anlage schreibt. Ursachen und Kosten stehen im Beitrag zu Wartung und Reinigung.
Das Dach entscheidet über den Zeitpunkt
Der Faktor, der alle Wirtschaftlichkeitsrechnungen überschreibt, ist die Dachhaut. Eine Aufdach-Anlage muss für eine Dachsanierung demontiert und wieder montiert werden, und das kostet CHF 4'500 bis 8'500. Wer weiss, dass das Ziegeldach in fünf bis acht Jahren fällig wird, koppelt die Erweiterung an die Sanierung oder verschiebt sie, bis das Dach neu ist.
Beide Arbeiten gleichzeitig zu vergeben spart Organisationsaufwand, Gerüst und Anfahrt doppelt. Wer das Dach ohnehin abdeckt, sollte prüfen, ob eine Indach-Lösung passt: Die Einmalvergütung für integrierte Anlagen liegt bei CHF 400 pro kWp statt CHF 360, und die Ziegel unter der Anlage entfallen.
Wohin die alten Module gehen
Die Entsorgung ist geregelt und für den Hausbesitzer kostenlos. Swissolar arbeitet seit 2014 mit der Stiftung SENS eRecycling zusammen, finanziert über die vorgezogene Recyclinggebühr, die beim Kauf jedes Moduls erhoben wird. Seit 2022 ist das System für alle Importeure verbindlich. Ausgediente Module lassen sich an jeder der über 500 SENS-Sammelstellen gratis abgeben, ab zehn Modulen auch mit Abholung. In einer Repowering-Offerte darf die Entsorgung deshalb nicht als Gebühr pro Modul auftauchen.
Checkliste vor der Entscheidung
- Vertragslage klären. Restlaufzeit und Satz einer allfälligen KEV festhalten. Der positive Bescheid und das Inbetriebnahmedatum bestimmen die Restlaufzeit, nicht das Baujahr der Module.
- Ist-Ertrag messen. Jahresproduktion der letzten drei Jahre gegen die Auslegung stellen. Über zehn Prozent Abweichung ist ein Defekt, kein Alterungseffekt.
- Restfläche bestimmen. Die freien Quadratmeter auf demselben Dach ausmessen und mit heutigen Modulleistungen hochrechnen.
- Verbrauch der nächsten fünf Jahre schätzen. Ohne zusätzlichen Eigenverbrauch aus Wärmepumpe, Elektroauto oder Klimagerät rechnet sich keine Erweiterung.
- Dachzustand prüfen lassen. Ein Dachdecker, nicht der Solarteur, sagt, wie lange die Dachhaut noch hält.
- Separaten Zähler verlangen. Bei bestehender KEV ist das Bedingung für die Einmalvergütung des neuen Teils.
- Wechselrichterstrategie festlegen. Ein Gerät für alles oder zwei getrennte Systeme, abhängig von der Messkonfiguration.
Warum der Eigenverbrauch die Rechnung entscheidet
Der Schweizer Zubau ging 2025 von 1'800 Megawatt auf 1'333 Megawatt zurück, während Solarstrom rund 14 Prozent des Stromverbrauchs deckt. Gleichzeitig verschiebt sich die Ertragsseite. Die Rückliefertarife folgen 2026 dem quartalsweisen Referenzmarktpreis, im ersten Quartal 10.27 Rp./kWh, im zweiten 3.90 Rp./kWh, abgesichert durch das Minimum von 6 Rp./kWh für Anlagen unter 30 Kilowatt. Ab dem 1. Januar 2027 gilt der stündliche Spotmarktpreis, und der ist am tiefsten, wenn die Sonne am stärksten scheint. Wer über ein Repowering nachdenkt, rechnet deshalb nicht in Nennleistung, sondern in selbst verbrauchten Kilowattstunden. Hintergründe im Beitrag Rückliefertarif 2026.
Wir rechnen Ihre bestehende Anlage so durch, wie wir sie der eigenen Familie rechnen würden: mit Ihrem Lastprofil, Ihrer Restlaufzeit und Ihrer Dachfläche. Wenn das Ergebnis lautet, die Anlage einfach weiterlaufen zu lassen, sagen wir Ihnen das. Eine erste Einschätzung dauert ein Gespräch und kostet nichts: freestate.ch/de/contact
Quellen: Swissolar, Statistik Sonnenenergie 2025; BFE, Faktenblatt KEV für Photovoltaik-Anlagen, Version 2.0 vom 5. November 2014; Pronovo, Erweiterung im Einspeisevergütungssystem und Einmalvergütung nach Art. 31 EnFV; Fraunhofer ISE, Degradationsmessungen an Aufdach-Anlagen; SENS eRecycling und Swissolar, Entsorgung und Recycling von PV-Modulen; ElCom, Strompreise 2026. Stand: September 2026. Angaben ohne Gewähr.



