Die 19 kantonalen Gebäudeversicherungen registrierten 2025 rund 6'900 Brandschäden an Gebäuden mit einer Schadenssumme von 272.8 Millionen Franken. Schweizweit waren es schätzungsweise 8'600 Fälle und rund 340 Millionen Franken. Photovoltaik taucht darin nicht als eigene Ursache auf. Trotzdem zirkuliert kaum irgendwo so viel Halbwissen wie beim Brandschutz von Solaranlagen. Kurze Antwort: Die Schweiz regelt das sehr genau, aber anders, als die meisten Hauseigentümer erwarten.
Der Feuerwehrschalter, den die Schweiz gar nicht verlangt
Der hartnäckigste Irrtum zuerst. Die Niederspannungs-Installationsnorm NIN verlangt bei einer Photovoltaikanlage keine zusätzliche Trennstelle auf der Gleichstromseite. Genau dieses Bauteil wird im Verkaufsgespräch oft als "Feuerwehr-Schalter" bezeichnet und als Pflicht dargestellt. In der Schweiz ist es keine. Auf der Wechselstromseite erübrigt sich eine zusätzliche Trennstelle ebenfalls, weil die Zuleitung zum Wechselrichter beim Abschalten spannungsfrei wird. Ausnahme ist der Netzersatzbetrieb, also eine Anlage mit Speicher, die bei Stromausfall weiterläuft. Eine DC-Trennstelle hat ohnehin jede Anlage, meist im Wechselrichter integriert.
Der Grund liegt in der Einsatztaktik. Beim Innenangriff wird die Energieversorgung in der ersten Phase bewusst nicht abgeschaltet, weil jede Minute zählt. Angehörige der Feuerwehr sind für Arbeiten unter Spannung ausgebildet und geschützt. Für Niederspannung, also unter 1'000 Volt Wechselspannung oder 1'500 Volt Gleichspannung, gelten klare Distanzen: mindestens 5 Meter beim Vollstrahl, mindestens 1 Meter beim Sprühstrahl. Wer eine Offertposition "Feuerwehrschalter" mit vierstelligem Betrag findet, sollte nach der Vorschrift fragen, die sie verlangt.
Welche Regelwerke tatsächlich gelten
- VKF-Brandschutzmerkblatt 2001-15 «Solaranlagen», per 1. Januar 2022 aktualisiert. Es definiert Schutzziele, keine starre Bauteilliste.
- Stand-der-Technik-Papier Solaranlagen von Swissolar, Version 4.00, von der Technischen Kommission Brandschutz der VKF am 15. September 2022 anerkannt. Darin stehen die konkreten Masse.
- Brandschutzvorschriften 2015 (BSV 2015) als übergeordnetes Regelwerk.
- NIN (SN 411000) und die NIV für alles Elektrische.
Wichtig für alle, die jetzt bauen: Die vielzitierte Totalrevision BSV 2026 ist nicht in Kraft. Die politische Vernehmlassung läuft von August bis November 2026, der Antrag auf Inkraftsetzung ist bei der Plenarversammlung des IOTH für März 2027 traktandiert. Bis dahin gilt der Stand von 2015.
Was die Feuerwehr wirklich von Ihnen braucht
Statt eines Schalters verlangt das Regelwerk Information. Der Bauherr informiert das Feuerwehrkommando über die Installation einer Solaranlage. Das ist eine Bringschuld des Eigentümers, auch wenn gute Firmen sie übernehmen. Im Kanton Luzern ist die Praxis präzisiert: Der Übersichtsplan ist der zuständigen Feuerwehr elektronisch zuzustellen und bei den Revisionsunterlagen Brandschutz abzulegen.
Dazu kommt die Kennzeichnung aus witterungsbeständigem und farbechtem Material, mit Anbringungsort nach NIN 7.12.5.1. In der Praxis sind das drei Stellen: der Wechselrichter mit Angabe der maximalen Leerlaufspannung, das Elektroverteiltableau und die DC-Leitungen und DC-Klemmkästen, die auch bei ausgeschalteter Anlage unter Spannung stehen.
Drittens der Orientierungsplan mit den Standorten von Modulen, DC-Leitungen, Wechselrichter sowie Schalt- und Schutzeinrichtungen. Er geht an die Feuerwehr und wird vor Ort gut zugänglich hinterlegt. Ab 30 kW installierter Leistung gehören die Angaben zusätzlich in die Brandschutz- und Feuerwehreinsatzpläne. Die Anlagendokumentation orientiert sich an SN EN 62446-1, und mindestens eine gedruckte Version muss bei der Anlage liegen. Ein PDF im Mailarchiv des Installateurs nützt der Feuerwehr nachts um drei nichts.
Wie oft brennen Solaranlagen tatsächlich
Die belastbarste Erhebung stammt aus Deutschland. Bei über 1.4 Millionen Anlagen liessen sich rund 210 Brände mit der Anlage als Ursache feststellen. In 130 Fällen blieb der Schaden auf die Anlage begrenzt, in 80 Fällen war das Gebäude betroffen, zwölf brannten vollständig ab. Das sind etwa 0.015 Prozent. Die häufigsten Ursachen sind Installationsfehler sowie Produkt- und Planungsmängel, und die Brände häufen sich im ersten Betriebsjahr und in den ersten fünf Jahren. Eine Anlage altert also nicht in ein Brandrisiko hinein. Sie wird entweder falsch gebaut oder sie läuft.
Der Schweizer Kontext zeigt in dieselbe Richtung: Bei der Schadenssumme aller Gebäudebrände liegt Elektrizität mit 24.5 Prozent an der Spitze der erkannten Ursachen. Deshalb sind die Regeln zu DC-Leitungen und Wechselrichtern kein Papiertiger.
Die baulichen Anforderungen auf dem Dach
Für den häufigsten Fall, die aufgesetzte Anlage auf einem normkonformen Steildach, lautet die Antwort: Aufgesetzte Solaranlagen mit nicht brennbarer äusserster Schicht dürfen auf Flach- und Steildächern ohne weitere Brandschutzanforderungen montiert werden. Module mit Glas-Glas- oder Glas-Folien-Aufbau zählen dazu, wenn die bewitterte Schicht nicht brennbar ist und die Folienschichtdicke höchstens 1.5 mm beträgt.
- Brandmauer: Module sind auf 1.0 m Breite zu unterbrechen, ausser die Brandmauer wird mindestens 0.3 m über die Anlage geführt. Für Reiheneinfamilienhäuser mit oberster Bedachungsschicht aus Baustoffen der RF1 sind keine Massnahmen nötig, und bei einseitiger Montage darf bis zur Mittelachse der Brandmauer gebaut werden.
- Rauch- und Wärmeabzug: Zu RWA-Öffnungen gilt in der Regel ein Mindestabstand von 2 m.
- Zugänglichkeit: Dachgeschosse müssen von aussen geöffnet werden können, ausser das Dach besteht aus Baustoffen der RF1 wie Beton oder Metall. Bei vollflächigen Anlagen braucht es Sollöffnungsstellen.
Zum Blitzschutz: Eine Photovoltaikanlage löst für sich keine Blitzschutzpflicht aus. Ist bereits ein System vorhanden, muss die Anlage einbezogen werden. Zu den Montagearten haben wir Indach und Aufdach verglichen.
Wechselrichter und DC-Leitungen: hier entstehen die Brände
Wenn eine Photovoltaikanlage brennt, dann fast nie das Modul. Lichtbögen durch Leiterunterbrüche, schlechte Kontaktstellen und Nagerschäden an DC-Leitungen sind die dokumentierten Zündquellen. Für alle DC-Leitungen gilt doppelte Isolation ohne PVC. Die Hauptleitungen sollen kurz sein und möglichst ausserhalb des Gebäudes verlaufen. In vertikalen Fluchtwegen sind sie nur in einem geschlossenen Kanal mit mindestens EI 30-RF1 zulässig. Dachhohlräume sind gegen Nager abzuschotten.
Der Wechselrichter muss ortsfest montiert sein und gehört in einen Raum mit kleiner Brandgefahr, in einen Raum mit EI 30 oder an eine nichtbrennbare Aussenfassade. Bei einer Holzfassade kommt er auf eine Platte aus Baustoffen der RF1 mit mindestens 10 mm Dicke oder auf eine Brandschutzplatte BSP 30-RF1. In feuergefährdeten Räumen mit brennbarem Staub wie Heulager oder Holzverarbeitung ist die Installation nicht zulässig. Was Geräte sonst unterscheidet, steht im Wechselrichter-Vergleich.
Batteriespeicher: 15 kWh ist die Zahl, die alles entscheidet
Für Speicher gilt das VKF-Brandschutzmerkblatt 2005-15de «Lithium-Ionen-Batterien» vom 1. Juni 2021. Es staffelt nach Energieinhalt pro Brandabschnitt in drei Stufen.
- Hazard Level I, bis 15 kWh pro Brandabschnitt: Elektroräume, Keller, Einstellräume für Motorfahrzeuge oder Dachböden mit mindestens EI 30. Nicht in Fluchtwegen, Lüftungszentralen sowie feuer- und explosionsgefährdeten Räumen. Abstand von mindestens 2.5 m zu brennbaren Materialien.
- Hazard Level II, 15 bis 100 kWh: separater Brandabschnitt mit mindestens EI 60, Aufstellung im Freien oder in einer eingeschossigen Baute aus Baustoffen der RF1.
Ergänzend gelten die NIN, die SNR 460712 und die SIA 2061. Bei Second-Life-Fahrzeugbatterien als Hausspeicher ist mit einer erhöhten Brandwahrscheinlichkeit der gealterten Zellen zu rechnen. Was ein Speicher wirtschaftlich bringt, steht in unserer Speicher-Rechnung.
Rechenbeispiel: 12 kWp und ein Speicher im Keller
Einfamilienhaus im Mittelland, aufgesetzte Anlage mit 12 kWp, Wechselrichter und Speicher im Keller neben der Waschküche. Der Eigentümer schwankt zwischen zwei Speichergrössen.
Variante A, 14 kWh. Unter 15 kWh pro Brandabschnitt, also Hazard Level I. Der Kellerraum muss mindestens EI 30 aufweisen, was bei einem Massivbau mit Betondecke und Brandschutztüre meist gegeben ist. Dazu 2.5 m Abstand zu brennbaren Materialien: Papierstapel und Brennholz müssen weg. Mehr braucht es nicht.
Variante B, 18 kWh. Über der Schwelle, also Hazard Level II. Jetzt verlangt das Merkblatt einen separaten Brandabschnitt mit mindestens EI 60 oder die Aufstellung im Freien. Im Bestand heisst das: Wände und Türe ertüchtigen, oder der Speicher wandert nach draussen. Im Kanton Bern gilt bei Aussenaufstellung ein Schutzabstand nach Herstellerangabe, ohne solche Angabe 3 m zum Gebäude. Lässt sich der Abstand nicht einhalten, ist die Fassade bei 16 bis 100 kWh als brandabschnittbildende Wand mit EI 60 auszuführen.
Die vier zusätzlichen Kilowattstunden kosten also nicht nur den Speicherpreis, sondern eine bauliche Massnahme. Dazu eine Falle, die in Offerten regelmässig übersehen wird: Massgebend ist der Energieinhalt pro Brandabschnitt, nicht pro Gerät. Wer zwei Speicher mit je 10 kWh in denselben Kellerraum stellt, landet mit 20 kWh in Hazard Level II.
Kanton, Gebäudeversicherung und Hagelklasse
Die Vorschriften sind harmonisiert, der Vollzug ist es nicht. In Zürich laufen genügend angepasste Dachanlagen im Meldeverfahren beim Bauamt. Wird innert 30 Tagen nichts anderes angeordnet, darf gebaut werden. Bewilligungspflichtig bleiben Anlagen in Kernzonen und in Schutzinventaren. In Luzern ist die fertige Anlage mit einem Installationsattest einer anerkannten Kontrollfirma anzumelden. In Bern dürfen Batteriespeicher in Einfamilienhäusern nach kantonaler Praxis in allen Räumen frei stehen.
Dazu kommt die Versicherungsstruktur. In 19 Kantonen deckt eine kantonale Gebäudeversicherung Feuer- und Elementarschäden, zusammen rund 80 Prozent des Gebäudebestands. In den sieben GUSTAVO-Kantonen Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden versichern Sie privat, in vier davon ist die Deckung nicht obligatorisch und aktiv zu prüfen.
Gemeldet werden muss die Anlage so oder so. In Zürich sind bauliche Veränderungen mit einem Mehrwert von über CHF 50'000 oder über 50 Prozent des Versicherungswerts vor Baubeginn zu melden, kleinere Investitionen laufend. In Luzern muss jede Solaranlage gemeldet werden und der Hagelwiderstandsklasse HW 3 entsprechen, also bei einem Hagelkorn von 3 cm Durchmesser unbeschädigt bleiben. Was im Schadenfall zählt, steht im Beitrag zu Hagel und Solaranlagen.
Die elektrische Abnahme: sechs Monate, unabhängige Kontrolle
Am häufigsten schiefgeht nicht der bauliche Brandschutz, sondern die elektrische Abnahme. Vor der Ausführung reicht der Installateur der Netzbetreiberin eine Installationsanzeige ein. Nach der Inbetriebnahme muss der Eigentümer innert sechs Monaten eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan veranlassen und den Sicherheitsnachweis einreichen. Entscheidend ist die Unabhängigkeit: Wer an Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung beteiligt war, darf nicht selbst kontrollieren. Rechtsgrundlagen sind Artikel 32 und Artikel 35 Absatz 3 der NIV.
Anlagen über 30 kVA brauchen zusätzlich eine Plangenehmigung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats. Publizierte Tarife für die Kontrolle einer Anlage bis 30 kWp liegen bei rund CHF 380 inklusive MwSt. Danach folgt die Anlage der Kontrollperiode des Gebäudes, bei Wohnbauten also 20 Jahre. Bei ungewöhnlicher Erwärmung oder unerklärlichem Leistungsverlust gehört sofort eine Fachperson beigezogen. Was Kontrolle kostet, steht bei Wartung und Reinigung.
Fünf Fragen an die Solarfirma
- Steht eine Position "Feuerwehrschalter" in der Offerte, und welche Vorschrift verlangt sie?
- Ist der Aufstellort des Wechselrichters benannt, und erfüllt der Raum kleine Brandgefahr oder EI 30?
- Sind Orientierungsplan und Anlagendokumentation nach SN EN 62446-1 im Leistungsumfang, mindestens einmal gedruckt?
- Wie viele Kilowattstunden Speicher liegen im selben Brandabschnitt, und bleibt der Wert unter 15 kWh?
- Wer meldet die Anlage der Gebäudeversicherung, und wer organisiert die unabhängige Abnahmekontrolle?
Wer darauf nicht innert Minuten antworten kann, sagt mehr über die Ausführungsqualität als jedes Datenblatt. Weitere Warnzeichen stehen bei den roten Flaggen beim Solarteur.
Der Brandschutz macht eine Solaranlage weder teuer noch kompliziert, solange sie richtig geplant wird. Teuer sind wenige Punkte: ein Speicher knapp über 15 kWh, ein Wechselrichter am falschen Ort, eine Brandmauer ohne Konzept. Der Rest ist Dokumentation, Kennzeichnung und je eine Meldung an Feuerwehr und Gebäudeversicherung. Wir rechnen Ihre Anlage so durch, wie wir sie der eigenen Familie verkaufen würden. Wenn etwas nicht aufgeht, sagen wir Ihnen das, auch wenn ein grösserer Speicher am Brandschutz scheitert und nicht an der Rendite. Fragen dazu beantworten wir unter freestate.ch/de/contact.
Quellen: VKF-Brandschutzmerkblatt 2001-15 «Solaranlagen» und 2005-15de «Lithium-Ionen-Batterien»; Swissolar, Stand-der-Technik-Papier Solaranlagen V 4.00 und Merkblatt Photovoltaik Nr. 5; bsvonline.ch, Projekt BSV 2026; Beratungsstelle für Brandverhütung BFB, Brandstatistik 2025; Gebäudeversicherung Luzern, «Photovoltaik-Anlagen sicher erstellen», Januar 2026; Gebäudeversicherung und Meldeverfahren Solaranlagen Kanton Zürich; Electrosuisse Bulletin zu Meldepflicht und Kontrollen bei PV-Anlagen. Stand: August 2026. Angaben ohne Gewähr.



