Retour au blog

Blog

LEG-Zwischenbilanz 2026: Was 1'800 Stromgemeinschaften bringen

10 min de lectureIvan Miric
LEG-Zwischenbilanz 2026: Was 1'800 Stromgemeinschaften bringen

Am 1. September 2026 hat Swissolar die erste nationale Zwischenbilanz zu den lokalen Elektrizitätsgemeinschaften veröffentlicht. In den Netzgebieten der 30 grössten Schweizer Verteilnetzbetreiber wurden 1'323 LEG erfasst, ergänzt um Daten des Portals LEGhub. Da diese Netzgebiete rund 71 Prozent der Bevölkerung abdecken, ergibt die Hochrechnung auf die ganze Schweiz rund 1'800 lokale Elektrizitätsgemeinschaften per Ende des ersten Halbjahrs 2026. Kurze Antwort auf die Frage, die Hauseigentümer wirklich beschäftigt: Das Modell läuft, und zwar schneller als die Branche erwartet hat. Der finanzielle Hebel pro Haushalt ist aber deutlich kleiner, als der Begriff «Strom mit den Nachbarn teilen» vermuten lässt.

Was eine LEG ist und wovon sie sich unterscheidet

Seit dem 1. Januar 2026 ist die lokale Elektrizitätsgemeinschaft im Schweizer Stromversorgungsgesetz verankert, als Teil des im Juni 2024 angenommenen Mantelerlasses. Sie ist die dritte und offenste Form des gemeinsam genutzten Solarstroms, und die drei Modelle werden laufend verwechselt.

  • ZEV, der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch: ein Gebäude oder ein Grundstück, ein Hausanschluss. Der Strom fliesst physisch im Haus, das öffentliche Netz wird nicht berührt.
  • vZEV, der virtuelle Zusammenschluss: seit 2025 möglich. Mehrere Gebäude mit je eigenem Netzanschluss, die Zuordnung erfolgt rechnerisch. Der Kreis ist geschlossen, meist unter derselben Eigentümerschaft.
  • LEG, die lokale Elektrizitätsgemeinschaft: seit 2026 möglich. Ein offener Kreis innerhalb derselben Gemeinde. Der Strom fliesst über das öffentliche Verteilnetz, Teilnehmende können ein- und austreten.

Der entscheidende Unterschied für ein Einfamilienhaus: Beim ZEV brauchen Sie Mietparteien unter dem eigenen Dach, sonst gibt es nichts zu verteilen. Bei der LEG genügen Nachbarn in derselben Gemeinde. Damit wird das Modell erstmals auch für freistehende Häuser relevant. Die Feinheiten im Mehrfamilienhaus haben wir im Beitrag zu ZEV, vZEV und LEG auseinandergenommen.

Die Zahlen aus dem ersten Halbjahr 2026

Die Swissolar-Erhebung liefert erstmals belastbare Strukturdaten. Eine durchschnittliche LEG zählt 7.2 Teilnehmende beziehungsweise Anschlüsse. Das ist Quartiersgrösse, nicht Gemeindegrösse. Die regionalen Mittelwerte streuen erheblich: Je nach Netzgebiet liegt der Durchschnitt zwischen 3 und 29 Teilnehmenden.

Aufschlussreicher ist die Zusammensetzung. 78 Prozent der Teilnehmenden sind reine Verbraucher ohne eigene Produktion. 9 Prozent sind reine Produzenten, weitere 13 Prozent sind Prosumer, produzieren also und verbrauchen gleichzeitig. Damit erzeugen nur 22 Prozent der Beteiligten selbst erneuerbaren Strom.

Rechnerisch versorgt ein Produzent also rund drei bis vier Bezüger. Das passt zur Physik: Der Sommerüberschuss eines 10-kWp-Dachs deckt mehrere Nachbarhaushalte über die Mittagsstunden, aber nirgends deren Jahresverbrauch. Wieland Hintz, stellvertretender Geschäftsführer von Swissolar, ordnet die Zahlen so ein: «Die gemeinschaftliche Nutzung von lokal produziertem Strom ist in der Schweiz bereits Realität.»

Woher der Vorteil kommt: ein Rabatt auf ein Drittel der Rechnung

Der wirtschaftliche Kern steckt in einem einzigen Verordnungsartikel. Die Stromversorgungsverordnung gewährt auf Strom, der innerhalb der Gemeinschaft produziert und verbraucht wird, einen Abschlag auf den Netznutzungstarif: 40 Prozent, wenn der Strom ohne Spannungstransformation zum Bezüger gelangt, also über dieselbe Netzebene und denselben Transformator. Liegt eine Transformationsebene dazwischen, sind es noch 20 Prozent.

Dieser Rabatt gilt ausschliesslich auf die Netznutzung. Nicht auf die Energiekomponente, nicht auf die Abgaben, nicht auf die Messkosten. Wie viel das ausmacht, zeigt die Tarifzerlegung der ElCom für 2026. Ein Medianhaushalt im Standardprofil H4 mit 4'500 kWh Jahresverbrauch zahlt 27.7 Rp./kWh, rund 4 Prozent weniger als 2025, was einer Jahresrechnung von CHF 1'247 entspricht. Diese 27.7 Rappen setzen sich so zusammen:

  • Energie: 12.11 Rp./kWh, ein Rückgang um 11.61 Prozent gegenüber dem Vorjahr
  • Netznutzung: 10.75 Rp./kWh, neu ohne Messkosten ausgewiesen
  • Messkosten: neu separat, CHF 74.40 pro Jahr oder 1.65 Rp./kWh im Profil H4
  • Netzzuschlag 2.3 Rp./kWh, Abgaben an das Gemeinwesen 1.0 Rp./kWh, Stromreserve 0.41 Rp./kWh nach 0.23 im Vorjahr, dazu neu 0.05 Rp./kWh für sozialisierte Kosten

Vierzig Prozent von 10.75 Rappen ergeben 4.30 Rp./kWh. Das ist der maximale Rabatt pro geteilter Kilowattstunde, und das Gesetz würde sogar bis zu 60 Prozent erlauben. Der Bundesrat hat auf Verordnungsstufe tiefer angesetzt. Eine zweite Einschränkung: Einzelne Verteilnetzbetreiber rechnen den Swissgrid-Anteil aus der Rabattbasis heraus, dann fällt der Abschlag kleiner aus. Fragen Sie beim Werk nach, auf welche Tarifposition er angewendet wird.

Die Rechnung für ein Einfamilienhaus mit 10 kWp

Ein Einfamilienhaus im Mittelland, 10 kWp auf dem Dach, rund 9'500 kWh Jahresproduktion. Ohne Speicher und ohne Wärmepumpe liegt die Eigenverbrauchsquote typischerweise bei etwa 30 Prozent, also 2'850 kWh im Haus und 6'650 kWh Überschuss ins Netz.

Ohne LEG geht dieser Überschuss zur Abnahmevergütung ins Netz. Für Anlagen bis 30 kW gilt seit 2026 eine Minimalvergütung von 6 Rp./kWh, die in den ertragsstarken Sommerquartalen praktisch immer greift. Der Überschuss bringt also grob CHF 400 pro Jahr.

Nun tritt der Haushalt einer LEG bei und liefert davon 2'000 kWh an zwei Nachbarhaushalte, zu einem intern vereinbarten Preis von 12 Rp./kWh:

  • Produzent: 2'000 kWh zu 12 Rp. ergeben CHF 240 statt CHF 120 zur Minimalvergütung. Mehrertrag CHF 120 pro Jahr.
  • Bezüger: Er zahlt 12.00 Rp. Energie statt 12.11 Rp. und 6.45 Rp. Netznutzung statt 10.75 Rp. Das sind 4.41 Rp./kWh weniger, auf 2'000 kWh also CHF 88 pro Jahr.
  • Mehrwert in der Gemeinschaft: rund CHF 208 pro Jahr auf 2'000 geteilte Kilowattstunden, also gut 10 Rappen zusätzliche Wertschöpfung je Kilowattstunde.

Zur Einordnung: Eine im Markt kursierende Beispielrechnung für eine Minimal-LEG aus einem Haus mit 8 kW Anlage und einem Haus mit 4'500 kWh Jahresverbrauch kommt auf rund CHF 129 Mehrwert beim 20-Prozent-Rabatt und rund CHF 178 beim 40-Prozent-Rabatt. Eine kleine LEG bewegt sich also im mittleren dreistelligen Frankenbereich pro Jahr, für die ganze Gemeinschaft, nicht pro Haushalt.

Und was bringt es dem Nachbarn ohne eigene Anlage?

Diese Seite wird oft übersprungen, entscheidet aber darüber, ob Sie überhaupt jemanden finden. Ein von den EKZ publiziertes Beispiel für ein Einfamilienhaus mit 6'000 kWh Jahresverbrauch, wovon 45 Prozent aus der LEG stammen, kommt auf eine Jahresrechnung für Energie, Netz und Abgaben von CHF 1'448 ohne LEG gegenüber CHF 1'392 mit LEG. Die Ersparnis beträgt rund CHF 56 pro Jahr.

Das ist wenig. Wer mit einer LEG die Stromrechnung des Nachbarn halbieren will, wird enttäuscht. Der Rabatt greift auf einer schmalen Basis und nur auf dem Anteil, der tatsächlich aus der Gemeinschaft kommt.

Warum erst die neue Rückliefervergütung die LEG interessant macht

Der eigentliche Treiber hinter dem LEG-Boom liegt nicht im Netzrabatt, sondern im Zusammenbruch der alten Rückliefertarife. Seit dem 1. Januar 2026 richtet sich die Abnahmevergütung nach dem Referenzmarktpreis, den das BFE quartalsweise rückwirkend berechnet und publiziert. In den Quartalen 2 und 3, wenn am meisten Solarstrom im Netz ist, lag dieser Preis zuletzt meist unter 4 Rp./kWh. In den Quartalen 4 und 1 bewegte er sich zwischen 6 und 10 Rp./kWh.

Die Energieverordnung schützt kleine Anlagen mit einer Minimalvergütung. Für Solaranlagen bis 30 kW beträgt sie 6 Rp./kWh, unabhängig vom Eigenverbrauch. Dazu kommt 2026 eine Vergütung für den Herkunftsnachweis von 0.5 Rp./kWh im ersten und vierten sowie 0.2 Rp./kWh im zweiten und dritten Quartal.

Damit ist die Schere offen, die die LEG attraktiv macht. Ihr Überschussstrom bringt Ihnen 6 Rappen. Der gleiche Strom kostet Ihren Nachbarn in der Grundversorgung fast 28 Rappen. Dazwischen liegt die Verhandlungsspanne der Gemeinschaft, und dort landen die in der Praxis üblichen 12 bis 15 Rp./kWh. Wie es ab 2027 weitergeht, steht im Beitrag zur Solarstromvergütung nach Spotmarktpreis.

Die Voraussetzungen, an denen es in der Praxis scheitert

Eine LEG lässt sich nicht spontan gründen. An diesen Bedingungen scheitern viele Anfragen im ersten Gespräch:

  • Gleiche Gemeinde. Alle Verbrauchsstätten und Produktionsanlagen müssen im selben Gemeindegebiet liegen. Das Nachbarhaus jenseits der Gemeindegrenze fällt raus, auch wenn es 50 Meter entfernt steht.
  • Gleiches Netzgebiet und gleiche Netzebene. Zulässig sind die Netzebenen 5 und 7, alle Teilnehmenden müssen auf derselben Ebene angeschlossen sein. Für Wohnquartiere ist das in der Regel die Netzebene 7.
  • Erhebliche Produktion. Die Produktionsleistung muss mindestens 5 Prozent der Anschlussleistung aller beteiligten Endverbraucher erreichen. Eine reine Verbrauchergemeinschaft ist keine LEG.
  • Intelligentes Messsystem für alle. Jeder Anschlusspunkt braucht einen Smart Meter. Der Verteilnetzbetreiber muss die Teilnehmenden damit ausstatten, hat dafür aber gesetzlich drei Monate Zeit.
  • Anmeldefrist. Die Bildung der LEG ist dem Verteilnetzbetreiber drei Monate im Voraus auf ein Monatsende zu melden. Wer im Frühling anmeldet, teilt den ersten gemeinsamen Sommer erst im Folgejahr vollständig.

Dazu kommen die Kosten der Werke. Einzelne Verteilnetzbetreiber verlangen eine einmalige Einrichtungsgebühr in der Grössenordnung von CHF 400 für Inbetriebnahme, Mess- und Datenprozesse. Bei einem Jahresmehrwert von rund CHF 200 dauert es damit gut zwei Jahre, bis etwas übrig bleibt.

Regionale Unterschiede: warum Ihre Gemeinde vielleicht noch keine LEG hat

Die Verteilung der 1'323 erfassten Gemeinschaften ist alles andere als gleichmässig. In einzelnen Netzgebieten laufen bereits zahlreiche LEG, in anderen wurde bis Ende Juni 2026 kein einziges Projekt umgesetzt.

Die Ursache liegt selten beim Interesse der Hauseigentümer und meistens beim Verteilnetzbetreiber. Wer LEG-Abrechnung, Zuordnungslogik und Smart-Meter-Rollout früh aufgesetzt hat, bearbeitet Anfragen in Wochen. Wer erst Prozesse baut, schiebt sie. Dazu kommt der Rollout-Stand bei den intelligenten Messsystemen, der je nach Kanton und Werk stark schwankt.

Praktisch heisst das: Der erste Anruf gilt nicht dem Nachbarn, sondern dem eigenen Werk. Fragen Sie, ob es ein LEG-Produkt gibt, welche Netzebene an Ihrer Adresse anliegt, welcher Rabattsatz gilt und welche Gebühren anfallen. Ein früh umgesetztes Projekt beschreiben wir im Beitrag zum LEG-Pilotprojekt Stockenhof in Regensdorf.

Was politisch noch offen ist

Im Parlament sind mehrere Vorstösse hängig. Die Motion 26.3972 zielt auf höhere Rabatte bei lokalen Elektrizitätsgemeinschaften, die Motion 26.3970 auf einen Abbau der Hürden allgemein, die Motion 25.3665 auf netzebenenübergreifende Gemeinschaften. Wieland Hintz formuliert die Erwartung so: «Werden die bestehenden regulatorischen Hürden abgebaut, können LEG noch deutlich attraktiver werden.» Für Ihre Entscheidung heute gilt aber der Rahmen von heute. Rechnen Sie mit 40 beziehungsweise 20 Prozent.

Für wen sich eine LEG heute rechnet und für wen nicht

  • Lohnt sich: Sie haben eine Anlage ab etwa 10 kWp mit deutlichem Sommerüberschuss, im selben Quartier stehen zwei bis vier Haushalte mit gutem Tagesverbrauch, und Ihr Werk hat ein fertiges LEG-Produkt.
  • Lohnt sich: Sie planen ohnehin eine grössere Anlage und hätten sonst Dachfläche verschenkt, weil der Eigenverbrauch allein sie nicht rechtfertigt. Die LEG verschiebt die sinnvolle Anlagengrösse nach oben.
  • Lohnt sich kaum: Ihre Anlage ist klein und der Eigenverbrauch bereits hoch, etwa mit Wärmepumpe, Speicher und Elektroauto. Dann bleibt wenig Überschuss übrig.
  • Lohnt sich nicht: Sie finden nur einen einzigen Partner, der Weg führt über eine Transformationsebene, und das Werk verlangt eine Einrichtungsgebühr. Dann steht der Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag.

Ein Punkt gehört ehrlich dazu: Eine LEG ist eine kaufmännische Beziehung unter Nachbarn. Sie brauchen einen vereinbarten Preis, eine Regelung für Ein- und Austritte und jemanden, der die Abrechnung führt.

Was das für die Planung Ihrer Anlage bedeutet

Die Reihenfolge bleibt dieselbe wie vorher. Erstens Eigenverbrauch maximieren, weil jede selbst verbrauchte Kilowattstunde rund 27 Rappen wert ist und damit mehr als das Doppelte einer geteilten. Zweitens den Rest verwerten, und hier ist die LEG heute die beste verfügbare Option, deutlich vor der Minimalvergütung von 6 Rappen. Drittens erst danach über einen Batteriespeicher nachdenken, dessen Wirtschaftlichkeit sich mit einer funktionierenden LEG leicht verschlechtert, weil Speicher und Nachbar um dieselbe Kilowattstunde konkurrieren.

Verändert hat sich die maximal sinnvolle Anlagengrösse. Wer bisher bei 8 kWp aufgehört hat, weil der Überschuss nur noch 6 Rappen brachte, rechnet mit einer LEG im Rücken anders. Zwölf oder 14 kWp können sich jetzt tragen, sofern die Abnehmer im Quartier tatsächlich vorhanden sind. Prüfen Sie das vor dem Bau, nicht danach.

Wir rechnen Ihre Anlage so durch, wie wir sie der eigenen Familie verkaufen würden. Dazu gehört die Frage, ob eine LEG an Ihrer Adresse möglich ist, was Ihr Verteilnetzbetreiber verlangt und ab welcher Anlagengrösse sie die Rechnung verändert. Wenn etwas nicht aufgeht, sagen wir Ihnen das. Eine unverbindliche Einschätzung erhalten Sie über freestate.ch/de/contact.

Quellen: Swissolar, Erhebung zu lokalen Elektrizitätsgemeinschaften, 1. September 2026; ElCom, Strompreise 2026; Stromversorgungsgesetz und Stromversorgungsverordnung (Mantelerlass); Energieverordnung zu Minimalvergütung und Referenzmarktpreis, BFE; EKZ und BKW, Tarif- und Kundeninformationen zu LEG 2026; VSE, Informationen zu ZEV, vZEV und LEG; Stand: September 2026. Angaben ohne Gewähr.

IM

Ivan Miric

Free State AG

Que rapporterait le solaire sur votre toit ?

Nous calculons votre installation comme si nous la vendions à notre propre famille. Sans engagement, avec des chiffres réels.

Autres articles