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Preis und Kosten einer Wärmepumpe im Schweizer Einfamilienhaus

11 Min. LesezeitIvan Miric
Preis und Kosten einer Wärmepumpe im Schweizer Einfamilienhaus

Der Preis einer Wärmepumpe in der Schweiz liegt für ein Einfamilienhaus meist bei CHF 45'000 bis 60'000 für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe und bei CHF 55'000 bis 80'000 für eine Sole/Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonde, jeweils inklusive Installation, Speicher und Hydraulik. Davon gehen die kantonale Förderung und der Steuerabzug ab, und im Betrieb ist die Wärmepumpe deutlich günstiger als eine Ölheizung. 2025 haben Bund und Kantone Fördergelder von CHF 636.4 Millionen zugesagt, über das Gebäudeprogramm wurden 20'097 Öl-, Gas- und Elektroheizungen ersetzt, in 82 Prozent der Fälle durch eine Wärmepumpe.

Was eine Wärmepumpe in der Schweiz kostet

Den grössten Unterschied macht die Wärmequelle. Die Luft/Wasser-Wärmepumpe, oft einfach Luft-Wärmepumpe genannt, holt die Energie aus der Aussenluft und braucht keine Bohrung. Die Sole/Wasser-Wärmepumpe nutzt Erdwärme über eine Erdsonde. Für ein Einfamilienhaus gelten diese Schweizer Erfahrungswerte (Stand 2024/25), inklusive Wärmepumpe, Installation, Speicher und Hydraulik:

  • Luft/Wasser-Wärmepumpe, CHF 45'000 bis 60'000, im Betrieb rund CHF 1'000 bis 1'600 pro Jahr
  • Sole/Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonde, CHF 55'000 bis 80'000, davon CHF 15'000 bis 25'000 für Bohrung und Sonde, im Betrieb rund CHF 800 bis 1'400 pro Jahr

Am Markt gibt es auch tiefere Angebote, für Luft/Wasser-Wärmepumpen finden sich Offerten und Kostenbeispiele um CHF 30'000 bis 40'000. Teurer wird es bei alten Radiatoren mit hoher Vorlauftemperatur, bei einer Aussenaufstellung mit Schallschutz oder wenn die Elektroinstallation angepasst werden muss.

Die meisten Einfamilienhäuser kommen mit 5 bis 15 kW Heizleistung aus, ein gut gedämmtes Haus mit 150 m² meist mit 5 bis 10 kW. Massgebend ist eine Heizlastberechnung, nicht die Wohnfläche.

Was im Offertpreis steckt und was nicht

Die Richtwerte umfassen das Gerät, die Montage, den Speicher, die hydraulische Einbindung und bei Erdsonden die Bohrung. Der Rückbau der alten Heizung ist darin nicht enthalten. Beim Ersatz einer Ölheizung kommen Ausbau und Entsorgung von Kessel und Tank dazu, je nach Tankart und Aufwand mehrere tausend Franken.

Bei der Lebensdauer rechnet die Praxis mit mindestens 20 Jahren für die Wärmepumpe. Erdwärmesonden müssen nach den Normen SIA 384/6 und SIA 384/7 mindestens 50 Jahre halten. Beim nächsten Gerätewechsel ist die teuerste Arbeit einer Erdsonden-Anlage, die Bohrung, also bereits bezahlt.

Was die Erdsonde kostet und wann gebohrt werden darf

Die Bohrung kostet in der Regel CHF 50 bis 60 pro Meter. Üblich sind Tiefen von 100 bis 300 Metern, abhängig vom Wärmebedarf, vom Untergrund und von Schutzauflagen. Eine Sonde von 150 bis 250 Metern kommt mit Installation auf rund CHF 15'000 bis 25'000. Der Meterpreis deckt also nur das reine Bohren, dazu kommen unter anderem der Einbau der Sonde und die Entsorgung des Bohrschlamms.

Jede Erdsondenbohrung braucht eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Kantons, gebohrt werden darf erst, wenn sie rechtskräftig ist. Die Gebühren sind überschaubar, im Aargau kostet ein vollständiges Gesuch CHF 300, in Bern beginnen die Gebühren bei CHF 370.

Betriebskosten von Wärmepumpe und Ölheizung

Wie viel Strom eine Wärmepumpe braucht, bestimmt die Jahresarbeitszahl (JAZ). Sie gibt an, wie viele Kilowattstunden Wärme die Anlage aus einer Kilowattstunde Strom macht. Feldmessungen an Schweizer Anlagen ergaben in der Heizsaison 2022/23 für Luft/Wasser-Wärmepumpen im Schnitt 3.19 und für Sole/Wasser-Wärmepumpen mit Erdsonde 4.26.

Noch stärker als die Bauart wirkt die Vorlauftemperatur. Aus den Messdaten abgeleitete Werte für Heizung und Warmwasser zeigen das deutlich. Eine Luft/Wasser-Wärmepumpe erreicht im Neubau mit 30 bis 35 °C Vorlauf rund 3.5, im sanierten Haus mit 40 bis 45 °C rund 3.1 und im Altbau mit 50 bis 55 °C nur noch 2.8. Die Erdsonden-Wärmepumpe liegt bei 4.9, 4.6 und 4.3. Jedes Grad weniger Vorlauf spart Strom.

Die ElCom führt ein eigenes Profil für ein Einfamilienhaus mit Wärmepumpe, 13'000 kWh im Jahr, davon rund 8'500 kWh für die Wärmepumpe. Der Schweizer Median für dieses Profil liegt 2027 bei 23.7 Rp./kWh ohne Mehrwertsteuer, mit Mehrwertsteuer bei rund 25.6 Rp./kWh. Einige Netzbetreiber gewähren zudem einen tieferen Netztarif, wenn sie die Wärmepumpe zeitweise unterbrechen dürfen.

Auf der anderen Seite steht das Heizöl. Bei einer Bezugsmenge von 1'501 bis 3'000 Litern kosteten 100 Liter im Jahresmittel 2025 CHF 99.67, im September 2026 CHF 157.66. Im Preis enthalten ist die CO2-Abgabe von 31.8 Rappen pro Liter. Ein Haus mit 2'200 Litern Jahresverbrauch zahlt allein dafür rund CHF 700 pro Jahr. Bei der Wartung liegen Wärmepumpen bei rund CHF 300 pro Jahr, Ölheizungen mit Kaminfeger, Tankkontrolle und Service bei rund CHF 550.

Rechenbeispiel für ein Berner Einfamilienhaus mit Ölheizung

Ein Einfamilienhaus im Kanton Bern verbraucht 2'200 Liter Heizöl im Jahr. Ein Liter Heizöl entspricht 10 kWh, das sind 22'000 kWh Brennstoff. Nach rund 10 Prozent Kesselverlust bleiben etwa 20'000 kWh Wärme für Heizung und Warmwasser. Das Haus ist saniert und heizt mit 40 bis 45 °C Vorlauf. Für ein solches Haus mit rund 10 kW Heizleistung rechnet der Heizkostenrechner des Bundes mit CHF 42'000 für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe, CHF 60'000 mit Erdsonde und CHF 23'000 für eine neue Ölheizung. Bern fördert die Luft/Wasser-Wärmepumpe mit CHF 6'000 und die Erdsonde mit CHF 10'000.

  • Luft/Wasser-Wärmepumpe, JAZ 3.1, also 20'000 geteilt durch 3.1 gleich 6'452 kWh Strom. Bei 25.6 Rp./kWh sind das CHF 1'654, mit Wartung CHF 1'954 pro Jahr. Investition nach Förderung CHF 36'000.
  • Sole/Wasser-Wärmepumpe, JAZ 4.6, also 4'348 kWh Strom für CHF 1'115, mit Wartung CHF 1'415 pro Jahr. Investition nach Förderung CHF 50'000.
  • Neue Ölheizung, 2'200 Liter zum Preis von 2025 kosten CHF 2'193, mit Wartung CHF 2'743 pro Jahr. Zum Preis vom September 2026 sind es CHF 3'469, mit Wartung CHF 4'019 pro Jahr. Investition CHF 23'000.

Über 20 Jahre, ohne Zinsen und mit gleichbleibenden Preisen gerechnet, kostet die Luft/Wasser-Wärmepumpe CHF 75'080 und die Erdsonden-Wärmepumpe CHF 78'300. Die Ölheizung kommt mit dem günstigen Öl von 2025 auf CHF 77'860, mit dem Preis vom September 2026 auf CHF 103'380. Bei billigem Öl ist der Vorsprung der Wärmepumpe also klein, bei den Preisen von 2026 beträgt er gut CHF 28'000. Nicht eingerechnet ist, dass eine neue Ölheizung in Bern mindestens 10 Prozent erneuerbare Energie oder eine gleichwertige Einsparung verlangt.

Der Heizkostenrechner kommt für ein ähnliches Haus in einer Berner Gemeinde mit 2'400 Litern Öl, mit Zinsen gerechnet, auf ein vergleichbares Bild. Über 20 Jahre kostet die Luft/Wasser-Wärmepumpe dort CHF 79'908, die Erdsonde CHF 88'726 und die Ölheizung CHF 96'409. Im Altbau mit 50 bis 55 °C Vorlauf und einer JAZ von 2.8 steigt der Strombedarf der Luft/Wasser-Wärmepumpe in unserem Beispiel auf 7'143 kWh und die Stromrechnung auf CHF 1'831. Die Erdsonde rechnet sich über die lange Lebensdauer der Sonde, innerhalb von 20 Jahren aber nicht in jedem Haus.

Förderbeiträge der Kantone

Die Förderung läuft über das Gebäudeprogramm, die Beträge legt jeder Kanton selbst fest. Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht sein. Für eine Anlage mit 10 kW, die eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung in einem Einfamilienhaus ersetzt, gelten 2026 diese Beiträge:

  • Zürich, Luft/Wasser CHF 2'900, Erdsonde CHF 6'800, höchstens 50 Prozent der Investition
  • Bern, Luft/Wasser CHF 6'000, Erdsonde CHF 10'000, höchstens 35 Prozent der Kosten, GEAK nach Abschluss
  • Aargau, Luft/Wasser CHF 3'600, Erdsonde CHF 7'800 (Grundbeitrag plus Betrag pro kW)
  • St. Gallen, Luft/Wasser CHF 2'800, Erdsonde CHF 6'000
  • Luzern, Luft/Wasser CHF 4'000, Erdsonde CHF 8'500
  • Basel-Stadt, ausserhalb des Fernwärmegebiets Luft/Wasser CHF 10'500, Erdsonde bis CHF 30'000, höchstens 40 Prozent der Investition
  • Thurgau, Luft/Wasser keine Förderung mehr, Erdsonde CHF 9'000 plus CHF 3'000 mit neuer Solaranlage
  • Schaffhausen, Luft/Wasser CHF 3'000 nur mit Solaranlage von mindestens 30 W pro m² Energiebezugsfläche, Erdsonde CHF 10'000 plus CHF 3'000 mit Solaranlage

Wer dezentrale Elektroheizungen ersetzt, erhält aus dem Impulsprogramm des Bundes deutlich mehr, im Kanton Zürich zum Beispiel CHF 15'000 bei bis zu 250 m² Energiebezugsfläche. Die private Klimaprämie, die ältere Ratgeber noch nennen, fördert Einfamilienhäuser nicht mehr. Seit dem 1. Mai 2025 sind nur noch Wärmepumpen über 40 kW zugelassen. Ab 2028 legen Bund und Kantone Gebäudeprogramm und Impulsprogramm zusammen. Wie hoch die Beiträge danach ausfallen, steht noch nicht fest.

Steuerabzug beim Bund läuft Ende 2028 aus

Der Ersatz der Heizung in einem bestehenden Gebäude gilt als Liegenschaftsunterhalt, Investitionen ins Energiesparen werden gleich behandelt. Abziehen dürfen Sie nur, was Sie selbst tragen, also den Rechnungsbetrag abzüglich Förderbeitrag. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 25 Prozent spart ein Abzug von CHF 36'000 rund CHF 9'000 Steuern.

Diese Möglichkeit läuft aus. Am 28. September 2025 hat das Stimmvolk den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung mit 57.7 Prozent angenommen. Der Eigenmietwert fällt per 1. Januar 2029 weg, und mit ihm bei der direkten Bundessteuer der Abzug für Investitionen ins Energiesparen. Die Kantone dürfen ihn befristet weiterführen, längstens bis 2050. Welche Kantone das tun, ist noch offen. Die Steuerperiode 2028 ist damit voraussichtlich die letzte mit Abzug beim Bund.

Kantonale Vorschriften beim Heizungsersatz

Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) sehen vor, dass nach dem Ersatz der Heizung in einem bestehenden Wohnhaus höchstens 90 Prozent des Bedarfs mit nicht erneuerbarer Energie gedeckt werden. Eine neue Ölheizung braucht dann eine anerkannte Standardlösung oder einen Nachweis über GEAK oder Minergie. Die Kantone setzen das unterschiedlich streng um.

Zürich verlangt seit dem 1. September 2022 beim Ersatz einer fossilen Heizung ein erneuerbares System, ausser es ist technisch nicht möglich oder über den Lebenszyklus mehr als 5 Prozent teurer. Schaffhausen verlangt seit dem 1. Januar 2024, dass mindestens 40 Prozent des bisherigen Energiebedarfs eingespart oder erneuerbar gedeckt werden. Eine Auswertung von 379 Gesuchen aus zehn Zürcher Gemeinden zeigt die Wirkung. Nur 1.3 Prozent setzten wieder auf eine fossile Heizung, 87 Prozent auf eine Wärmepumpe.

Bei der Luft/Wasser-Wärmepumpe im Freien ist der Lärm die häufigste Hürde. In Wohnzonen der Empfindlichkeitsstufe II gelten beim Nachbarn Planungswerte von 55 dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht, dazu kommt das Vorsorgeprinzip. Im Kanton Zürich braucht jedes Gesuch für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe einen Lärmschutznachweis, viele Anlagen laufen seit 2023 im Meldeverfahren. In Schaffhausen reicht für Aussengeräte bis 2 m³ eine Meldung bei der Gemeinde mindestens 30 Tage vor Baubeginn, ebenfalls mit Lärmschutznachweis.

Was die Kombination mit Solarstrom bringt

Eine Solaranlage senkt die Stromrechnung der Wärmepumpe, aber weniger, als oft versprochen wird. Die Wärmepumpe braucht ihren Strom vor allem im Winter, die Solaranlage liefert im Mittelland nur rund 24 bis 30 Prozent ihres Jahresertrags im Winterhalbjahr. Eine 10-kWp-Anlage mit 950 kWh pro kWp erzeugt etwa 9'500 kWh im Jahr, davon rund 2'500 kWh zwischen Oktober und März. Die Luft/Wasser-Wärmepumpe aus unserem Beispiel braucht im Jahr 6'452 kWh, den grössten Teil davon in genau diesen Monaten.

Wie viel realistisch ist, zeigt eine Untersuchung an einem Einfamilienhaus mit 150 m², Luft/Wasser-Wärmepumpe, 5-kWp-Solaranlage und Batterie. Der Solaranteil am gesamten Verbrauch stieg dort mit intelligenter Steuerung von 47 auf 50 Prozent, also auf rund die Hälfte. Am meisten bringt eine einfache Einstellung. Lädt die Wärmepumpe den Warmwasserspeicher kurz nach Mittag statt in der Nacht, lässt sich der Solaranteil beim Warmwasser bis etwa verdoppeln. Elektroheizstäbe, die überschüssigen Solarstrom direkt verheizen, führen in Kombination mit einer Wärmepumpe dagegen in aller Regel zu Verlusten.

Was die Anlage nicht selbst braucht, geht ins Netz. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Anlagen unter 30 kW eine Mindestvergütung von 6 Rp./kWh, der Referenzmarktpreis lag 2026 je nach Quartal zwischen 3.90 und 10.27 Rp./kWh. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt dagegen Netzstrom für rund 25 Rp./kWh. Was eine Solaranlage für Ihr Dach kostet, zeigt unser Beitrag zu den Kosten einer Solaranlage pro kWp. Ob sich zusätzlich ein Speicher lohnt, rechnen wir im Beitrag zu den Kosten eines Stromspeichers durch.

So prüfen Sie eine Wärmepumpen-Offerte

Zwei Offerten mit ähnlichem Endpreis können sehr unterschiedliche Anlagen beschreiben. Diese Punkte gehören in eine vollständige Offerte:

  • eine Heizlastberechnung für Ihr Gebäude statt einer Schätzung nach Wohnfläche
  • Hersteller, Modell, Heizleistung und die angenommene Jahresarbeitszahl mit Vorlauftemperatur
  • bei Aussengeräten der Schallleistungspegel und der Lärmschutznachweis
  • Rückbau von Ölkessel und Tank sowie der Elektroanschluss als eigene Posten
  • wer das Fördergesuch einreicht, und zwar vor Baubeginn

Weitere Kennzahlen zu Anschaffung, Betrieb und Wartung finden Sie auf unserer Seite zum Kostenvergleich der Heizsysteme.

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Quellen: EnergieSchweiz, Wärmepumpen und Erdsondenbohrung (Stand 2024/25), Heizkostenrechner, Feldmessungen Wärmepumpen 2022/23, Faktenblatt Photovoltaik Eigenverbrauch. ElCom, Strompreise 2027 (8. September 2026) und Strompreis-Datenbank, Profil H7. BFS, Durchschnittspreise für Energie (September 2026). BAZG, CO2-Abgabe auf Brennstoffen. Bundesrat, Bilanz Gebäudeprogramm 2025 (25. August 2026) und Inkraftsetzung Systemwechsel Eigenmietwert (1. April 2026). Kantonale Förderprogramme 2026 von Zürich, Bern, Aargau, St. Gallen, Luzern, Basel-Stadt, Thurgau und Schaffhausen. Kantone Zürich und Schaffhausen, Vorschriften Heizungsersatz und Wärmepumpen. Liegenschaftskostenverordnung (SR 642.116). FHNW, Projekt LEWASEF. CKW. BEKB. Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr.

IM

Ivan Miric

Free State AG

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