ZEV, vZEV und LEG: Solarstrom im Gebäude, in der Nachbarschaft und im Quartier teilen

Drei gesetzliche Modelle erlauben es, Solarstrom vom eigenen Dach an andere zu verkaufen. Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) bleibt hinter einem Netzanschluss, der virtuelle ZEV reicht bis zur Verteilkabine, die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) nutzt das öffentliche Netz bis auf Gemeindeebene. Klicken Sie in der Übersicht auf ein Modell.

Vier Modelle, ein Quartier

Welches Modell passt?

  1. 1. Liegen alle Beteiligten hinter demselben Netzanschluss, zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus oder auf einem Areal mit einem Hausanschluss?

    Ja, ein Netzanschluss

    Dann ist der ZEV das passende Modell. Private Zähler, keine Netzkosten auf dem Solarstrom, Abrechnung durch die Eigentümerschaft oder Verwaltung.

    Mehr zum ZEV

    Ja, aber ohne eigene Zähler

    Wenn Ihr Netzbetreiber das Praxismodell anbietet, bleiben die Mieter seine Kunden und er rechnet den Solaranteil ab. Kein Umbau, dafür seine Konditionen.

    Zum Praxismodell auf der vZEV-Seite
  2. 2. Sind es mehrere Gebäude auf benachbarten Parzellen, die an derselben Verteilkabine oder Trafostation hängen?

    Ja, direkte Nachbarn

    Dann bildet der virtuelle ZEV die Lösung. Der Netzbetreiber misst, die Anschlussleitungen bis zur Verteilkabine dürfen genutzt werden, ohne Netzkosten auf dem geteilten Strom.

    Mehr zum vZEV
  3. 3. Liegen die Beteiligten weiter auseinander, im selben Quartier oder in derselben Gemeinde?

    Ja, im Quartier oder in der Gemeinde

    Dann kommt die lokale Elektrizitätsgemeinschaft in Frage. Der Strom fliesst über das öffentliche Netz, mit 40 Prozent Rabatt auf dem Netznutzungstarif für den internen Anteil.

    Mehr zum LEG

Die Modelle im Vergleich

KriteriumZEVvZEVPraxismodell VNBLEG
Möglich seit1. Januar 20181. Januar 2025Je nach Netzbetreiber1. Januar 2026
Räumliche GrenzeEin NetzanschlusspunktGleiche Verteilkabine oder TrafostationEin GebäudeGleiche Gemeinde, gleicher Netzbetreiber, Netzebene 5 oder 7
Wer misstPrivate Zähler des ZEVSmart Meter des NetzbetreibersZähler des NetzbetreibersSmart Meter des Netzbetreibers
Wer rechnet den Solarstrom abEigentümerschaft, Verwaltung oder DienstleisterBetreiber des vZEV oder DienstleisterNetzbetreiberVertretung der LEG oder Dienstleister
Netznutzung auf dem SolarstromKeineKeineKeineReduziert um 40 Prozent, 20 Prozent mit Transformation
Mindestanteil Produktion10 Prozent der Anschlussleistung10 Prozent der AnschlussleistungVorgabe des Netzbetreibers5 Prozent der Anschlussleistung
Kundenbeziehung zum NetzbetreiberNur der ZEV als GanzesNur der vZEV als GanzesJeder Mieter einzelnJeder Teilnehmende einzeln
Mieter können ablehnenJa, bei bestehender MieteJa, bei bestehender MieteJaTeilnahme ist freiwillig
Preisregel für MieterHöchstens 80 Prozent pauschal oder effektive KostenHöchstens 80 Prozent pauschal oder effektive KostenTarif des NetzbetreibersFrei vereinbart
GesetzEnG Art. 17 und 18, EnV Art. 14 bis 17EnG Art. 17 und 18, EnV Art. 14 bis 17Kein ZEV nach EnG, Bedingungen der ElComStromVG Art. 17d und 17e, StromVV Art. 19e bis 19h

So begleitet Free State AG Ihr Projekt

  1. 01

    Objektanalyse

    Wir prüfen Dach, Netzanschluss und Verbrauchsprofil und klären mit dem Netzbetreiber, welches Modell an Ihrem Standort möglich ist.

  2. 02

    Modellwahl

    Wir zeigen mit Zahlen, ob ZEV, vZEV oder LEG für Ihr Objekt die passende Lösung ist.

  3. 03

    Koordination mit dem Elektrizitätswerk

    Anschlussgesuch, Netztopologie und Anmeldung laufen über uns.

  4. 04

    Messkonzept und Zähler

    Wir planen die Messung und koordinieren Zähler und, wo nötig, den Umbau der Elektroverteilung.

  5. 05

    Verträge und Information

    Wir bereiten Vertragszusatz und Vereinbarungen vor und begleiten die Information der Beteiligten.

  6. 06

    Abrechnung und Betrieb

    Wir koordinieren die laufende Abrechnung, das Monitoring und, wo es sich rechnet, einen Batteriespeicher.

FAQ

Häufige Fragen zu ZEV, vZEV und LEG

Die kurzen Antworten. Die Details stehen auf den drei Modellseiten.

Der ZEV bleibt hinter einem Netzanschluss und misst privat. Der vZEV reicht bis zur gemeinsamen Verteilkabine und misst mit den Zählern des Netzbetreibers. Die LEG nutzt das öffentliche Netz in der ganzen Gemeinde und zahlt dafür ein reduziertes Netznutzungsentgelt.

Im ZEV und im vZEV nicht. In der LEG ja, aber reduziert um 40 Prozent, oder um 20 Prozent, wenn der Strom über eine Transformation fliesst.

Ja. Ein ZEV oder vZEV tritt als ein Teilnehmer in die LEG ein. Für die LEG zählt der Hauptzähler des Zusammenschlusses.

Ein Angebot einzelner Netzbetreiber für Mehrfamilienhäuser. Die Mieter bleiben Kunden des Netzbetreibers, er misst und rechnet den Solaranteil ab. Es ist kein ZEV nach Energiegesetz, und ob es angeboten wird, entscheidet der Netzbetreiber.

Wir analysieren das Objekt, schlagen das passende Modell vor und koordinieren Elektrizitätswerk, Zähler, Anmeldung, Verträge und Abrechnung. Wo es sich rechnet, planen wir den Batteriespeicher gleich mit.

Das hängt vom Netzbetreiber ab. Er beantwortet Anfragen zur Netzsituation innert 15 Arbeitstagen, eine LEG wird drei Monate im Voraus angemeldet. Die Anlage selbst planen und bauen wir parallel dazu.

Passt ein ZEV, vZEV oder eine LEG zu Ihrem Objekt?

Adresse eingeben, Dach und Verbrauch angeben. Wir prüfen mit dem Netzbetreiber, welches Modell möglich ist, und melden uns mit einem Vorschlag.

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