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Solar-Offerte richtig vergleichen 2026: Die Checkliste für Schweizer Hauseigentümer

9 min de lectureIvan Miric
Solar-Offerte richtig vergleichen 2026: Die Checkliste für Schweizer Hauseigentümer

Eine Aufdachanlage mit 10 kWp auf einem Schweizer Einfamilienhaus kostete 2025 im Median CHF 23'304 inklusive MwSt., vor Abzug der Einmalvergütung. Die Streuung ist gross. Bei Anlagen von 2 bis 10 kW lag die mittlere Hälfte der Offerten zwischen CHF 2'266 und 3'366 pro kWp inklusive MwSt. Kurz gesagt lassen sich Offerten nicht über den Endpreis vergleichen, sondern nur über die Komponenten, die Garantien und die Vertragsbedingungen dahinter. Diese Checkliste deckt die 11 Punkte ab, die in jeder seriösen Offerte stehen sollten. Liefert ein Anbieter zu mehreren davon keine klare Antwort, ist das selbst eine Antwort.

1. CHF pro kWp als fairer Preisvergleich

Der wichtigste Wert jeder Offerte ist der Preis pro kWp, inklusive MwSt. und vor Abzug der Einmalvergütung. Nur so lassen sich Anlagen verschiedener Grösse vergleichen. Die Medianwerte 2025 für schlüsselfertige Aufdachanlagen auf Einfamilienhäusern ohne Batterie:

  • 4 kWp kosten rund CHF 12'745, also CHF 3'186 pro kWp
  • 6 kWp kosten rund CHF 16'265, also CHF 2'711 pro kWp
  • 8 kWp kosten rund CHF 19'784, also CHF 2'473 pro kWp
  • 10 kWp kosten rund CHF 23'304, also CHF 2'330 pro kWp
  • 15 kWp kosten rund CHF 32'104, also CHF 2'140 pro kWp
  • 20 kWp kosten rund CHF 40'903, also CHF 2'045 pro kWp

Kleine Anlagen sind pro kWp teurer, weil Planung, Absturzsicherung und Anmeldung bei jeder Anlage anfallen. Für 2026 erwartet die Preisbeobachtungsstudie eine Stabilisierung, keinen weiteren Rückgang. Ein Batteriespeicher gehört separat ausgewiesen. Er kostet im Median CHF 2'122 fix plus CHF 432 pro kWh ohne MwSt. Liegt eine Offerte deutlich unter dem Median, fragen Sie nach Modulen, Wechselrichter und Garantien. Liegt sie deutlich darüber, fragen Sie, was enthalten ist, das die anderen nicht haben. Mehr zu den Preisen steht in unserem Beitrag zu den Kosten pro kWp.

2. Module mit Hersteller, Modell und Garantiegeber

In der Offerte gehören der Hersteller, die Modellnummer und die Leistung pro Modul. Steht dort nur «hochwertige monokristalline Module», fragen Sie nach. Gängige Garantien liegen heute bei 20 bis 25 Jahren Produktgarantie und einer Leistungsgarantie von rund 89 bis 92 Prozent nach 25 Jahren.

Eine Garantie ist nur so viel wert wie das Unternehmen, das sie gibt. Die bekannte Einstufung als «Tier 1» von BloombergNEF beschreibt, ob Banken Projekte mit einem Hersteller finanzieren, und sagt nach eigenen Angaben nichts über Qualität oder Finanzkraft. Die grossen chinesischen Hersteller schrieben 2025 hohe Verluste, Jinko rund 6.9 Milliarden Yuan, LONGi 6.4 Milliarden, Trina 7.0 Milliarden und JA Solar 4.6 Milliarden. Wie schnell eine Garantie wertlos werden kann, zeigt Meyer Burger. Die deutschen Produktionsgesellschaften meldeten am 31. Mai 2025 Insolvenz an, die Muttergesellschaft ist seit dem 1. Dezember 2025 in definitiver Nachlassstundung und wurde im Januar 2026 von der Börse genommen. Fragen Sie deshalb, wer die Garantie in der Schweiz abwickelt, wenn der Hersteller ausfällt.

3. Wechselrichter mit Marke, Modell und Garantiedauer

Ein Wechselrichter hält 10 bis 15 Jahre und muss während der Lebensdauer einer Solaranlage von 25 bis 30 Jahren ein- bis zweimal ersetzt werden. Die Garantien unterscheiden sich deutlich. SMA gibt standardmässig 5 Jahre, für bestimmte Modelle 10 Jahre bei Registrierung innerhalb von 12 Monaten. Fronius verlängert bei Online-Registrierung kostenlos auf 10 Jahre, kostenpflichtige Verlängerungen reichen bis 15 Jahre. Die Hardware allein kostet im Median rund CHF 270 pro kW ohne MwSt. bei Anlagen von 2 bis 10 kW, dazu kommt beim Ersatz die Arbeit. Fragen Sie konkret, wer Garantiegeber ist, der Hersteller oder der Installateur, und was mit der Garantie bei einem Konkurs des Installateurs geschieht. Einen Überblick über die Geräte gibt unser Wechselrichter-Vergleich.

4. Montagesystem und Dachhaken

In der Unterkonstruktion stecken die Wartungskosten der Zukunft. Die Offerte sollte die Marke des Systems, die Dachhaken und die Art der Abdichtung nennen und festhalten, ob ein statischer Nachweis beiliegt. Auch hier unterscheiden sich die Garantien. Schletter gibt auf Dachsysteme 25 Jahre, K2 Systems 12 Jahre und 20 Jahre bei Planung und Dokumentation mit den eigenen Werkzeugen, Esdec 20 Jahre. Ein Installateur, der die verbauten Dachhaken nicht benennen kann, hat sie vermutlich auch nicht geplant.

5. Garantie und gesetzliche Mängelhaftung

Wenn eine Offerte nur «25 Jahre Garantie» verspricht, ist meist die Leistungsgarantie der Module gemeint, nicht das ganze System. Getrennt davon gilt die gesetzliche Mängelhaftung des Installateurs nach Obligationenrecht. Ansprüche wegen Mängeln verjähren nach zwei Jahren, bei unbeweglichen Werken nach fünf Jahren. Ob eine Aufdachanlage als unbeweglich gilt, ist in der Rechtslehre umstritten, der Solar-Offerte-Check von EnergieSchweiz nennt zwei Jahre.

Seit dem 1. Januar 2026 gelten für unbewegliche Werke neue Regeln. Mängel können innerhalb von 60 Tagen nach ihrer Entdeckung gerügt werden, und diese Frist lässt sich vertraglich nicht verkürzen. Die fünfjährige Verjährung darf nicht zulasten des Bestellers verkürzt werden, und bei Gebäuden lässt sich das Recht auf kostenlose Nachbesserung nicht ausschliessen. Verlangen Sie trotzdem eine schriftliche Garantie auf die Arbeit von mindestens fünf Jahren ab Abnahme. Dann ist die Frage nach der Einordnung der Anlage vom Tisch. Worauf es im Vertrag sonst ankommt, zeigt unsere Anleitung zum Werkvertrag.

6. Einmalvergütung und Netzanmeldung

Die Einmalvergütung wird über Pronovo abgewickelt und hat seit dem 1. April 2024 keinen Grundbeitrag mehr. Für Anlagen, die seit dem 1. April 2025 in Betrieb gehen, beträgt sie CHF 360 pro kW für die Leistung unter 30 kW, bei integrierten Anlagen CHF 400. Eine 10-kWp-Aufdachanlage erhält damit CHF 3'600, als Indachanlage CHF 4'000. Offerten, die für diese Grösse CHF 4'500 oder mehr in Aussicht stellen, rechnen mit veralteten Sätzen. Die Details stehen in unserem Beitrag zu KLEIV, GREIV und HEIV.

Klären Sie schriftlich:

  • wer das Gesuch im Pronovo-Portal einreicht, der Installateur oder Sie selbst
  • ob die Vergütung an Sie fliesst oder zuerst an den Installateur, der sie verrechnet
  • wer das Anschlussgesuch und die Meldung der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber übernimmt
  • wer den Sicherheitsnachweis ausstellt und dem Netzbetreiber zustellt
  • wer die Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan organisiert, die innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme fällig ist

7. Bewilligungen, Sicherheit und Solarprofi-Label

Für den elektrischen Anschluss braucht der Betrieb eine Installationsbewilligung des ESTI, entweder die allgemeine Bewilligung oder die Bewilligung für Photovoltaikanlagen nach der Niederspannungs-Installationsverordnung. Fragen Sie nach der Bewilligungsnummer. Für die Arbeit auf dem Dach verlangt die Bauarbeitenverordnung vor Baubeginn ein schriftliches Konzept für Sicherheit und Gesundheitsschutz inklusive Notfallorganisation. Kollektivschutz wie Gerüst oder Geländer geht vor, wer persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz einsetzt, braucht dafür eine Ausbildung.

Das Solarprofi-Label von Swissolar setzt unter anderem voraus:

  • Geschäftssitz in der Schweiz oder in Liechtenstein und Mitgliedschaft bei Swissolar
  • mindestens drei Jahre Geschäftstätigkeit und fünf Referenzanlagen
  • eine Installationsbewilligung des ESTI
  • die Teilnahme an der Sicherheitscharta der Suva und einen Höhensicherungskurs für das Montagepersonal
  • eine Erneuerung alle drei Jahre

Das Label garantiert keinen tiefen Preis. Es zeigt aber, dass der Betrieb ein dokumentiertes Qualitätsmanagement hat, und bei Streit steht die Ombudsstelle von Swissolar zur Verfügung.

8. Zahlungsplan: wenig Anzahlung, starke Schlusszahlung

Beim Zahlungsplan zeigt sich, wer das Risiko trägt. EnergieSchweiz empfiehlt, Anzahlungen möglichst zu vermeiden und Teilzahlungen erst zu leisten, wenn der entsprechende Arbeitsschritt ausgeführt ist. Eine Anzahlung von mehr als 30 Prozent oder eine Schlusszahlung von weniger als 30 Prozent sollten Sie mit dem Anbieter besprechen. Ein vernünftiger Plan sieht deshalb eine kleine oder keine Anzahlung vor und eine Schlusszahlung von mindestens 30 Prozent nach der erfolgreichen Abnahme. Verlangt ein Anbieter hohe Beträge vor der Materiallieferung, ist eine Bankgarantie für die Anzahlung der richtige Weg.

9. Abnahmeprotokoll und Seriennummern

Die Schlusszahlung sollte erst fällig werden, wenn die Anlage in Betrieb ist, einspeist und ein gemeinsam unterzeichnetes Abnahmeprotokoll vorliegt. Lassen Sie darin alle installierten Komponenten mit ihren Seriennummern aufführen. Sie brauchen diese für jede spätere Garantieabwicklung und prüfen damit, ob tatsächlich die offerierten Module und Geräte verbaut wurden.

10. Versicherung während und nach dem Bau

Während der Montage haftet der Installateur über seine Betriebshaftpflicht, lassen Sie sich die Versicherungsbestätigung zeigen. Eine Bauherrenhaftpflicht für Sie selbst bieten private Versicherer an, die kantonalen Gebäudeversicherungen verkaufen sie nicht. Nach der Inbetriebnahme gehört die Anlage zum Gebäude und muss der Gebäudeversicherung gemeldet werden, sonst droht im Schadenfall eine Kürzung. Was die Police deckt und was nicht, zeigt unser Beitrag zu Hagel und Versicherung.

11. Was bei einem Konkurs des Installateurs passiert

Diese Frage beantwortet kaum eine Offerte von sich aus, und sie ist nicht theoretisch. Die Mons Solar AG aus Sennwald beantragte im August 2025 den Konkurs, rund 60 Mitarbeitende verloren ihre Stelle. Über die Viva Solar AG wurde 2025 der Konkurs eröffnet, nachdem sie Kundengelder kassiert hatte, ohne Anlagen zu bauen. Bei der Gama Photovoltaik AG, deren Konkurs im Januar 2026 eröffnet wurde, verlor ein Kunde eine Anzahlung von CHF 21'000.

Zwei Rechtsfragen werden dabei oft falsch dargestellt. Einen automatischen Eigentumsvorbehalt gibt es nicht, er wirkt nur mit einem Eintrag im Register am Wohnort des Käufers. Material, das fest ins Haus eingebaut ist, wird ohnehin Teil des Grundstücks. Das eigentliche Risiko ist das Bauhandwerkerpfandrecht. Unbezahlte Subunternehmer oder Lieferanten können ein Pfandrecht auf Ihr Grundstück eintragen lassen, auch wenn Sie den Installateur bereits bezahlt haben. Schützen können Sie sich mit Zahlungen erst nach ausgeführten Arbeitsschritten und mit der Frage, ob Subunternehmer beteiligt sind und bezahlt wurden. Mehr dazu in unserem Beitrag Solarfirma in Konkurs.

So vergleichen Sie drei Offerten konkret

Legen Sie die Offerten nebeneinander und tragen Sie für jeden der 11 Punkte die Antwort in eine Tabelle ein. Was nicht in der Offerte steht, fragen Sie schriftlich nach, die schriftliche Antwort wird Teil des Vertrags. Als zweite Meinung eignet sich der kostenlose Solar-Offerte-Check von EnergieSchweiz. Nach diesem Vergleich fällt die Rangliste oft anders aus als nach dem Endpreis, weil Wechselrichterersatz, Garantielücken und ein riskanter Zahlungsplan erst hier sichtbar werden.

Wie wir offerieren

In einer Offerte von Free State AG stehen Marke, Modell und Garantie jeder Komponente, der Zahlungsplan und wer die Einmalvergütung und die Anmeldung beim Netzbetreiber übernimmt. Das erledigen wir für Sie. Wenn nach dem Vergleich ein anderer Anbieter besser zu Ihrem Dach, Ihrem Budget oder Ihrer Zeitplanung passt, sagen wir das auch. Wir rechnen Ihre Anlage so durch, wie wir sie der eigenen Familie verkaufen würden. Wenn etwas nicht aufgeht, sagen wir Ihnen das. Eine unverbindliche Offerte erhalten Sie über freestate.ch/de/contact.

Quellen: EnergieSchweiz, Photovoltaikmarkt Preisbeobachtungsstudie 2025 (Planair, 3. August 2026). EnergieSchweiz, Solar-Offerte-Check, Erläuterungen. Energieförderungsverordnung EnFV, Anhang 2.1 (Stand 1. Juli 2026). Obligationenrecht Art. 367 bis 371 (Stand 1. Januar 2026). Zivilgesetzbuch Art. 642, 671, 715 und 837. Niederspannungs-Installationsverordnung NIV und Bauarbeitenverordnung BauAV. Suva, Solaranlagen sicher montieren. Swissolar, Aufnahmebedingungen Solarprofis. BloombergNEF, Tier-1-Methodik. Geschäftsberichte 2025 von Jinko, LONGi, Trina und JA Solar. Meyer Burger, Mitteilungen 2025 und 2026. Garantiebedingungen von SMA, Fronius, Schletter, K2 Systems und Esdec. ee-news.ch, bz und SRF Kassensturz zu Konkursen in der Solarbranche. Stand: September 2026. Angaben ohne Gewähr.

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Ivan Miric

Free State AG

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