Photovoltaik Förderung Aargau 2026

Aktuelle Förderbeträge, Solarpflicht-Status und EVU-Tarife für den Kanton Aargau.

Pronovo Einmalvergütung

Der Bund zahlt über Pronovo eine Einmalvergütung (KLEIV) für Anlagen unter 100 kW: CHF 360 pro kW bis 30 kW und CHF 300 pro kW für den Anteil von 30 bis 100 kW (angebaute Anlagen, Inbetriebnahme ab 1. April 2025). Einen Grundbeitrag gibt es seit April 2024 nicht mehr. Anlagenteile mit mindestens 75 Grad Neigung erhalten zusätzlich CHF 200 pro kW. Das Gesuch wird nach der Inbetriebnahme eingereicht, die Auszahlung erfolgt ohne Mehrwertsteuer. Im Kanton Aargau ist die Einmalvergütung für private Anlagen die einzige direkte Förderung, dazu kommen kommunale Beiträge in einzelnen Gemeinden.

Pronovo Einmalvergütung

Solarpflicht im Kanton Aargau

Der Aargau setzt die Solarpflicht des Bundes (Art. 45a EnG) über § 26a der kantonalen Energieverordnung um, in Kraft seit 1. Januar 2023: Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m² brauchen eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage mit einer Modulfläche von mindestens 20 Prozent der anrechenbaren Gebäudefläche. Einfamilienhäuser sind ausdrücklich ausgenommen, Sanierungen sind nicht betroffen. Der Grosse Rat hat eine weitergehende Photovoltaikpflicht am 24. März 2026 abgelehnt.

In Kraft seit 2023

Einspeisetarife der EVU

EVURp/kWh
AEW Energie AG (Fixpreis 2026 inkl. Herkunftsnachweis, Anlagen 2 bis 30 kW)8.2
Regionalwerke AG Baden (Mindestvergütung bis 30 kW, Referenzmarktpreis falls höher, HKN plus 2.0)6
Eniwa AG (Mindestvergütung bis 30 kW, Referenzmarktpreis falls höher)6

Top-Gemeinden mit Zusatzförderung

  • Stadt Aarau

    Grundbeitrag CHF 500 plus CHF 100 pro kWp für Aufdachanlagen (integrierte Anlagen CHF 600 plus CHF 110 pro kWp, Fassaden CHF 600 plus CHF 120 pro kWp), maximal CHF 15'000 pro Anlage. Gesuch vor Baubeginn über das Meldewesen der Eniwa.

  • Stadt Baden

    Die Stadt erhöht die Einmalvergütung des Bundes um 50 Prozent, maximal CHF 15'000 pro Anlage. Beantragt wird der Beitrag nach der definitiven Bestätigung der Einmalvergütung durch Pronovo.

Steuerliche Aspekte

Im Aargau sind Investitionen in eine Solaranlage auf einem bestehenden Gebäude als energiesparende Massnahme vom steuerbaren Einkommen abziehbar, sofern die Arbeiten frühestens fünf Jahre nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgen. Bei Neubauten gelten sie als nicht abzugsfähige Anlagekosten. Ab Steuerjahr 2026 wird der Einspeiseerlös nach dem Nettoprinzip besteuert, also nur der Überschuss über die Strombezugskosten und nur ab 10'000 kWh eingespeister Menge.

Quellen

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Photovoltaik-Förderung im Kanton Aargau 2026?

Pronovo zahlt die Einmalvergütung. Ein eigenes kantonales Programm gibt es im Kanton Aargau aktuell nicht.

Gibt es eine Solarpflicht im Kanton Aargau?

Ja, im Kanton Aargau gilt eine Solarpflicht seit 2023. Details siehe Abschnitt Solarpflicht.

Welche EVU-Einspeisetarife gelten im Kanton Aargau?

Die Einspeisetarife unterscheiden sich je nach Energieversorger. Beispiele: AEW Energie AG (Fixpreis 2026 inkl. Herkunftsnachweis, Anlagen 2 bis 30 kW) (8.2 Rp/kWh), Regionalwerke AG Baden (Mindestvergütung bis 30 kW, Referenzmarktpreis falls höher, HKN plus 2.0) (6 Rp/kWh), Eniwa AG (Mindestvergütung bis 30 kW, Referenzmarktpreis falls höher) (6 Rp/kWh).

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Aktualisiert am 2026-09-07