Photovoltaik Förderung Schaffhausen 2026
Aktuelle Förderbeträge, Solarpflicht-Status und EVU-Tarife für den Kanton Schaffhausen.
Pronovo Einmalvergütung
Der Bund zahlt über Pronovo eine Einmalvergütung (KLEIV) für Anlagen unter 100 kW: CHF 360 pro kW bis 30 kW und CHF 300 pro kW für den Anteil von 30 bis 100 kW (angebaute Anlagen, Inbetriebnahme ab 1. April 2025). Einen Grundbeitrag gibt es seit April 2024 nicht mehr. Anlagenteile mit mindestens 75 Grad Neigung erhalten zusätzlich CHF 200 pro kW. Das Gesuch wird nach der Inbetriebnahme eingereicht, die Auszahlung erfolgt ohne Mehrwertsteuer. Im Kanton Schaffhausen ist die Einmalvergütung die einzige Förderung für die Photovoltaikanlage selbst, das Energieförderprogramm 2026 des Kantons verweist dafür auf Pronovo.
Pronovo EinmalvergütungKantonale Programme
Der Kanton fördert keine Photovoltaikanlage pro kWp, aber stationäre Batteriespeicher für netzgekoppelte Solarstromanlagen: einmaliger Investitionsbeitrag von CHF 1'000 pro Anlage, höchstens 25 Prozent der Gesamtinvestition. Bedingungen: nutzbare Kapazität mindestens 10 kWh, Neuanlage, Installation durch eine Fachperson, Gesuch vor Installationsbeginn, und auf Verlangen des EVU sind 10 Prozent der Kapazität gegen Entgelt bereitzustellen (Energieförderprogramm 2026, Kapitel 7.1).
Solarpflicht im Kanton Schaffhausen
Mit dem neuen Energiegesetz und der Energieverordnung, in Kraft seit 1. Januar 2026, müssen Neubauten und neubauartige Umbauten das solare Potenzial ihrer geeigneten Dachflächen (ab 85 Prozent Globalstrahlung) mit Solarstromanlagen nutzen, bei Neubauten zusätzlich die Hälfte der südlich orientierten Fassadenflächen ab 75 Prozent Globalstrahlung. Neubauten ohne Energiebezugsfläche ab 150 m² anrechenbarer Gebäudefläche müssen mindestens 60 Prozent der Dachfläche belegen. Bei umfassenden Dachsanierungen ab 300 m² anrechenbarer Gebäudefläche gilt die Pflicht ebenfalls (mindestens 30 W pro m² Energiebezugsfläche oder 60 Prozent der Dachfläche). Für laufende Vorhaben gilt eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2026.
In Kraft seit 2026
Einspeisetarife der EVU
| EVU | Rp/kWh |
|---|---|
| EKS AG (Referenzmarktpreis des BFE pro Quartal, gesetzliche Mindestvergütung bis 30 kW) | 6 |
| SH POWER (gesetzliche Mindestvergütung bis 30 kW, Referenzmarktpreis falls höher) | 6 |
Top-Gemeinden mit Zusatzförderung
- Stadt Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall, Thayngen
Die drei Gemeinden stocken kantonale Beiträge automatisch mit dem Kantonsgesuch auf (Stadt Schaffhausen 50 Prozent des Kantonsbeitrags, Neuhausen 25 Prozent), allerdings nur für Massnahmen des kantonalen Programms wie Gebäudehülle und Heizungsersatz. Einen eigenen Beitrag pro kWp Photovoltaik zahlt keine der drei Gemeinden.
Steuerliche Aspekte
Die Anschaffungskosten einer Solaranlage sind in den meisten Kantonen als Liegenschaftsunterhalt steuerlich abzugsfähig. Details prüfen mit Ihrem Steuerberater oder kantonalem Steueramt.
Quellen
- Kanton Schaffhausen, Energieförderprogramm 2026, Fördersätze und Bedingungen (PDF)
- Kanton Schaffhausen, Das neue Energiegesetz, Neuerungen ab 01.01.2026 (PDF)
- Kanton Schaffhausen, Energieverordnung EnerV (SHR 730.101), § 26f bis 26h
- EKS AG, Rückliefertarife 2026
- SH POWER, Rückliefervergütung und Herkunftsnachweise
- Pronovo, Einmalvergütung Photovoltaik
- Energieförderungsverordnung EnFV, Anhang 2.1 (Fedlex)
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Photovoltaik-Förderung im Kanton Schaffhausen 2026?
Pronovo zahlt die Einmalvergütung. Zusätzlich gibt es ein kantonales Programm.
Gibt es eine Solarpflicht im Kanton Schaffhausen?
Ja, im Kanton Schaffhausen gilt eine Solarpflicht seit 2026. Details siehe Abschnitt Solarpflicht.
Welche EVU-Einspeisetarife gelten im Kanton Schaffhausen?
Die Einspeisetarife unterscheiden sich je nach Energieversorger. Beispiele: EKS AG (Referenzmarktpreis des BFE pro Quartal, gesetzliche Mindestvergütung bis 30 kW) (6 Rp/kWh), SH POWER (gesetzliche Mindestvergütung bis 30 kW, Referenzmarktpreis falls höher) (6 Rp/kWh).
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Solaranlage berechnenAktualisiert am 2026-09-07