Photovoltaik Förderung St. Gallen 2026

Aktuelle Förderbeträge, Solarpflicht-Status und EVU-Tarife für den Kanton St. Gallen.

Pronovo Einmalvergütung

Der Bund zahlt über Pronovo eine Einmalvergütung (KLEIV) für Anlagen unter 100 kW: CHF 360 pro kW bis 30 kW und CHF 300 pro kW für den Anteil von 30 bis 100 kW (angebaute Anlagen, Inbetriebnahme ab 1. April 2025). Einen Grundbeitrag gibt es seit April 2024 nicht mehr. Anlagenteile mit mindestens 75 Grad Neigung erhalten zusätzlich CHF 200 pro kW. Das Gesuch wird nach der Inbetriebnahme eingereicht, die Auszahlung erfolgt ohne Mehrwertsteuer. Der Kanton St. Gallen fördert Photovoltaik und Batteriespeicher nicht direkt: Das Förderungsprogramm Energie 2025 bis 2030 enthält keine PV-Massnahme, verlangt aber bei geförderten Dachdämmungen den Nachweis einer Photovoltaikanlage.

Pronovo Einmalvergütung

Solarpflicht im Kanton St. Gallen

Seit 1. Juli 2021 müssen alle Neubauten im Kanton St. Gallen einen Teil ihres Strombedarfs selbst erzeugen (Art. 5b und 5c Energiegesetz): mindestens 10 Watt pro m² Energiebezugsfläche, höchstens 30 kW pro Gebäude, ohne Flächengrenze. Alternativ kann der Energiebedarf um 5 kWh pro m² beheizter Fläche und Jahr gesenkt oder eine Ersatzabgabe von CHF 2'700 pro kWp der geforderten Anlage bezahlt werden. Anbauten, Aufbauten und neubauartige Umbauten gelten als Neubauten, Sanierungen bestehender Gebäude sind nicht betroffen.

In Kraft seit 2021

Einspeisetarife der EVU

EVURp/kWh
St.Galler Stadtwerke (Energie, Mindestvergütung bis 30 kW, Referenzmarktpreis falls höher)6
St.Galler Stadtwerke (Total mit ökologischem Mehrwert 4.6 und Flexibilität 2.0)12.6
SAK St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke (Mindestvergütung bis 30 kW, HKN plus 1.5)6

Top-Gemeinden mit Zusatzförderung

  • Stadt St. Gallen

    Energiefonds: 50 Prozent des KLEIV-Leistungsbeitrags des Bundes für Anlagen bis 100 kWp, seit 1. Januar 2025 nur noch für Anlagen, die die belegbare Dachfläche vollständig nutzen (eigenverbrauchsoptimierte Anlagen erhalten nichts). Bonus von 20 Prozent des KLEIV-Leistungsbeitrags bei Kombination mit einer Biodiversitäts-Dachbegrünung.

  • Stadt Wil

    CHF 300 pro kWp, maximal CHF 30'000 pro Anlage und höchstens 30 Prozent der Investitionskosten. Gesetzlich vorgeschriebene Mindestgrössen (Solarpflicht) werden nicht gefördert. Gesuche seit August 2025 über das eFörderportal der Energieagentur St. Gallen.

  • Stadt Gossau

    Energiefonds der Stadtwerke Gossau: CHF 300 pro kWp ab 3 kWp, maximal CHF 3'000. Batteriespeicher ab 4 kWh (kobaltfrei) CHF 600, maximal 25 Prozent der Speicherkosten.

Steuerliche Aspekte

Gemäss St. Galler Steuerbuch (StB 44 Nr. 3, Stand 1. Januar 2026) sind die Installation einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers auf dem eigenen Haus zu 100 Prozent als Unterhaltskosten abziehbar, gekürzt um erhaltene Förderbeiträge. Innert zwei Jahren nach einem Neubau gelten sie als nicht abzugsfähige Anlagekosten. Übersteigende Kosten können in die zwei folgenden Steuerperioden übertragen werden.

Quellen

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Photovoltaik-Förderung im Kanton St. Gallen 2026?

Pronovo zahlt die Einmalvergütung. Ein eigenes kantonales Programm gibt es im Kanton St. Gallen aktuell nicht.

Gibt es eine Solarpflicht im Kanton St. Gallen?

Ja, im Kanton St. Gallen gilt eine Solarpflicht seit 2021. Details siehe Abschnitt Solarpflicht.

Welche EVU-Einspeisetarife gelten im Kanton St. Gallen?

Die Einspeisetarife unterscheiden sich je nach Energieversorger. Beispiele: St.Galler Stadtwerke (Energie, Mindestvergütung bis 30 kW, Referenzmarktpreis falls höher) (6 Rp/kWh), St.Galler Stadtwerke (Total mit ökologischem Mehrwert 4.6 und Flexibilität 2.0) (12.6 Rp/kWh), SAK St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke (Mindestvergütung bis 30 kW, HKN plus 1.5) (6 Rp/kWh).

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Aktualisiert am 2026-09-07