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KLEIV, GREIV oder HEIV: Welche Einmalvergütung passt zu Ihrem Solardach?

9 Min. LesezeitIvan Miric
KLEIV, GREIV oder HEIV: Welche Einmalvergütung passt zu Ihrem Solardach?

Pronovo zahlt die Einmalvergütung für eine typische Solaranlage auf dem Einfamilienhaus heute nach einer einfachen Regel aus. Sie beträgt CHF 360 pro kW Leistung, ohne Grundbeitrag. Eine Aufdachanlage mit 8 kWp erhält damit CHF 2'880. Ende Juni 2026 waren 8'669 KLEIV-Gesuche in Bearbeitung, von der Einreichung bis zur Auszahlung vergingen im Durchschnitt rund zwei Monate. Kurz gesagt gibt es drei Varianten. Welche passt, hängt von der Grösse der Anlage ab und davon, ob Sie den Strom selbst nutzen oder alles ins Netz einspeisen.

Die drei Varianten auf einen Blick

  • KLEIV, die kleine Einmalvergütung, gilt für Anlagen von 2 kW bis unter 100 kW. Das ist der Normalfall für Einfamilienhäuser und viele Mehrfamilienhäuser. Das Gesuch wird nach der Inbetriebnahme eingereicht.
  • GREIV, die grosse Einmalvergütung, gilt für Anlagen ab 100 kW. Das Gesuch darf schon vor dem Bau gestellt werden, es geht aber auch danach.
  • HEIV, die hohe Einmalvergütung, gilt für Anlagen von 2 kW bis unter 150 kW, die ihren gesamten Strom ins Netz einspeisen und 20 Jahre ohne Eigenverbrauch betrieben werden. Dafür zahlt der Bund CHF 450 pro kW.

Die HEIV gibt es seit Anfang 2023, sie ist also nicht neu, wird aber oft übersehen. Für KLEIV und GREIV liegt die gesetzliche Obergrenze bei 30 Prozent der Investitionskosten von Referenzanlagen, für die HEIV bei 60 Prozent. Das sind Höchstwerte für eine Referenzanlage, nicht der Anteil Ihrer eigenen Rechnung. Der Bundesrat schätzt, dass die Einmalvergütung bei einer typischen Einfamilienhausanlage heute etwa 17 Prozent der Kosten deckt.

Die KLEIV-Sätze 2026

Massgebend ist das Datum der Inbetriebnahme. Für Anlagen, die seit dem 1. April 2025 in Betrieb gegangen sind, gelten diese Leistungsbeiträge:

  • Für angebaute und freistehende Anlagen CHF 360 pro kW für die Leistung unter 30 kW und CHF 300 pro kW von 30 bis unter 100 kW
  • Für integrierte Anlagen CHF 400 pro kW unter 30 kW und CHF 330 pro kW von 30 bis unter 100 kW
  • ab 100 kW, also im Bereich der GREIV, in beiden Kategorien CHF 250 pro kW

Liegt eine Anlage über 30 kW, wird der Beitrag anteilsmässig über die Leistungsklassen berechnet. Einen Grundbeitrag gibt es in der Praxis nicht mehr. Die Verordnung nennt ihn zwar noch, der Satz beträgt aber CHF 0. Für Anlagen über 5 kW ist das seit 2023 so, für kleine Anlagen von 2 bis 5 kW seit dem 1. April 2024. Ältere Rechner und Merkblätter, die noch einen Grundbeitrag ausweisen, sind veraltet.

Der höhere Satz für integrierte Anlagen gilt nur, wenn die Module neben der Stromproduktion auch dem Wetterschutz, dem Wärmeschutz oder der Absturzsicherung dienen. Eine Anlage, die auf ein bestehendes Dach gebaut wird, gilt nicht als integriert. Was eine Indachanlage sonst kostet und bringt, zeigt unser Vergleich Indach oder Aufdach.

Was das in Franken bedeutet

Für die meisten Hausdächer ist die Rechnung eine einfache Multiplikation.

  • Eine Aufdachanlage mit 8 kWp erhält 8 mal CHF 360, also CHF 2'880
  • Eine Aufdachanlage mit 10 kWp erhält 10 mal CHF 360, also CHF 3'600
  • Eine Indachanlage mit 10 kWp erhält 10 mal CHF 400, also CHF 4'000
  • Eine aufgebaute Anlage mit 40 kWp auf einem Mehrfamilienhaus erhält knapp 30 kW mal CHF 360 plus gut 10 kW mal CHF 300, also rund CHF 13'800

Eine Aufdachanlage mit 8 kWp kostet auf einem Einfamilienhaus im Median CHF 18'302 ohne MwSt. Die Einmalvergütung von CHF 2'880 deckt davon knapp 16 Prozent. Wie sich der Preis pro kWp zusammensetzt, steht in unserem Beitrag zu den Kosten pro kWp. Wer die Anlage auf ein bestehendes, selbst bewohntes Haus baut, kann die Nettoinvestition nach Abzug der Einmalvergütung in der Regel zusätzlich von den Steuern abziehen, allerdings nur noch bis Ende 2028. Die Details erklärt unser Beitrag zum Steuerabzug für PV-Anlagen.

HEIV: mehr Geld, aber kein Eigenverbrauch

Die hohe Einmalvergütung zahlt pauschal CHF 450 pro kW, ohne Leistungsklassen und ohne Grundbeitrag, für angebaute, freistehende und integrierte Anlagen gleich. Im Gegenzug gelten strenge Bedingungen:

  • Der gesamte produzierte Strom wird ins Netz eingespeist, mindestens 20 Jahre lang ab Inbetriebnahme.
  • Die Anlage braucht einen eigenen physischen Nettozähler.
  • Sie darf an keinem ZEV und keinem virtuellen ZEV teilnehmen, weil der Verbrauch darin als Eigenverbrauch gilt.
  • Ein Batteriespeicher ist nur erlaubt, wenn aller zwischengespeicherte Strom ans Netz geht.
  • Wird die Anlage vor Ablauf der 20 Jahre auf Eigenverbrauch umgestellt, fordert Pronovo die Vergütung anteilsmässig zurück.
  • Eine weitere HEIV-Anlage auf demselben Grundstück darf frühestens ein Jahr nach der ersten in Betrieb gehen.

Typische Fälle sind Scheunen, Ställe, Lagerhallen oder Carports ohne eigenen Stromverbrauch. Ein Beispiel mit einem Scheunendach von 30 kWp zeigt den Unterschied. Als HEIV erhält die Anlage 30 mal CHF 450, also CHF 13'500. Als KLEIV mit Eigenverbrauch wären es rund CHF 10'800. Die HEIV bringt einmalig CHF 2'700 mehr.

Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie viel Strom der Betrieb selbst nutzen könnte. Jede selbst verbrauchte kWh spart bei einem Haushaltstarif von 26.5 Rp./kWh ohne den Messtarif rund 24.8 Rp., eine eingespeiste kWh bringt mindestens 6 Rp. Der Unterschied beträgt 18.8 Rp. pro kWh. CHF 2'700 geteilt durch 18.8 Rp. ergibt rund 14'400 kWh, verteilt auf 20 Jahre also gut 700 kWh pro Jahr. Kann der Betrieb mehr als das selbst verbrauchen, fährt er mit der KLEIV besser. Ohne jeden Verbraucher auf dem Grundstück ist die HEIV die richtige Wahl. Wie die Vergütung für eingespeisten Strom ab 2027 funktioniert, erklärt unser Beitrag zur Solarstromvergütung 2027.

GREIV und Auktionen für grosse Anlagen

Ab 100 kW gilt die grosse Einmalvergütung mit denselben Sätzen, anteilsmässig berechnet. Der Vorteil liegt im Verfahren. Das Gesuch darf vor dem Bau gestellt werden, Pronovo sichert die Vergütung dann dem Grundsatz nach zu, und die Finanzierung lässt sich darauf abstützen. Danach muss die Anlage innerhalb von 12 Monaten in Betrieb gehen, bei Anlagen, die nicht an ein Gebäude gebaut werden, innerhalb von 48 Monaten. Die Inbetriebnahme ist Pronovo spätestens nach drei Monaten zu melden. Die Frist ist ernst gemeint. 2026 wurden bis Ende Juni 21 Förderzusagen widerrufen, weil die Anlagen nicht rechtzeitig am Netz waren.

Für neue Anlagen ohne Eigenverbrauch ab 150 kW wird die Höhe der Einmalvergütung über Auktionen bestimmt. Die Teilnahme kostet CHF 300 pro Gebot, und mit dem Bau darf erst nach dem Zuschlag begonnen werden. In der dritten Runde 2026 lag das Höchstgebot bei CHF 620 pro kW, der mittlere Zuschlag bei CHF 562.89 pro kW. Gebote für die vierte Runde können vom 18. Oktober bis 1. November 2026 eingereicht werden.

Boni, die 2026 gelten

Die Verordnung kennt aktuell drei Boni zum Leistungsbeitrag, ein vierter ist weggefallen:

  • Neigungswinkelbonus für Anlagen mit mindestens 75 Grad Neigung, typischerweise an Fassaden. Er beträgt CHF 400 pro kW für integrierte und CHF 200 pro kW für angebaute oder freistehende Anlagen. Er gilt schon ab 2 kW, aber nur für die Leistung der steilen Anlagenteile.
  • Parkflächenbonus von CHF 250 pro kW für Anlagen ab 100 kW über bisher unüberdachten Parkplätzen.
  • Winterstrombonus für Anlagen ab 100 kW, die seit dem 1. Januar 2026 in Betrieb sind und im Winterhalbjahr mehr als 500 kWh pro kW liefern. Er wird erst nach dem dritten vollen Winter ausbezahlt und schliesst den Neigungswinkelbonus aus.
  • Der frühere Höhenbonus wurde auf 2026 durch den Winterstrombonus ersetzt.

Für ein normales Hausdach spielt keiner dieser Boni eine Rolle. Interessant wird der Neigungswinkelbonus bei Fassadenanlagen, wie sie etwa Basel-Stadt zusätzlich fördert. Welche kantonalen und kommunalen Programme es sonst gibt, zeigt unser Überblick im Förderdschungel 2026.

So beantragen Sie die Einmalvergütung

Gesuche gehen ausschliesslich über das Kundenportal von Pronovo. Einreichen kann der Anlagenbetreiber selbst oder eine bevollmächtigte Person, oft der Installateur. Für die KLEIV wird das Gesuch nach der Inbetriebnahme eingereicht, mit der Erfassung darf man aber schon während des Baus beginnen. Pronovo bearbeitet die Gesuche in der Reihenfolge ihres Einreichedatums. Diese Unterlagen braucht es für eine realisierte Anlage:

  • das Abnahmeprotokoll oder alternativ den Sicherheitsnachweis mit Mess- und Prüfprotokoll des Installateurs
  • einen Grundbuchauszug, der bei der Anmeldung nicht älter als ein Jahr sein darf
  • die Zahlungsinformationen
  • bei integrierten Anlagen drei Fotos der Bauphase, der Randabschlüsse und der Gesamtanlage
  • die beglaubigten Anlagedaten für das Herkunftsnachweissystem, bei Anlagen unter 100 kW auch durch den Netzbetreiber

Die Mindestgrösse liegt bei 2 kW, das gilt auch für Erweiterungen. Wer eine Einmalvergütung erhält, muss die Anlage mindestens 20 Jahre betreiben. Für Anlagen, deren Vergütung zwischen 2018 und 2024 verfügt wurde, gelten noch 15 Jahre.

ZEV, vZEV und LEG

Die KLEIV richtet sich nach der installierten Leistung. Wie viel Strom Sie selbst verbrauchen, ändert an der Höhe nichts. Wer mehrere Parteien in einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch versorgt, verliert die Förderung deshalb nicht, und bestehende Anlagen werden durch die Bildung eines ZEV nicht zu einer einzigen Anlage zusammengelegt. Seit Anfang 2025 dürfen für den Eigenverbrauch auch die Anschlussleitungen genutzt werden, das ist die Grundlage für den virtuellen ZEV.

Seit 2026 gibt es zusätzlich lokale Elektrizitätsgemeinschaften. Anlagen mit KLEIV, GREIV und sogar mit HEIV dürfen teilnehmen, weil der Strom in einer LEG über das Verteilnetz fliesst und nicht als Eigenverbrauch gilt. Ausgeschlossen sind nur Anlagen, die noch in der alten kostendeckenden Einspeisevergütung sind. Wie ZEV, vZEV und LEG im Mehrfamilienhaus konkret funktionieren, zeigt unser Beitrag zu ZEV, vZEV und LEG.

Was sich 2027 ändern könnte

Der Bundesrat schlägt vor, den Leistungsbeitrag für die Leistung unter 30 kW für Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. April 2027 um CHF 40 pro kW anzuheben. Angebaute Anlagen erhielten dann CHF 400, integrierte CHF 440 pro kW. Die Sätze ab 30 kW und die HEIV mit CHF 450 bleiben im Entwurf unverändert. Als Gründe nennt der Bund den Rückgang des Zubaus 2025 und die sinkenden Erträge aus eingespeistem Strom. Die Vernehmlassung lief bis zum 15. Juli 2026, entschieden ist noch nichts.

Für eine 8-kWp-Anlage wären das CHF 320 mehr. Auf die Erhöhung zu warten, lohnt sich deshalb kaum. Eine Anlage, die im Herbst 2026 statt im Frühling 2027 Strom liefert, spart in diesen Monaten bereits Stromkosten, und der Steuerabzug für Solaranlagen auf bestehenden Häusern läuft Ende 2028 aus.

Wie wir das für Sie erledigen

Bei Free State AG gehört die Anmeldung der Einmalvergütung zum Projekt. Wir stellen die Unterlagen zusammen und reichen das Gesuch über das Pronovo-Portal ein, Sie müssen sich nicht selbst durch das Portal arbeiten. Im SolarFree-Modell bleibt die Förderung bei uns, dafür zahlen Sie einen festen, tieferen Strompreis. Ob KLEIV oder HEIV für ein Nebengebäude die bessere Wahl ist, rechnen wir mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch durch. Wir rechnen Ihre Anlage so durch, wie wir sie der eigenen Familie verkaufen würden. Wenn etwas nicht aufgeht, sagen wir Ihnen das. Eine unverbindliche Berechnung erhalten Sie über freestate.ch/de/contact.

Quellen: Energieförderungsverordnung EnFV, Anhang 2.1 (Stand 1. Juli 2026). Energiegesetz EnG, Art. 25 und 25a (Stand 1. April 2026). Pronovo, Richtlinie zur EnFV Photovoltaik und Allgemeiner Teil, Version 4.1 (Juni und Juli 2026). Pronovo, Cockpit 2/2026 (Stand 30. Juni 2026) und PV-Auktions-Cockpit Runde 3 (August 2026). Pronovo, Factsheets Winterstrombonus und LEG, ZEV und vZEV. UVEK, Vernehmlassung zur Änderung der Energieförderungsverordnung und Erläuterungen (15. April 2026). EnergieSchweiz, Preisbeobachtungsstudie Photovoltaik 2025. ElCom, Strompreise 2027. Stand: September 2026. Angaben ohne Gewähr.

IM

Ivan Miric

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