Seit dem 1. August 2026 zahlt die Stadt Zürich für eine Solaranlage mit 10 kWp bis zu CHF 9'500 Förderung, die Einmalvergütung des Bundes eingerechnet. Wenige Kilometer weiter, im Versorgungsgebiet der EKZ, bleibt es bei CHF 3'600 vom Bund, weil der Kanton Zürich für Photovoltaik keinen Beitrag pro kWp zahlt. Kurz gesagt entscheidet im Kanton Zürich die Adresse mit, wie viel Förderung fliesst und was der eingespeiste Strom bringt. Dieser Beitrag zeigt die Förderung 2026, das Meldeverfahren, die Rückliefertarife und eine vollständige Rechnung für 10 kWp.
Zuerst klären, welcher Netzbetreiber zuständig ist
In der Stadt Zürich ist das ewz zuständig, in Winterthur Stadtwerk Winterthur, in vielen übrigen Gemeinden die EKZ, und einzelne Gemeindewerke wie die Energie Uster AG versorgen ihr eigenes Gebiet. Wer es bei Ihnen ist, steht auf der Stromrechnung. Der Netzbetreiber legt den Preis für den Strom aus dem Netz fest, zahlt die Vergütung für eingespeisten Solarstrom und zahlt in der Stadt Zürich auch die städtische Förderung aus. Zwei baugleiche Anlagen im selben Kanton können deshalb Tausende Franken auseinanderliegen.
Was Bund und Kanton 2026 zahlen
Pronovo zahlt die Einmalvergütung KLEIV. Angebaute Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. April 2025 erhalten CHF 360 pro kW bis 30 kW und CHF 300 pro kW für den Anteil zwischen 30 und 100 kW. Einen Grundbeitrag gibt es seit April 2024 nicht mehr. Eine Aufdachanlage mit 10 kWp bringt damit CHF 3'600. Das Gesuch wird nach der Inbetriebnahme eingereicht. Welche Bundesförderung zu welcher Anlage passt, erklärt unser Beitrag zu KLEIV, GREIV und HEIV.
Der Kanton Zürich zahlt für die Photovoltaikanlage selbst nichts und auch nichts an Batteriespeicher. Das Förderprogramm Energie 2026 deckt Heizungsersatz und Gebäudehülle ab und verweist für Solarstrom auf Pronovo. Die einzige Ausnahme betrifft Sanierungen. Wer Dach oder Fassade mit kantonaler Förderung dämmt und gleichzeitig Module auf die sanierte Fläche setzt, erhält CHF 20 pro m² Modulfläche. Dieses Gesuch muss vor Baubeginn über die kantonale Gesuchplattform eingereicht werden.
Stadt Zürich und Winterthur legen etwas drauf
Die Stadt Zürich zahlt seit dem 1. August 2026 für Anlagen ab 2 kWp einen Pauschalbetrag von CHF 5'000 und zusätzlich höchstens CHF 450 pro kW bis 30 kWp, darüber CHF 350 und ab 100 kWp CHF 310 pro kW. Die Stadt zahlt subsidiär, das ewz zieht Beiträge von Bund und Kanton bei der Auszahlung ab. Bei 10 kWp sind das insgesamt CHF 9'500, davon CHF 3'600 von Pronovo und CHF 5'900 von der Stadt.
Dazu kommen Zuschläge. Bewilligungspflichtige Anlagen auf bestehenden Bauten erhalten pauschal CHF 3'000, die Kombination mit Dachbegrünung CHF 250 pro kWp und Module mit 60 bis 90 Grad Neigung CHF 300 pro kWp. Bei Bestandesbauten beteiligt sich die Stadt mit je CHF 250 pro kWp an statischer Ertüchtigung, Asbestsanierung oder der Verstärkung des Hausanschlusses, höchstens zur Hälfte der Kosten.
Neu fördert die Stadt Batteriespeicher mit CHF 1'000 plus CHF 100 pro kWh. Der Speicher muss mindestens 3 kWh fassen, hinter demselben Hausanschlusskasten wie die Solaranlage laufen, sechs Jahre betrieben werden und in ein netzdienliches Energiemanagement eingebunden sein. Gefördert werden höchstens 1.5 kWh pro kWp, ein 10-kWh-Speicher erhält also CHF 2'000. Wann sich ein Speicher rechnet, steht in unserem Beitrag zu den Stromspeicher-Kosten 2026.
In Winterthur zahlt das Förderprogramm Energie für neue Anlagen unter 30 kWp zusätzlich 50 Prozent der Pronovo-Einmalvergütung, bei 10 kWp also CHF 1'800. Das Auszahlungsgesuch ist innert sechs Monaten nach dem Bescheid von Pronovo einzureichen.
Wann ein Meldeformular statt einer Baubewilligung reicht
Nach Art. 18a RPG sind genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern nur meldepflichtig. Der Kanton Zürich hat das Meldeverfahren per 1. Januar 2023 ausgeweitet. Es gilt in Bau- und Landwirtschaftszonen sowie in Erholungs-, Freihalte- und Reservezonen. Auf einem Schrägdach gilt eine Anlage als genügend angepasst, wenn vier Bedingungen zusammen erfüllt sind.
- Die Module überragen die Dachfläche im rechten Winkel um höchstens 20 cm.
- Von oben gesehen ragt die Anlage nirgends über die Dachkante hinaus.
- Die Anlage ist nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt.
- Die Modulfläche ist kompakt angeordnet, technisch bedingte Aussparungen sind zulässig.
Auf Flachdächern darf die Anlage die Oberkante des Dachrandes um höchstens einen Meter überragen und muss so weit zurückversetzt sein, dass sie von unten unter 45 Grad nicht sichtbar ist. In Industrie- und Gewerbezonen sind Dachanlagen immer meldepflichtig.
Das Meldeformular geht an die Gemeinde, mit Situationsplan, Darstellungen von Dach und Fassaden, Produktbeschrieb der Module und einem Orientierungsplan nach dem Brandschutzmerkblatt der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen. Nach der Behandlungsfrist von in der Regel 30 Tagen darf gebaut werden, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Mehr dazu in unserem Beitrag zum Brandschutz bei Solaranlagen.
Wann es trotzdem eine Baubewilligung braucht
Eine Baubewilligung braucht es in Kernzonen, im Geltungsbereich des kantonalen Ortsbildinventars oder eines kommunalen Denkmalschutzinventars, bei einer Schutzanordnung nach § 205 PBG und auf Kultur- oder Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung. Bewilligungspflichtig sind auch Anlagen, welche die Kriterien der genügenden Anpassung nicht erfüllen. Zudem kann das Bauamt ein Bewilligungsverfahren anordnen, wenn öffentliche Interessen wie Landschaftsschutz, Gewässerraum oder Wald berührt sind. In der Kernzone lohnt sich eine frühe Abklärung mit der Gemeinde. In der Stadt Zürich deckt der Zuschlag von CHF 3'000 einen Teil dieses Mehraufwands.
Steckerfertige Kleinanlagen bis 4 m² sind bewilligungsfrei, ausser in Kernzonen und im Geltungsbereich von Ortsbild- und Denkmalschutz. Speisen sie höchstens 600 Watt ein, genügt die Anmeldung beim Elektrizitätswerk.
Anmeldung bei Netzbetreiber und Pronovo
Das Meldeverfahren regelt nur das Baurecht. Parallel reicht der Installateur beim Netzbetreiber das technische Anschlussgesuch ein und zeigt die Installation an. Nach Abschluss folgt der Sicherheitsnachweis, dann gibt der Netzbetreiber die Anlage frei und richtet bei Eigenverbrauch eine Überschussmessung ein.
Danach folgen zwei Anmeldungen bei Pronovo. Die Einmalvergütung wird nach der Inbetriebnahme beantragt. Für die Vergütung des Herkunftsnachweises braucht es zusätzlich die Registrierung im Herkunftsnachweis-System und einen Dauerauftrag an den Netzbetreiber. Ohne diesen Schritt fehlen bei EKZ und ewz bis zu 3 Rappen pro Kilowattstunde. Das ewz übernimmt 2026 für bestehende Anlagen die Registrierung und aktiviert fehlende Daueraufträge selbst.
Was der eingespeiste Strom 2026 und 2027 bringt
Die EKZ vergüten 2026 den vierteljährlichen Referenz-Marktpreis des BFE, bei Anlagen unter 30 kW mindestens 6.0 Rp./kWh, plus bis zu 3.0 Rp./kWh für den Herkunftsnachweis. Im ersten Quartal lag der Referenz-Marktpreis für Photovoltaik bei 10.27 Rp./kWh, im zweiten nur noch bei 3.90 Rp./kWh. Im zweiten Quartal griff also die Minimalvergütung, und eine kleine Anlage erhielt mit Herkunftsnachweis 9.0 Rp./kWh.
Ab 2027 verlangt das Energiegesetz eine Vergütung nach dem Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung, mit einer Übergangsfrist von einem Jahr. Die EKZ haben ihre Tarife 2027 am 28. August 2026 publiziert. Für Anlagen unter 30 kW gilt weiter eine Minimalvergütung von 6.0 Rp./kWh. Liegt der quartalsweise Referenz-Marktpreis darunter, zahlen die EKZ die Differenz als Prämie. Der Herkunftsnachweis bringt künftig 3.0 Rp./kWh von Oktober bis März und nur 0.5 Rp./kWh von April bis September. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Solarstrom-Vergütung 2027.
Das ewz zahlt 2026 feste Tarife. Im Hochtarif, Montag bis Samstag von 6 bis 22 Uhr, sind es 8.50 Rp./kWh plus 2.00 Rp./kWh städtische Solarförderung, also 10.50 Rp./kWh, in der übrigen Zeit 6.45 Rp./kWh. Mit Herkunftsnachweis kommen jeweils 3.0 Rp./kWh dazu, alle Werte exklusive MwSt. Stadtwerk Winterthur bietet 2026 für Anlagen unter 100 kW einen Vertrag mit Festpreisen inklusive Herkunftsnachweis an, 13 Rp./kWh von Oktober bis März und 10 Rp./kWh von April bis September, im Schnitt prognostiziert 10.8 Rp./kWh. Ohne Vertrag gilt der Referenz-Marktpreis mit Minimalvergütung.
Was die Anlage kostet
Die Preisbeobachtungsstudie 2025 von EnergieSchweiz leitet aus 1'598 Aufdachanlagen eine Kostenkurve ab. Für Einfamilienhäuser ergibt sich der mittlere Marktpreis aus CHF 5'278 Fixkosten plus CHF 1'628 pro kWp, ohne MwSt. Eine Anlage mit 10 kWp kostet damit CHF 21'558 exklusive und CHF 23'304 inklusive MwSt. Nicht enthalten sind Batteriespeicher, Dachsanierung, statische Verstärkung und die Ertüchtigung bestehender Stromkästen. Für einen Teil dieser Posten gibt es in der Stadt Zürich die Zuschläge für Bestandesbauten. Die Aufschlüsselung nach Grösse steht in unserem Beitrag zu den Kosten pro kWp, den Vergleich mehrerer Angebote erleichtert die Checkliste zum Offertenvergleich.
Rechenbeispiel mit 10 kWp im EKZ-Gebiet
Angenommen wird ein Einfamilienhaus in einer EKZ-Gemeinde mit 10 kWp zum mittleren Marktpreis. Für den Ertrag rechnen wir mit 950 kWh pro kWp, dem Wert, den auch das Förderreglement der Stadt Winterthur verwendet. Ohne Speicher und ohne gesteuerte Wärmepumpe nutzt ein Haushalt meist 30 bis 40 Prozent des Solarstroms selbst, wir setzen 35 Prozent an.
- Nach Abzug der Einmalvergütung von CHF 3'600 kostet die Anlage netto CHF 19'704.
- 10 kWp mal 950 kWh ergeben einen Jahresertrag von 9'500 kWh.
- 35 Prozent Eigenverbrauch sind 3'325 kWh, die zum EKZ-Tarif 2027 von 21.20 Rp./kWh CHF 705 Strombezug ersetzen.
- Die übrigen 6'175 kWh bringen zu 6.0 Rp./kWh plus 0.5 Rp./kWh Herkunftsnachweis CHF 401.
- Der Nutzen beträgt CHF 1'106 pro Jahr, die einfache Amortisation rund 18 Jahre.
Die Rechnung ist vorsichtig. Die EKZ verlangen 2027 im Standardtarif von April bis September 21.20 Rp./kWh und von Oktober bis März 25.74 Rp./kWh, inklusive Abgaben und MwSt. Wir setzen durchgehend die tieferen Sommerwerte an. Der grösste Hebel ist der Eigenverbrauch. Steigt er mit einer gesteuerten Wärmepumpe auf 50 Prozent, bringt die Anlage CHF 1'316 pro Jahr, und die Amortisation sinkt auf rund 15 Jahre.
In der Stadt Zürich sinkt die Nettoinvestition mit CHF 9'500 Förderung auf CHF 13'804, rund 30 Prozent weniger. Auch die Einspeisung bringt mehr. Setzt man für jede eingespeiste Kilowattstunde nur den Niedertarif von 6.45 Rp./kWh plus 3.0 Rp./kWh Herkunftsnachweis an, ergeben 6'175 kWh 2026 CHF 584 statt CHF 401. Wie das ewz ab 2027 vergütet, ist darin nicht berücksichtigt.
Steuerabzug im Kanton Zürich
Eine Photovoltaikanlage auf einem bestehenden, selbst bewohnten Gebäude gilt im Kanton Zürich als Investition in Energiesparen und Umweltschutz und ist nach § 30 Abs. 2 StG abziehbar. Bei Neubauten gilt das erst, wenn die Anlage mindestens ein Jahr nach dem Bau installiert wird und das Haus seither ein Jahr bewohnt ist. Abziehbar ist die Investition nach Abzug der Förderbeiträge, im Beispiel CHF 19'704. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 25 Prozent sind das einmalig rund CHF 4'900 weniger Steuern. Die Einspeisevergütung versteuert der Kanton nur, soweit sie die Kosten für den Netzstrom übersteigt.
Der Bundesrat hat entschieden, die Abschaffung des Eigenmietwerts per 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen. Dann entfällt der Abzug für Unterhaltskosten. Bei der direkten Bundessteuer fällt auch jener für Energiesparinvestitionen weg, die Kantone dürfen ihn befristet weiterführen. Mehr dazu im Beitrag zum Steuerabzug für PV-Anlagen.
Solarpflicht für Neubauten und grosse Dächer
Seit dem 1. September 2022 verlangt § 10c EnerG, dass Neubauten einen Teil ihres Stroms selbst erzeugen. Die Anlage muss mindestens 10 Watt pro m² Energiebezugsfläche leisten, verlangt wird aber höchstens eine Belegung von 70 Prozent der anrechenbaren Gebäudefläche. Wer die Anforderungen an den Wärmebedarf um mindestens 20 Prozent unterschreitet, kann darauf verzichten. Für bestehende Gebäude gibt es heute keine Pflicht. Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat am 6. Januar 2026 beantragt, dass geeignete Dächer über 300 m² bei einer Dachsanierung vollflächig belegt werden müssen, mit Ausnahmen etwa bei fehlender Wirtschaftlichkeit, fehlendem Netzanschluss oder Denkmalschutz. Der Entscheid liegt beim Kantonsrat, in Kraft ist die Regel nicht.
Unser Blick auf Zürcher Dächer
Wir sind neben Schaffhausen auch mit einem Standort im Kanton Zürich vertreten. Ein Beispiel aus unseren Referenzen ist eine Flachdachanlage auf einem Einfamilienhaus mit 27 Modulen, 13.1 kWp, 12 kWh Speicher und zwei Ladestationen, aufgeständert auf einer ballastierten Unterkonstruktion, damit die Dachhaut unberührt bleibt. Montage und Installation dauerten drei Tage. Die Beiträge von Bund, Kanton und den grösseren Städten stehen auf unserer Seite zur Förderung im Kanton Zürich.
Ob sich eine Anlage lohnt, hängt im Kanton Zürich stark davon ab, in welcher Gemeinde das Haus steht. Wir rechnen Ihre Anlage so durch, wie wir sie der eigenen Familie verkaufen würden. Wenn etwas nicht aufgeht, sagen wir Ihnen das. Eine unverbindliche Berechnung erhalten Sie über freestate.ch/de/contact.
Quellen: Stadt Zürich, AB VGL (AS 732.361), in Kraft seit 1. August 2026. Kanton Zürich, Förderprogramm Energie 2026, Leitfaden Solaranlagen (Dezember 2022), Medienmitteilung zur Solarpflicht (6. Januar 2026) und Steuerbuch Nr. 30.8. EKZ, Rückliefertarife 2026 und Tarifsammlung 2027. ewz, Tarife für die Stromrücklieferung 2026. Stadtwerk Winterthur, Förderung Photovoltaik und Einspeisevergütung 2026. Pronovo, Einmalvergütung Photovoltaik. BFE, Referenz-Marktpreise gemäss Art. 15 EnFV (14. Juli 2026). Swissolar, Neues Vergütungsmodell ab 2027. EnergieSchweiz, Preisbeobachtungsstudie 2025 und Leitfaden Eigenverbrauch. Bundesrat, Inkraftsetzung der Abschaffung des Eigenmietwerts (1. April 2026). LAW.CH, Photovoltaikanlagen nach Zürcher Steuerrecht. Stand: September 2026. Angaben ohne Gewähr.



