Ratgeber
Förderung für Solaranlagen in der Schweiz: Bund, Kanton, Gemeinde und Steuern
Die Förderung einer Solaranlage setzt sich in der Schweiz aus mehreren Töpfen zusammen. Der Bund zahlt überall gleich viel, Kantone und Gemeinden legen sehr unterschiedlich drauf, und der Steuerabzug kommt dazu. Wer die Reihenfolge der Gesuche kennt, verschenkt nichts.
Die Einmalvergütung des Bundes
Der Bund fördert Photovoltaikanlagen mit einer einmaligen Zahlung, der Einmalvergütung. Sie wird von Pronovo im Auftrag des Bundes ausbezahlt und richtet sich nach der Leistung der Anlage. Für Anlagen auf Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern gilt in aller Regel die Einmalvergütung für kleine Anlagen, kurz KLEIV.
Für Anlagen ohne Eigenverbrauch gibt es die höhere HEIV, für grosse Anlagen die GREIV und Auktionen. Die Sätze werden regelmässig angepasst. Die aktuellen Beträge und durchgerechnete Beispiele finden Sie in unserem Beitrag zur Einmalvergütung und auf unserer Kostenseite.
Förderung von Kanton und Gemeinde
Zusätzlich zur Einmalvergütung fördern einzelne Kantone und viele Gemeinden Solaranlagen, Batteriespeicher, Ladeinfrastruktur oder den Ersatz der Heizung. Die Unterschiede sind gross: Manche Gemeinden zahlen einen namhaften Beitrag pro Kilowatt, andere gar nichts. Die Programme sind oft befristet und enden, wenn das Budget aufgebraucht ist.
Auf dieser Seite finden Sie die Kantone, für die wir die aktuellen Programme zusammengestellt haben. Für alle anderen Adressen zeigt energiefranken.ch nach Eingabe der Postleitzahl, was gilt.
Steuerabzug
Die Investition in eine Solaranlage auf einem bestehenden Gebäude lässt sich in fast allen Kantonen als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abziehen. Bei Neubauten gilt der Abzug in der Regel nicht.
Die Kantone behandeln die Einmalvergütung unterschiedlich. In den meisten gilt sie als steuerbares Einkommen, und die ganze Investition ist abziehbar. In einigen wird sie stattdessen von den abziehbaren Kosten abgezogen. Unter dem Strich ist der Effekt ähnlich, und er hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab.
Vergütung für eingespeisten Strom
Keine Förderung im engeren Sinn, aber Teil der Rechnung: Für Strom, den Sie ins Netz einspeisen, zahlt Ihr Netzbetreiber eine Rückliefervergütung. Seit 2026 gilt für Anlagen bis 30 kW eine Minimalvergütung von 6 Rappen pro Kilowattstunde. Je nach Netzbetreiber kommt ein Betrag für den Herkunftsnachweis dazu.
Die richtige Reihenfolge
Bei der Einmalvergütung des Bundes wird das Gesuch nach der Inbetriebnahme eingereicht. Bei kantonalen und kommunalen Programmen ist es meist umgekehrt: Das Gesuch muss eingereicht oder sogar bewilligt sein, bevor die Arbeiten beginnen. Wer zuerst baut und dann fragt, geht dort leer aus.
- Vor der Offerte: Programme von Kanton und Gemeinde an Ihrer Adresse abklären.
- Vor dem Baubeginn: kantonale und kommunale Gesuche einreichen und die Zusage abwarten, wo sie verlangt wird.
- Nach der Inbetriebnahme: Einmalvergütung bei Pronovo beantragen.
- In der Steuererklärung: die Investition als Liegenschaftsunterhalt geltend machen.