Lokale Elektrizitätsgemeinschaft, seit 2026

LEG: Solarstrom über das öffentliche Netz im Quartier verkaufen

Die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist seit 1. Januar 2026 möglich. Produzenten, Verbraucher und Speicher in derselben Gemeinde und beim selben Netzbetreiber handeln Solarstrom untereinander über das Verteilnetz. Für den intern gehandelten Strom sinkt der Netznutzungstarif um 40 Prozent. Wer bereits einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch betreibt, kann ihn als Ganzes einbringen.

Industriehalle und Bürogebäude mit Solaranlagen, verbunden über das Quartiernetz mit den Nachbargebäuden

Für wen sich das Modell eignet

  • Industrie und Gewerbe mit grossen Dächern

    Die Halle produziert mehr, als der Betrieb braucht. Statt zum Rückliefertarif einzuspeisen, verkauft er den Strom an Nachbarbetriebe und Wohnhäuser im Quartier.

  • Benachbarte Betriebe

    Zwei Firmen an derselben Strasse teilen sich Produktion, Speicher und Lastspitzen, ohne eigene Leitung zwischen den Grundstücken.

  • Eigentümer ohne geeignetes Dach

    Wer keine eigene Anlage bauen kann, bezieht Solarstrom aus dem Quartier zu einem vereinbarten Preis.

  • Gemeinden und Genossenschaften

    Schulhaus, Werkhof und Wohnsiedlung bilden eine Gemeinschaft, die den lokal produzierten Strom lokal verbraucht.

  • Betreiber von ZEV und vZEV

    Ein bestehender Zusammenschluss kann als ein Teilnehmer in die LEG eintreten und seinen Überschuss im Quartier absetzen.

So funktioniert es

  1. 1

    Teilnehmende und Netzgebiet klären

    Alle Beteiligten liegen in derselben Gemeinde, beim selben Netzbetreiber und auf derselben Netzebene. Der Netzbetreiber gibt innert 15 Arbeitstagen Auskunft über die Netzsituation.

  2. 2

    Gemeinschaft vereinbaren

    Die Teilnehmenden halten schriftlich fest, wer die Gemeinschaft vertritt, wie der interne Strompreis zustande kommt und wer welche Kosten trägt.

  3. 3

    LEG anmelden

    Die Bildung wird dem Netzbetreiber drei Monate im Voraus auf ein Monatsende gemeldet. Er rüstet alle Messpunkte mit Smart Metern aus.

  4. 4

    Interne Stromflüsse zuordnen

    Der Netzbetreiber ermittelt viertelstündlich, wie viel Strom innerhalb der Gemeinschaft erzeugt und zeitgleich verbraucht wurde, und ordnet ihn den Teilnehmenden proportional zu.

  5. 5

    Abrechnen

    Der Netzbetreiber stellt Netznutzung, Messung und Reststrom in Rechnung, mit dem reduzierten Tarif auf dem internen Anteil. Die Gemeinschaft rechnet den Solarstrom selbst ab.

So fliesst der Strom

Stromfluss in der LEG: Solarstrom über das öffentliche Verteilnetz, zugeordnet vom Netzbetreiber

Stromfluss in der LEG: Solarstrom über das öffentliche Verteilnetz, zugeordnet vom NetzbetreiberPV HalleSpeicherVerteilnetzReststromSmart MeterBetriebNachbarbetriebWohnhaus

Gesetzliche Grundlage

Die LEG steht seit 1. Januar 2026 im Stromversorgungsgesetz. Die Stromversorgungsverordnung regelt Mindestgrösse, räumliche Grenze, das Verhältnis zum Netzbetreiber und die Reduktion des Netznutzungstarifs.

Voraussetzungen

Gleiche Gemeinde, gleicher Netzbetreiber

Die Gemeinschaft darf sich höchstens über das Gebiet einer Gemeinde und eines Netzbetreibers erstrecken.

Gleiche Netzebene

Alle Teilnehmenden sind auf Netzebene 5 oder 7 angeschlossen, also bis 36 kV. Jede Anlage muss jeden Verbraucher erreichen können, ohne eine höhere Netzebene zu nutzen.

Mindestens 5 Prozent Produktionsleistung

Die Leistung aller Anlagen beträgt mindestens 5 Prozent der Anschlussleistung der Teilnehmenden (Art. 19e StromVV). Speicher zählen nicht zur Anschlussleistung.

Smart Meter überall

Jeder Messpunkt braucht ein intelligentes Messsystem des Netzbetreibers. Private Zähler sind in der LEG nicht zulässig.

Wer macht was

Verteilnetzbetreiber

  • Gibt innert 15 Arbeitstagen Auskunft über die Netzsituation.
  • Rüstet alle Teilnehmenden mit Smart Metern aus.
  • Berechnet die internen und externen Stromflüsse und liefert die Daten an die Gemeinschaft.
  • Stellt Netznutzung, Messung und Reststrom in Rechnung, mit dem reduzierten Tarif auf dem internen Anteil.

Vertretung der LEG

  • Vertritt die Gemeinschaft gegenüber dem Netzbetreiber.
  • Meldet Bildung, Mutationen und Auflösung.
  • Rechnet den intern gehandelten Solarstrom ab, selbst oder über einen Dienstleister.

Teilnehmende

  • Produzenten vereinbaren den Preis für die Einspeisung in die Gemeinschaft.
  • Verbraucher vereinbaren den Preis für den Bezug und kaufen zuerst aus der LEG, dann Reststrom beim Netzbetreiber.
  • Jede Verbrauchsstätte, Anlage oder Speicher gehört nur einer LEG an.

Free State AG

  • Klärt mit dem Elektrizitätswerk, welche Gebäude im Quartier eine LEG bilden können.
  • Dimensioniert Anlage und Speicher auf den Verbrauch der Gemeinschaft.
  • Bereitet die schriftliche Vereinbarung vor und begleitet die Anmeldung.
  • Koordiniert Abrechnung und Betrieb und übernimmt die Projektleitung von der Analyse bis zum laufenden System.

Rechenbeispiel für einen Betrieb, der Solarstrom aus der LEG bezieht

Annahmen

  • Bezug aus der Gemeinschaft 20'000 kWh pro Jahr
  • Netznutzungstarif des Netzbetreibers 10 Rp./kWh. Beispielwert, der Netzanteil steht auf der Strompreiskarte der ElCom.
  • Interner Solarstrompreis 15 Rp./kWh, frei vereinbart in der Gemeinschaft. Energieanteil des Standardprodukts 12 Rp./kWh als Vergleich, Beispielwert.
  • Alle Teilnehmenden am selben Leitungsstrang, Abschlag 40 Prozent
Netznutzung ohne LEG (20'000 kWh x 10 Rp.)CHF 2'000
Netznutzung in der LEG mit 40 Prozent Abschlag (20'000 kWh x 6 Rp.)CHF 1'200
Ersparnis auf der Netznutzung pro JahrCHF 800
Solarstrom aus der LEG (20'000 kWh x 15 Rp.)CHF 3'000
Abgaben, Netzzuschlag und MessungUnverändert, der Abschlag gilt nur für den Netznutzungstarif
Erlös des Produzenten aus der LEG pro JahrCHF 3'000

Quelle: Abschlag nach Art. 19h StromVV, 40 Prozent am selben Leitungsstrang, 20 Prozent mit Transformation. Der interne Preis ist frei vereinbar. Tarife sind Beispielwerte, aktuelle Werte unter strompreis.elcom.admin.ch. Stand 22.09.2026.

Rechte der Teilnehmenden

Freier interner Preis

Die Gemeinschaft legt den Preis für den intern gehandelten Strom selbst fest. Die Vereinbarung untersteht dem Privatrecht, Streitigkeiten entscheiden die Zivilgerichte.

Grundversorgung bleibt

Wer nicht marktberechtigt ist, bezieht den Reststrom weiter vom Netzbetreiber in der Grundversorgung. Die LEG darf nicht zur Umgehung der Grundversorgung dienen.

Kundenbeziehung zum Netzbetreiber

Anders als im ZEV bleibt jeder Teilnehmende Kunde des Netzbetreibers für Netz, Messung und Reststrom.

Austritt mit Frist

Bildung und Auflösung werden dem Netzbetreiber drei Monate im Voraus auf ein Monatsende gemeldet. Fällt eine Voraussetzung weg, behandelt der Netzbetreiber alle wieder als Einzelkunden.

Typische Situationen

Zwei Betriebe an derselben Strasse

Die Halle des einen Betriebs produziert am Tag mehr als er braucht, der Nachbarbetrieb hat kein geeignetes Dach. Beide bilden mit dem Elektrizitätswerk eine LEG. Ein Speicher glättet die Mittagsspitze.

Landwirt mit fünf Einfamilienhäusern

Eine grosse Anlage auf dem Scheunendach versorgt fünf Häuser ohne eigene Anlage. Ein Dienstleister rechnet Solar- und Netzstrom für alle ab.

Mehrere ZEV im Quartier

Drei Mehrfamilienhäuser mit je einem ZEV liegen hinter derselben Trafostation. Als LEG gleichen sie ihre Überschüsse untereinander aus, statt sie einzuspeisen.

So läuft es mit Free State AG

  1. 01

    Objektanalyse

    Wir prüfen Dach, Netzanschluss und Verbrauchsprofil und klären mit dem Netzbetreiber, welches Modell an Ihrem Standort möglich ist.

  2. 02

    Modellwahl

    Wir zeigen mit Zahlen, ob ZEV, vZEV oder LEG für Ihr Objekt die passende Lösung ist.

  3. 03

    Koordination mit dem Elektrizitätswerk

    Anschlussgesuch, Netztopologie und Anmeldung laufen über uns.

  4. 04

    Messkonzept und Zähler

    Wir planen die Messung und koordinieren Zähler und, wo nötig, den Umbau der Elektroverteilung.

  5. 05

    Verträge und Information

    Wir bereiten Vertragszusatz und Vereinbarungen vor und begleiten die Information der Beteiligten.

  6. 06

    Abrechnung und Betrieb

    Wir koordinieren die laufende Abrechnung, das Monitoring und, wo es sich rechnet, einen Batteriespeicher.

FAQ

Häufige Fragen zur LEG

Kurz beantwortet, mit Verweis auf StromVG Art. 17d und 17e.

Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft. Produzenten, Verbraucher und Speicher in derselben Gemeinde handeln lokal erzeugten Strom über das öffentliche Verteilnetz und zahlen dafür ein reduziertes Netznutzungsentgelt.

Seit 1. Januar 2026. Die Netzbetreiber haben ab der Anmeldung drei Monate Zeit für die Umsetzung.

Der Netznutzungstarif sinkt auf dem internen Anteil um 40 Prozent, wenn alle am selben Leitungsstrang hängen, und um 20 Prozent, wenn eine Transformation nötig ist. Das Gesetz erlaubt bis zu 60 Prozent. Abgaben, Netzzuschlag, Stromreserve und Messung bleiben unverändert.

Alle in derselben Gemeinde, beim selben Netzbetreiber und auf derselben Netzebene, bis 36 kV. Auch ein ZEV oder vZEV kann als ein Teilnehmer beitreten, ebenso Anlagen und Speicher von Energieversorgern.

Mindestens 5 Prozent der Anschlussleistung aller Teilnehmenden. Speicher zählen bei der Anschlussleistung nicht mit.

Der Netzbetreiber misst mit seinen Smart Metern, ordnet die internen Stromflüsse zu und stellt Netz, Messung und Reststrom in Rechnung. Den Solarstrom rechnet die Gemeinschaft selbst ab, oder sie lässt es einen Dienstleister tun.

Eine Verbrauchsstätte, Anlage oder Speicher gehört nur einer LEG an. Wer mehrere Standorte hat, kann jeden in eine andere Gemeinschaft einbringen.

Sie lohnt sich, wenn ein Produzent grossen Überschuss hat und Verbraucher in der Nähe tagsüber Strom brauchen. Der Vorteil liegt im internen Preis zwischen Rückliefertarif und Bezugstarif plus dem Rabatt auf der Netznutzung. Ob es aufgeht, zeigt eine Rechnung mit den Lastprofilen der Beteiligten.

Passt ein ZEV, vZEV oder eine LEG zu Ihrem Objekt?

Adresse eingeben, Dach und Verbrauch angeben. Wir prüfen mit dem Netzbetreiber, welches Modell möglich ist, und melden uns mit einem Vorschlag.

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