Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, seit 2018

ZEV: Solarstrom im eigenen Gebäude an Mieter und Eigentümer verkaufen

Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) erlaubt es, den Solarstrom vom Dach direkt an die Wohnungen und Gewerbeflächen im selben Gebäude zu liefern und intern abzurechnen. Der Netzbetreiber sieht den ZEV als einen einzigen Kunden. Das erhöht den Eigenverbrauch der Anlage und macht sie wirtschaftlicher, weil auf dem intern verbrauchten Strom keine Netzkosten anfallen.

Drei Mehrfamilienhäuser mit Solaranlagen hinter einem gemeinsamen Netzanschluss

Für wen sich das Modell eignet

  • Eigentümer von Mehrfamilienhäusern

    Sie verkaufen den Solarstrom an die Mieterschaft und amortisieren die Anlage über den internen Stromtarif, ohne den Mietzins anzuheben.

  • Verwaltungen

    Die Abrechnung läuft wie Nebenkosten mit, mit privaten Zählern pro Wohnung und einer Jahresabrechnung pro Partei.

  • Stockwerkeigentümergemeinschaften

    Alle Eigentümer bilden gemeinsam den ZEV. Der Erlös fliesst in den Erneuerungsfonds oder senkt die Nebenkosten.

  • Wohnbaugenossenschaften

    Günstiger Strom vom eigenen Dach für alle Mitglieder passt zum Genossenschaftsgedanken.

  • Gewerbe- und Mischbauten

    Läden, Büros und Wohnungen hinter einem Netzanschluss teilen sich die Produktion. Das Gewerbe verbraucht tagsüber, wenn die Anlage am meisten liefert.

So funktioniert es

  1. 1

    Netzanschluss prüfen

    Alle Teilnehmenden müssen hinter demselben Netzanschlusspunkt liegen. Der Netzbetreiber gibt Auskunft über die Topologie.

  2. 2

    Messkonzept festlegen

    Die Zähler des Netzbetreibers werden durch private Zähler ersetzt. Ein Hauptzähler misst den Bezug aus dem Netz, private Zähler messen jede Partei.

  3. 3

    Teilnahme regeln

    Bestehende Mieter stimmen der Teilnahme zu, bei Neuvermietungen wird der ZEV im Mietvertrag festgehalten.

  4. 4

    ZEV anmelden

    Die Gründung wird dem Netzbetreiber mit dessen Formular gemeldet, meist zusammen mit dem Anschlussgesuch für die Anlage.

  5. 5

    Intern abrechnen

    Der Solarstrom wird pro Partei nach gemessenem Verbrauch verrechnet, der Netzstrom wird ohne Aufschlag weitergegeben.

  6. 6

    Überschuss einspeisen

    Was nicht im Gebäude verbraucht wird, geht ins Netz und wird vom Netzbetreiber vergütet.

So fliesst der Strom

Stromfluss im ZEV: Solarstrom über die private Hausverteilung, Netzstrom über den Hauptzähler

Stromfluss im ZEV: Solarstrom über die private Hausverteilung, Netzstrom über den HauptzählerPV-AnlageNetzHauptzählerHausverteilungWohnung 1Wohnung 2Gewerbe

Gesetzliche Grundlage

Der ZEV ist seit 1. Januar 2018 im Energiegesetz verankert. Das Gesetz gibt den Anspruch auf Eigenverbrauch und den Zusammenschluss, die Energieverordnung regelt Voraussetzungen, Messung und die Kostenweitergabe an Mieter und Pächter.

Voraussetzungen

Gleicher Netzanschlusspunkt

Alle Gebäude und Parteien hängen am selben Hausanschluss. Das öffentliche Verteilnetz darf für den internen Strom nicht genutzt werden.

Mindestens 10 Prozent Produktionsleistung

Die Leistung der Anlage muss mindestens 10 Prozent der Anschlussleistung aller teilnehmenden Verbraucher betragen (Art. 15 EnV).

Private Messung

Der ZEV misst intern mit eigenen Zählern. In Bestandesbauten wird dafür die Elektroverteilung angepasst, im Neubau plant der Elektroplaner die Zähler von Anfang an ein.

Ein Stromprodukt für alle

Der ZEV tritt gegenüber dem Netzbetreiber als ein Endverbraucher auf und wählt ein Stromprodukt für den Reststrom.

Wer macht was

Verteilnetzbetreiber

  • Gibt Auskunft über die Netztopologie.
  • Prüft bei der Anmeldung die Voraussetzungen.
  • Stellt dem ZEV den Netzstrom in Rechnung.
  • Vergütet den eingespeisten Überschuss.

Grundeigentümerschaft

  • Legt die Konditionen im Rahmen des Gesetzes fest und hält sie im Vertragszusatz fest.
  • Holt die Zustimmung der Mieterschaft ein.
  • Meldet Mutationen an den Netzbetreiber.
  • Erhält den Erlös aus dem intern verkauften Strom.

ZEV-Teilnehmende

  • Stimmen der Teilnahme und der Datenweitergabe zu.
  • Bezahlen Solarstrom und Netzstrom an den ZEV statt an den Netzbetreiber.
  • Können bei fehlerhafter Abrechnung die Schlichtungsbehörde anrufen.

Free State AG

  • Analysiert das Objekt und prüft mit dem Netzbetreiber, ob ein ZEV möglich ist.
  • Erstellt das Messkonzept und koordiniert Zähler und Elektroverteilung.
  • Begleitet Anmeldung, Vertragszusatz und Mieterinformation.
  • Koordiniert die laufende Abrechnung und, wo sinnvoll, einen Batteriespeicher.

Rechenbeispiel für eine Wohnung im ZEV

Annahmen

  • Verbrauch der Wohnung 4'000 kWh pro Jahr
  • Davon 2'400 kWh Solarstrom aus dem ZEV und 1'600 kWh Netzstrom
  • Standardstromprodukt des Netzbetreibers 30 Rp./kWh inklusive Netz und Abgaben. Beispielwert, Ihr Tarif steht auf der Strompreiskarte der ElCom.
Kosten ohne ZEV (4'000 kWh x 30 Rp.)CHF 1'200
Solarstrom pauschal mit 80 Prozent (2'400 kWh x 24 Rp.)CHF 576
Netzstrom, 1:1 weitergegeben (1'600 kWh x 30 Rp.)CHF 480
Kosten im ZEVCHF 1'056
Ersparnis der Mieterschaft pro JahrCHF 144
Erlös der Eigentümerschaft aus dieser Wohnung pro JahrCHF 576

Quelle: Pauschalmethode nach Art. 16 Abs. 1 Bst. b EnV, Leitfaden Eigenverbrauch von EnergieSchweiz. Der Tarif ist ein Beispielwert, aktuelle Tarife unter strompreis.elcom.admin.ch. Stand 22.09.2026.

Rechte der Mieterinnen und Mieter

Teilnahme ist freiwillig

Bestehende Mieterinnen und Mieter können die Teilnahme ablehnen und weiter Strom vom Netzbetreiber beziehen. Die Kosten dafür dürfen ihnen nicht belastet werden.

Preisobergrenze

Pauschal dürfen höchstens 80 Prozent der Kosten des externen Standardstromprodukts verrechnet werden, inklusive aller Nebenkosten und der Kosten eines Dienstleisters. Bei effektiver Abrechnung gilt die Obergrenze von 100 Prozent, wobei höchstens die Hälfte der Einsparung zusätzlich verrechnet werden darf.

Kein Mietzinsaufschlag

Die Solaranlage wird über den internen Stromtarif amortisiert. Ein Aufschlag auf den Nettomietzins ist nicht zulässig.

Austritt und Schlichtung

Wird nicht oder falsch abgerechnet, kann die Mieterschaft mit drei Monaten Frist auf ein Monatsende austreten und die Schlichtungsbehörde in Mietsachen anrufen.

Typische Situationen

Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen

Die Eigentümerschaft baut eine Anlage auf das Dach und bildet mit allen Mietparteien einen ZEV. Die Verwaltung rechnet den Solarstrom über die Nebenkosten ab, den Reststrom liefert der Netzbetreiber an den ZEV.

Areal mit Tiefgarage

Drei Gebäude teilen sich einen Netzanschluss und eine Tiefgarage. Alle Dächer produzieren, die Ladestationen in der Garage laden tagsüber mit Solarstrom, ein Abrechnungsdienstleister verrechnet Strom, Wasser und Heizung in einer Rechnung.

Stockwerkeigentum

Die Eigentümer einigen sich auf einen tiefen Solartarif. Die Verwaltung rechnet über die privaten Zähler ab, der Erlös geht in den Erneuerungsfonds.

So läuft es mit Free State AG

  1. 01

    Objektanalyse

    Wir prüfen Dach, Netzanschluss und Verbrauchsprofil und klären mit dem Netzbetreiber, welches Modell an Ihrem Standort möglich ist.

  2. 02

    Modellwahl

    Wir zeigen mit Zahlen, ob ZEV, vZEV oder LEG für Ihr Objekt die passende Lösung ist.

  3. 03

    Koordination mit dem Elektrizitätswerk

    Anschlussgesuch, Netztopologie und Anmeldung laufen über uns.

  4. 04

    Messkonzept und Zähler

    Wir planen die Messung und koordinieren Zähler und, wo nötig, den Umbau der Elektroverteilung.

  5. 05

    Verträge und Information

    Wir bereiten Vertragszusatz und Vereinbarungen vor und begleiten die Information der Beteiligten.

  6. 06

    Abrechnung und Betrieb

    Wir koordinieren die laufende Abrechnung, das Monitoring und, wo es sich rechnet, einen Batteriespeicher.

FAQ

Häufige Fragen zum ZEV

Kurz beantwortet, mit Verweis auf EnG Art. 16 bis 18.

Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ist eine Gruppe von Verbrauchern hinter demselben Netzanschluss, die den lokal produzierten Solarstrom gemeinsam nutzt und intern abrechnet. Gegenüber dem Netzbetreiber tritt der ZEV als ein einziger Kunde auf.

Seit 1. Januar 2018 mit dem revidierten Energiegesetz. Seit 1. Januar 2025 gibt es zusätzlich den virtuellen ZEV, seit 1. Januar 2026 die lokale Elektrizitätsgemeinschaft.

Bestehende Mieter nicht, sie haben ein Wahlrecht. Bei Neuvermietungen kann die Teilnahme im Mietvertrag vorgesehen werden.

Entweder pauschal mit höchstens 80 Prozent des externen Standardstromprodukts oder nach effektiven Kosten mit einer Obergrenze von 100 Prozent. Der Netzstrom wird in beiden Fällen ohne Aufschlag weitergegeben.

Ja. Der ZEV misst intern mit privaten Zählern. Im Bestandesbau wird die Elektroverteilung angepasst und die Zähler des Netzbetreibers werden ausgebaut.

Verantwortlich ist die Grundeigentümerschaft. In der Praxis übernimmt die Verwaltung oder ein Dienstleister Messung, Abrechnung und Inkasso. Free State AG koordiniert diesen Ablauf.

Strom, der nicht im Gebäude verbraucht wird, geht ins Netz. Der Netzbetreiber vergütet ihn nach seinem Rückliefertarif. Ein Batteriespeicher kann den Abendverbrauch mit Solarstrom decken und den Eigenverbrauch weiter erhöhen.

Wenn die Anlage im Verhältnis zur Anschlussleistung klein ist, wenn viele Parteien nicht mitmachen wollen und elektrisch separiert werden müssten, oder wenn die Nachbargebäude besser über einen vZEV oder eine LEG einbezogen werden.

Passt ein ZEV, vZEV oder eine LEG zu Ihrem Objekt?

Adresse eingeben, Dach und Verbrauch angeben. Wir prüfen mit dem Netzbetreiber, welches Modell möglich ist, und melden uns mit einem Vorschlag.

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